Beiträge von Bumper

    Versteht mich jetzt nicht falsch, auch ich umgebe mich gerne mit moderner Technik.

    Aber je weiter die Technik eben voranschreitet, desto mehr weiß ich auch, dass neue Techniken nicht unbedingt immer besser sind als alte.


    Welchen Vorteil bieten denn Touch-Flächen im Vergleich zu herkömmlichen Bedienelementen?

    Mal abgesehen davon, dass ein Touch-Sensor billiger ist als eine mechanische Taste, aber irgendwie bezweifle ich, dass VW diesen Preisvorteil an die Kunden weitergeben wird...


    Für mich als Autofahrer kann es ja wohl Wurscht sein, ob ich nun auf eine ebene Fläche oder auf eine Taste drücke, hier also schonmal kein Vorteil.

    Dass man die ebene Fläche nicht blind ertasten kann, ist aber schonmal nachteilig, egal ob ich das nun alle zwei Minuten oder einmal pro Fahrt machen muss.


    Man kann eine Touch-Fläche mit mehreren Funktionen belegen, was allerdings auch wieder zulasten der intuitiven Bedienung geht.


    Eine Touch-Fläche sieht vielleicht aufgeräumter aus.

    Aber mal im Ernst, wen von euch haben die paar Tasten und Schalter in den vorherigen Gölfen während der Fahrt wirklich gestört?


    Alles in allem also ein Feature, das viele nur darum wollen, weil es als neu und innovativ angepriesen wird, und nicht etwa weil es einen Mehrwert bietet.

    Verzeiht mir also, wenn ich nicht die Euphorie teilen kann, denn mir persönlich ist Funktion wichtiger als Design.

    Les dir mal die gesetzliche Bestimmung zur Verwendung deiner Nebelschlussleuchte durch, dann wirst du ganz fix feststellen, dass du die noch nie wirklich hättest anschalten dürfen.


    §17 StVO: Beleuchtung:

    Absatz 3:

    "Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."



    Wie ich weiter oben schon schrieb:

    Wir haben hier recht häufig mal Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern.


    Und Moderne Autos besitzen Tagfahrlicht. Dies ist bei Nebel sogar deutlich besser, da man dort von den Lichtern selbst nicht geblendet wird. Und der Gegenverkehr sieht einen trotzdem sehr gut.


    Der Gegenverkehr...

    Und was ist mit dem rückwärtigen Verkehr, der dich mangels eingeschalteter Rückleuchten bei Nebel erst sehr spät wahrnimmt?


    Ein Smartphone hat auch keine Tasten mehr und das geht auch.


    Ein passendes und unpassendes Beispiel zugleich...


    Unpassend, weil man ein Smartphone nicht bedient (bedienen darf), während man ein anderthalb Tonnen schweres Objekt auf potenziell gefährdete Verkehrsteilnehmer zusteuert.

    Bereits bei Tempo 50 bedeutet ein einsekündiger Blick auf eine Touch-Fläche einen Blindflug von rund 14 Metern.


    Unpassend auch, weil die Bedienung eines Smartphones darauf ausgelegt ist, dass man es ansieht während man es bedient.

    Darum haben ja auch die meisten Smartphones ein Display hinter der Touch-Fläche spendiert bekommen. ;)


    Passend allerdings auch, weil ich mit meinem alten 3210 und seinen 12 Tasten durchaus in der Lage war, Rufnummern ohne drauf zu schauen einzutippen.

    Versuch doch mal, auf dem Nummernfeld eines Smartphones, die Zahlen blind einzutippen.

    Da kommst du doch eher im Präsidentenpalast von Timbuktu raus, als zu der Nummer, die du eigentlich wolltest.



    Fakt ist eben, im Auto sollte man den Blick so wenig wie möglich von der Straße abwenden.

    Eine haptisches Bedienelement kann man blind ertasten und bedienen.

    Bei einer Touch-Fläche muss ich jedoch hinsehen, um sie sicher zu treffen, vor allem dann, wenn sich in unmittelbarer Nähe noch weitere Touch-Flächen befinden, oder wenn die Touch-Fläche aus Designgründen in ein spiegelglattes Flächenelement eingelassen ist.

    Weshalb? man hat den Auto-Modus vom Licht drin, somit braucht man den ganzen Schalter bzw. jetzt ja dann Touch Button sowieso für absolut nichts. Ich hab meinen Lichtschalter seit glaub 3 Jahren nicht mehr angefasst.

    Wenn man in Deutschland endlich die sinn-freie Nebelschlussleuchte (Die in Deutschland e NIEMAND richtig einsetzt) abschaffen würde, könnten die sich die ganzen Tasten gänzlich sparen.


    Stichwort: Nebel.

    Hast du schonmal ein Auto mit Automatik-Licht gesehen, das wirklich zuverlässig bei Nebel am Tag das Licht einschaltet?

    Ich nicht.


    Dafür kommen mir aber immer häufiger bei nebligem oder ähnlich diesigem Wetter Fahrzeuge ohne Licht entgegen.


    Ich weiß ja nicht, wie es bei euch so aussieht, aber wir haben hier recht häufig mal Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern, hier macht die Nebelschlussleuchte also durchaus Sinn.

    Macht das auch die Automatik-Lichtschaltung?



    Und was ist mit all den anderen Funktionen, die man während der Fahrt vielleicht nutzen will?

    Das Schiebedach kann man ja laut Bericht auch nicht mehr öffnen, ohne vorher nachzusehen, wo die Touch-Fläche sitzt.

    Naja, vielleicht öffnet ja VW das Schiebedach über die Online-Anbindung, wenn man blind die Service-Taste erwischt hat. ;)

    Also ich weiß nicht, was ich von dem vollständigen Entfall aller haptischen Bedienelemente halten soll...


    Versucht doch mal, irgendwelche Touch-Bedienflächen blind zu finden, vor allem, wenn man mehrere davon nebeneinander hat.

    Wenn ich noch nicht einmal mehr das Licht einschalten kann, ohne den Blick von der Straße abzuwenden, kann das doch unmöglich der richtige Weg in die Zukunft sein.

    Natürlich.
    Aber ich gehe davon aus, dass mit der Aussage mit dem "VCDS und Laptop immer im Auto" gemeint war, dass man das in der Kontrolle schnell mal eben auscodieren kann, um so möglicherweise der Strafe zu entgehen.
    Und damit gibst du ja Kompetenz und Know-How quasi vor Ort zu.


    Wenn du das erst nach Kontrolle und Strafzettel machen willst, spielt es keine Rolle mehr, ob du das Zeug dabei hast oder ob es zu Hause liegt. ;)

    Wieso gestehe ich damit einen Vorsatz ein? Nur weil man weiss wie man es rauscodiert, heisst das doch noch lange nicht dass ich das selber vorsätzlich so codiert habe...


    Nein, aber es wirft halt die Frage auf, wenn du die Mittel hast, es direkt vor Ort auszucodieren, und auch das Know-How dazu, warum hast du es dann nicht schon vor Fahrtantritt getan?


    Mit anderen Worten, du hast vorsätzlich ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug bewegt, obwohl du sowohl die Mittel als auch die Kompetenz dazu gehabt hättest, den Mangel vorher zu erkennen und zu beheben.

    Langsam kommen die jetzt also auch in die Pötte... Schöner fände ich es wenn der Konzern das aus eigenem Willen machen würde und nicht weil er dazu gezwungen wird. Aber besser spät als nie...


    Wenn es nur um den eigenen Willen der Konzerne ginge, würde keiner Elektrofahrzeuge herstellen.
    Denn ich kenne keinen Autobauer (einschließlich Tesla), die auch nur einen Cent Gewinn mit Elektrofahrzeugen gemacht hätten.


    Das "besser spät als nie" kann ich so auch nicht unterschreiben.
    Bei der Produktion eines Akkus für den Tesla S werden 17 Tonnen CO2 produziert. Nur für den Akku.
    Für das komplette Auto fallen also rund 15 Tonnen mehr CO2 an als für ein herkömmliches Auto.
    Geht man nun also von der durchschnittlichen Fahrleistung eines PKW in D von rund 20.000km aus, könnte man 8 Jahre lang mit einem herkömmlichen Auto fahren, bevor der Tesla ökologischer wird.


    Dass aber das durchschnittliche Klientel eines hochpreisigen Elektrofahrzeugs das Auto im Schnitt keine 8 Jahre lang fährt, ist noch der heiße Tropfen, der dem überlaufenden Fass den Boden ausschlägt.


    In dem Bericht werden leider auch nirgends die Arbeitsplätze erwähnt, die mit dieser Umstellung verloren gehen.

    Golf 5 Sportline, 140 PS, BJ 12/06, EZ 5/07


    220.000 km


    Kette/Spanner bei ca. 65.000 km getauscht (kulanz)
    Magnetventil bei ca. 80-100.000 km


    Seitdem eigentlich keine Probleme mehr, die mit dem Motor in Verbindung gebracht werden können (*klopfaufholz*).

    Wenn ich die KUFATEC Basis plus nehme, würde die erstmal mit dem RCD310 funktionieren, richtig?


    Die Kufatec Basic Plus setzt einen Touchscreen am Radio voraus, um die Telefonfunktionen bedienen zu können.
    Das RCD310 hat jedoch keinen Touchscreen, und wird von Kufatec auch nicht als kompatibel angegeben.


    Kompatibel mit der Basic Plus sind:

    • RNS 510
    • RNS 810
    • RCD 510
    • RNS 310 (ab Modelljahr 2011 mit RNS 310 Softwarestand 0351)
    • RNS 315

    Der große Vorteil von B96 ist eigentlich, dass man dafür keine Prüfung ablegen muss.
    Es handelt sich dabei übrigens nicht um 7 Stunden Theorie + 1 Fahrstunde, sondern um 2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen sowie 1 Stunde praktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr.



    Ich sags jetzt mal so:
    In den 21 Jahren, die ich jetzt den Führerschein habe, hätte mir - mal rein vom Anhängerbetrieb - der B96 locker gereicht.
    Und wer nur einen 750kg-Anhänger hat, der kann auch mit dem normalen B lange auskommen.


    Der Vorteil vom BE ist allerdings, dass man nicht erst lange rumrechnen muss, ob das mit dem Gewicht noch passt.
    Und auch, wenn man heute noch locker mit den Gewichten auskommt, man weiß nie, ob man in 10 Jahren nicht doch mal mehr braucht.
    Ich würde daher auch eher zum BE raten.


    In diesem Sinne bin ich froh, noch den alten 3er gemacht zu haben, da brauche ich mir um die Gewichte von Zugfahrzeug (bis 7,5t) und Gespann (bis 12t) überhaupt keine Gedanken zu machen. :D

    is doch nur ne Reflektionsfolie da brauchst mal garnix abziehen.. alles legal


    Vorsicht mit solchen Aussagen!
    Alle Reflektoren, Reflektionsfolien oder andere rückstrahlende Mittel am Fahrzeug werden zu den Beleuchtungsvorrichtungen gezählt.
    Das bedeutet, dass auch Reflektoren ein gültiges ECE-Prüfzeichen haben müssen.


    Gerade Reflektoren, die unter die Kategorie "nur ne Reflektionsfolie" fallen, verfügen oft über kein Prüfzeichen, und sind damit schlichtweg unzulässig.


    Ob damit also alles legal ist, kann man daher nur anhand des Fotos nicht sagen.

    Dunkle Nebler (komplette Teile) sind nicht legal...


    Kann man so nicht verallgemeinern.


    Wenn die Scheinwerfer herstellerseitig getönt sind, können sie auch durchaus legal sein.
    Wichtig ist dabei, dass die Scheinwerfer dann mit dieser Tönung geprüft und für zulässig (Prüfzeichen) erklärt wurden, dann ist rechtlich alles in Ordnung.


    Wenn es sich aber um eine nachträglich Tönung handelt, also etwa durch Lasieren, Lackieren, aber auch durch das Aufkleben von Folien, wird das Ganze niemals legal sein (nicht eintragbar).