Bitte Drängeln? ich will ein rennen?!



  • Na so wie ich vorhin gelesen hab, gab's ja 'ne Anzeige und zum Glück alles direkt noch vor Ort kurz nach der Situatiuon und mit dem LKW-Fahrer aufgenommen (Bei mir wurde der Fahrer erst später ermittelt, da der den Braten gerochen hatte - ich bin die ganze Zeit vor dem hergefahren, als ich mit der Pozilei telefoniert hab - und die Bahnverlassen hat). Das heisst, die Chancen stehen ja gut, dass was unternommen wird - und mit 5 Zeugen kann der sich da schwer rauswinden.


    Und nur weil der mit 75-80 mal "ordentlich" gefahren ist, darf der Euch noch lange nicht nötigen. Und wenn Du nach Deinem Tacho fährst und der nunmal die Toleranz aufweis (die er auch haben darf), dann kann Dir niemand einen Vorwurf machen. Und Behinderung Eurerseits kann man auch ausschließen, da ihr den Verkehr ja nicht behindert, wenn ihr Strich fahrt ;) Da gibt's andere Grenzwerte :P

  • Wenn die Möglichkeit besteht den Drängler vorbei lassen und sich dann genau hinter ihn klemmen und ihm zeigen wie unangenehm es ist, wenn man jede sekunde denken muss F**** der sitzt gleich neben mir im Auto.


    Find es immer wieder interessant wenn auf der Autobahn 120 o. 130 vorgeschrieben ist wie dann welche mit 140 meinen drängeln zu müssen und dann sobald die strecken dann offen ist wissen sie plötzlich nicht mehr wo sie gas zu geben haben. Da ich in Berlin wohne habe ich jeden Tag mit allemmöglichen zutun da fallen mir die Drängler nicht so auf...

  • Also bei uns sind es ca. 60% der jugendlichen innerorts die auffahren bzw. drängeln (weil die hier teilweise echt brutal karren fahren: s3, 335i, 330d, gtis usw.) aber auch in letzter zeit merke öfter, dass wenn ich in der früh in die arbeit fahre (motor kalt, bei 2200 touren schalten) mir immer öfters ältere herren bzw. auch wirklich frauen auffahren.


    Wenn der motor kalt ist, lasse ich mich auf sowas nicht ein, aber wenn der motor warm ist, dann schalte ich einfach 1-2 gänge runter und geb dem drängler eine packung seines lebens, dann versteht er auch dass er sich nicht anlegen soll. Manche verstehens es aber danach immernoch nicht... :(


    Ich muss aber zugeben, dass ich auf der autobahn manchmal auch drängel, wenn ichs eilig hab, ich fahr aber nicht bis auf 5 meter auf, sondern gebe einfach lichthupe von hinten (wenn ich schneller angefahern komme und sehe dass einer grad 300 meter vor dem lkw zum überholen mit 130 ansetzt), weiß aber nicht ob sowas wirklich drängeln ist oder einfach nur ein zeichen dafür dass ich schneller unterwegs bin :S


    Lichthupe ist ein legitimes Zeichen um zu zeigen, dass man überholen will. Ist so im Gesetz auch fesgehalten. Natürlich Lichthupe nicht erst 1m hinter dem Heck benutzen :P;) und auch nicht dauerhaft auf- und abblenden. 1x;)

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Lichthupe ist ein legitimes Zeichen um zu zeigen, dass man überholen will. Ist so im Gesetz auch fesgehalten. Natürlich Lichthupe nicht erst 1m hinter dem Heck benutzen :P;) und auch nicht dauerhaft auf- und abblenden. 1x;)



    ah da bin ich ja beruhigt :) natürlich blende ich nicht dauerhaft auf ;) 1-2 mal kurz reicht vollkommen aus :) früher habe ich beispielsweise nie lichthupe gegeben, in letzter zeit kommt es aber viel öfter vor, weil immer mehr leute auf der autobahn mit 130 auf die linke spur fahren und nicht einschätzen können dass du gerade mit 250 sachen von hinten angefahren kommst, teilweise sogar sehr gefährlich... :(

    - Max

  • Zum Thema LKW-Fahrer: Ich hab selbst auch den Führerschein und war auch schon mit diversen LKW unterwegs, aber das Verhalten und die Fahrweise von LKW-Fahrern auf deutschen Autobahnen ist zum kotzen - und ja, ich wage zu behaupten, dass das in 95% der Fälle so ist (zumindest wenn's mich trifft). Ich kann die Aussagen oben nur bestätigen. Ich habe noch KEINEN EINZIGEN LKW-Fahrer erlebt, der 80 oder max 90 km/h auf der Bahn fährt!!!


    Liebe LKW-Fahrer: die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW ausserhalb geschlossener Ortschaften beträgt 80 km/h!!!!!


    Sorry, aber das ist falsch. ;)


    Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für LKW mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5t eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h.
    Kannst du nachlesen in §3 StVO.


    80 dürfen die nur dann fahren, wenn für jede Fahrtrichtung mehrere Fahrspuren zur Verfügung stehen.





    Die Dauerbaustelle auf der A5 kenne ich auch. :D
    Dort ist seit Anfang des Jahres trotz zwei Fahrspuren Überholverbot für alle ausgeschildert, sowie die Anordnung versetzt zu fahren.


    Finde ich dort auch immer wieder lustig, wenn man sich an diese Anordnung hält, und irgendwann so ein Pfosten von hinten ankommt und meint, mit der Lichthupe Platz einfordern zu müssen. :rolleyes:


    Vor allem dann, wenn da hinten ohnehin breiter als die erlaubten 2m ist.
    Aber die 2m-Beschränkung betrifft uns Golf V Fahrer ja zu Glück nicht... :thumbup:

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Vor allem dann, wenn da hinten ohnehin breiter als die erlaubten 2m ist.
    Aber die 2m-Beschränkung betrifft uns Golf V Fahrer ja zu Glück nicht... :thumbup:


    ?( ... das seh ich anders... der Golf ist knapp über 2 Meter breit mit den Spiegeln :thumbdown:

  • Sorry, aber das ist falsch. ;)


    Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für LKW mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5t eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h.
    Kannst du nachlesen in §3 StVO.


    80 dürfen die nur dann fahren, wenn für jede Fahrtrichtung mehrere Fahrspuren zur Verfügung stehen.


    So, bevor Du das nächste Mal irgendwas als falsch bezeichnest, mal bitte sowohl meinen Beitrag, als auch die StVO GENAU lesen: Ich habe geschrieben, die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 80 km/h, nicht die Höchstgeschwindigkeit allgemein ;) (Ja, ich bin Ingenieur und da unterscheidet man zwischen maximal möglichem Höchstwert und Höchstwert (allg.) :D )


    So, und in der StVO §3 steht folgendes:


    Das würde nach Deiner Auffassung nämlich heißen, dass jeder LKW auf einer Landstraße mit einer Fahrbahn in jeder Richtung nur 60 km/h fahren dürfte... das gebe vielleicht ein Stau und regelmäßig riskante Überholmaneuver :D

  • es hilft einfach nur eins und des ist gelassen bleiben :)


    oder wenn man mal wieder so einen hinter sich hat, kurz beschleunigen
    das ihm hinten seine ATU-Schürze runter fällt dann weiß er das ausser Windschatten nix
    zuholen ist :D

    Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen (Walter Röhrl)

  • Geschichten in Sachen Nötigung find ich klasse.


    Situation:
    A33 PB Richtung A44 Kassel
    Zweispurige Autobahn -> Baustelle -> Fahrbahnverengung 2=1 angezeigt bei 400 Metern vorher.
    Ich links um an den LKW ordnungsgemäß vorbeifahren zu können -> 4 rumänische PKW Transporter rechts, einer absichtlich mehr links als rechts -> vorbeifahrt nicht möglich um ordnungsgemäß vorne im RVS-Verfahren einscheren zu können - und das bei 400 m.
    AB Polizei angerufen, Situation geschildert, bis zum Kreuz mitgefahren und schwupps stand da schon der Bulli hinter dem er herfahren durfte.
    Dem Kollegen der Rennleitung kurz die Situation geschildert, Block raus und 25 € Verwarnungsgeld für den jungen LKW Fahrer, welches sofort zu zahlen war wegen der Strafverfolgung ins Ausland.
    Das vorbeifahren lassen und das spätere einscheren lassen im rahmen des RVV ist pflicht und zu ermöglichen.
    Dem Kollegen noch nen schönes WE gewünscht und nach Hause gefahren.


    Na da durfte er den Heimweg alleine antreten, da die anderen schon weg waren.


    Also ich fahre selbst BUS und LKW, alle Größen und Klassen, und käm nie auf die Idee so nah aufzufahren oder jemanden die Vorbeifahrt zu verwehren.
    Die PKWs sind am Ende der Baustelle eh aus dem Blickfeld verschwunden - und da kommt der LKW eh nichtmehr hinterher, demzufolge haben die von der ganzen Aktion gar nichts.


    Aber sind schöne Geschichten hier.


    ****************************************
    @DAREN
    Nicht das Du dich mit den § vertust
    §3 STVO Geschwindigkeit
    1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
    2. außerhalb geschlossener Ortschaften
    a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
    b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,


    die HG auf Landstraßen für die Fahrzeuge über die 7,5t ist 60km/h.
    Es geht den im Text genannten Mittelstreifen muss man richtig verstehen, es geht da nicht um Mittellinien.
    Mittelstreifen = Grünstreifen = Leitplanke = Doppelte Leitlinien wie z.B. Bundesstraße/Kraftfahrstraßen Beispiel B1 Dortmund


    LS 60 auf Fahrbahnen die weder baulich noch via Zeichen voneinader getrennt sind
    BS/Kraftfahrstraßen 80 LKW /100 BUS oder nach Zeichen
    BAB 80 LKW /100 BUS oder nach Zeichen


    Das sich mittlerweile kein LKW mehr daran hält ist jedem klar und somit fahren LKW auf AB gerne auch mal 95.
    Mache mir gerne den Spaß und fahre daneben um zu schauen was sie so fahren.


    Auf BS, wie der B1 Dortmund, gilt in der Regel gerne 60 km/h, da man dann auch im Sinne der STVO durch die oben genannten Trennungen auch Fahrzeuge rechts überholen darf.
    Viele wissen das nicht und ärgern sich das sie rechts überholt werden.


    So, genug §reiterei

  • ?( ... das seh ich anders... der Golf ist knapp über 2 Meter breit mit den Spiegeln :thumbdown:


    Ich habe das letztens selbst mal nachgemessen, dabei kam ich von Spiegelspitze zu Spiegelspitze auf 1999 mm.
    Somit also unter 2m. ;)




    So, und in der StVO §3 steht folgendes:


    Das würde nach Deiner Auffassung nämlich heißen, dass jeder LKW auf einer Landstraße mit einer Fahrbahn in jeder Richtung nur 60 km/h fahren dürfte...


    Nicht nur nach meiner Auffassung...


    Du hast es doch selbst zitiert, für welche Fälle die Ausnahme gilt:

    • Autobahnen
    • Fahrbahnen mit Mittelstreifen oder sonstiger baulicher Trennung
    • Fahrbahnen mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung


    Was davon soll nun deiner Meinung nach auf eine normale zweispurige Landstraße zutreffen? ?(


    Unter einem Mittelstreifen versteht man eine vollständige Trennung beider Fahrbahnen durch einen in der Regel nicht asphaltierten Belag.
    Der Mittelstreifen ist also das Stück Land zwischen den Fahrbahnen, das für gewöhnlich die Mittelleitplanke oder Pflanzenbewuchs beherbergt.


    Das, was du vermutlich meinst, nämlich den weißen Streifen in der Mitte einer jeden Land- und Bundesstraße, nennt sich im Fachjargon "Leitlinie", oder wie es in §3 genannt wird, Zeichen 295 (durchgezogene Linie) oder Zeichen 340 (gestrichelte Linie).
    Aber diese kommen ja, wie du schon so schön zitiert hast, nur auf Straßen mit mindestens zwei Spuren pro Fahrtrichtung zum tragen.




    Heißt also im Klartext:
    LKW über 7,5t dürfen auf normalen Landstraßen tatsächlich nicht schneller als 60 km/h fahren.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Ich lasse sie Drängeln bis sie ein roten Kopf bekommen.
    Kann ich kein Platz machen, müssen sie sich halt solange Gedulden bis ich abbiege oder damit Leben das sie für ihren Arbeitsweg/Ausflug etc. mal eben 2min. länger brauchen.




    Der Scheibenwischer bleibt bei mir aus, da ich keine Lust habe die Karre danach zu putzen obwohl das Auto wohl nichts dagegen hätte.


    bzw.bin ich auch viel zu Faul das Wasser wieder aufzufüllen *g*




    Auf die Bremse steige ich auch nicht, da ich wie oben erwähnt so fahre wie es vorgegeben ist und wenn die GRA an ist ist sie eben an und da muss ich nicht dran rumspielen, nur weil irgendjemand drängelt.




    Beschleunigen um dem Kerl zu zeigen das ich das auch kann finde ich eher unproduktiv, ist das nicht genau das was er erreichen möchte?




    Bei meinem Glück schieße ich dann auch noch in einen Blitzer und der Kasper Kopf freut sich wie blöd da er abbremsen kann.... ne ne ...


    So läuft das hier nicht ^^




    Wenn ich schnell fahren will um meine auto ans Limit zu bringen fahre ich entweder auf eine Rennstrecke oder drücke die Karre ans limit auf der Autobahn wenn die Tempobegrenzung aufgehoben ist.






    Offtopic:


    [quote='Pitty1991','index.php?page=Thread&postID=1707790#post1707790']?( ... das seh ich anders... der Golf ist knapp über 2 Meter breit mit den Spiegeln :thumbdown:




    Ich habe das letztens selbst mal nachgemessen, dabei kam ich von Spiegelspitze zu Spiegelspitze auf 1999 mm.
    Somit also unter 2m. ;)




    Golf 5: Breite = 2003mm Gesamt
    Dazu ein Thread hier im Forum


    Strafzettel für zu breite Fahrzeuge in Baustellen/Allgemein

    To do List: Fahrwerk - Soundsystem - 18/19 Zöller - MFL

  • Offtopic:
    Golf 5: Breite = 2003mm Gesamt
    Dazu ein Thread hier im Forum


    Strafzettel für zu breite Fahrzeuge in Baustellen/Allgemein


    Ich weiß, immerhin war ich war das ja damals, der das Maß dort ins Spiel gebracht hatte. ;)
    Allerdings basierte die Aussage auf einer Internetrecherche, bevor ich das selbst nachgemessen hatte.


    Möglicherweise gibts da ja auch Unterschiede bei Fahrzeugen mit elektrisch anklappbaren Spiegeln oder Umfeldbeleuchtung, die dann vier Millimeter breiter sind oder so...


    Aber das tangiert mich ehrlich gesagt nur peripher, denn relevant ist nur das tatsächliche Maß, und nicht, was bei sonstwem in irgendwelchen Listen steht.
    Und das tatsächliche Maß kann ich notfalls bei einer Kontrolle gerne mittels Maßband nachweisen. :)



    /Offtopic

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Erleb solche Drängler eigentlich äußerst selten. Bin aber selber dann ein kleiner Drängler WENN !!!! -> Mal wieder ein schei** LKW Fahrer meint mit 103 km/h überholen zu müssen auf freigegebener Strecke und der Links-Verkehr mit 180 Sachen + X ankommt und man zur Vollbremsung gezwungen ist ....


    Ansonsten lass ich jeden vorbei der das möchte ... mir doch egal ob der mehr oder weniger PS hat, sein Auto groß oder klein ist. Wenn rechts Platz ist, dann fahr ich rüber. Wenn ich selber halbwegs anständig / zügig überhole, dann muss der Kollege halt kurz warten.


    Da mach ich kein Drama draus.


    Aber weil der Threadstarter hervorgehoben hat ..."fährt nah auf... und das INNERORTS..." ganz ehrlich? ... Außerorts wär schlimmer, weil man da i.d.R. schneller fährt und somit viel weniger Chancen hat zu reagieren ;)

    VCDS-Haber-Liste, Genius Touch & Map haber, Steuergeräte Software auslesen und aufspielen möglich.



  • Aber weil der Threadstarter hervorgehoben hat ..."fährt nah auf... und das INNERORTS..." ganz ehrlich? ... Außerorts wär schlimmer, weil man da i.d.R. schneller fährt und somit viel weniger Chancen hat zu reagieren ;)

    stimmt, ist nicht schlimm :thumbup: freu mich auch immer, wenn man die scheinwerfer vom hintermann nicht mehr sehen kann, die blenden doch so :thumbup: :thumbup:

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