Vorladung zur Polizei

  • Ich würd mir keinen Kopf machen die haben gernichts in der Hand ich behaupte sogar das es nichtmal zu ner Anklage kommt.Sobalt du ne Anklageschrift in den Händen hälst geh zum Anwalt

    Gruß nightmare

  • davon mal abgesehen, wie verhält sich das eigentlich mit der unterschreitung des Sicherheitsabstandes, kurzfristig und nur minimal ist sofern ich mich nicht sehr stark irre erlaubt, das von dem Möchtegern das System angesprungen ist, ist deswegen nicht Erics fehler und auch kein verstoß gegen irgend was und für rechts überholen gibts kein Fahrverbot

    Zitat

    Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
    StVO § 5 Abs. 1; § 49 Abs. 1 Nr. 5 - 50 €




    Zitat

    27 Als Führer eines langsameren Fahrzeugs Geschwindigkeit nicht ermäßigt oder nicht gewartet, um mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen
    StVO § 5 Abs. 6 Satz 2; § 49 Abs. 1 Nr. 5 - 10 €


    wird zwar besser nicht erwähnt, da 160 eh schon über 130 sind und kein Richter oder Anwalt sich anhören würde das es nötig war mehr als 160 zu fahren ...

  • Zitat

    Original von Silent Viper
    davon mal abgesehen, wie verhält sich das eigentlich mit der unterschreitung des Sicherheitsabstandes, kurzfristig und nur minimal ist sofern ich mich nicht sehr stark irre erlaubt,


    das ist falsch.


    "erlaubt" ist das nicht. die messgeräte sind jedoch so eingestellt, dass sie über 200m strecke den abstand messen und wenn sich das auto die kompletten 200 meter im gleichen (zu knappen) abstand befindet wird geblitzt.


    es könnte ja sein dass gerade jemand vor das auto gefahren ist und man gar nichts dafür kann. in diesem fall MUSS man aber den abstand vergrößern (durch abbremsen). und genau so funktionieren die geräte. aber erlaubt ist auch kurze zeit zu wenig abstand nicht

  • was micht wundert wenn du auf der linken spur mit 180km/h gefahren sein solltest.
    dann hat sich das ehepaar sich nicht an das rechtfahrgebot gehalten denn wenn du platz hast mit 180 in der rechten spur zu fahren dann hätten auch die rechts fahren müssen. also haben die auch gegen das gesetzt verstoßen


  • genau das meinte ich ja, wenn du zB. gerade Spurwechsel nach rechts machst und der vor dir aus unerfindlichen gründen langsamer wird oder wenn jemand sich vor dir einscherrt.


    Zitat

    Original von Morpheus05i


    was micht wundert wenn du auf der linken spur mit 180km/h gefahren sein solltest.
    dann hat sich das ehepaar sich nicht an das rechtfahrgebot gehalten denn wenn du platz hast mit 180 in der rechten spur zu fahren dann hätten auch die rechts fahren müssen. also haben die auch gegen das gesetzt verstoßen


    Das bedeuted aber das sie auch zahlen müssten, entweder die streiten das ab und die Anschuldigung gegen Eric ist unbegründet, weil er ja nicht mit 20km mehr in einer verstopften rechten Spur gefahren sein kann und somit wirkt das Ehepaar unglaubwürdig, oder es gibt den verstoß zu

  • Leute, selbst wenn das Ehepaar gegen ein Rechtsfahrgebot verstoßen hat (und warum nicht mit Tempomat auf der linken Spur überholen? Mache ich ständig...), ohne Grund zeigt man doch keinen an. Also wird auch was vorgefallen sein.
    Darüber kann man noch stundenlang spekulieren, Eric kann sich an nichts mehr einnern...


    Also entweder ab zum Anwalt, oder für das gerade stehen was man gemacht hat!

  • Selbst wenn ich rechts überholt hätte wurde ich für nix gradestehen .Wiso auch weil son dahergelaufener Rentner der Hobbypolizist spielt meint mit Tempomat die linke Spur dicht zu machen. Wenn man rechts überholen kann dann hat der Platz auch gereicht um dort einzuscheren um den schnelleren Verkehr vorbei zu lassen.


    Die Vorwürfe sind alle samt haltlos und solte wirklich Anklage erhoben werden kommt er mit nem Anwalt da ohne Probleme raus.


    Abwarten und auf das Schriftstück vom Gericht warten.Dann kanst du wenn nötig nen Anwalt aufsuchen

    Gruß nightmare

  • Wenn er rechts überholt hat dann ist das schlichtweg in Deutschland verboten! Auch wenn er links fährt rechtefertigt das doch nicht rechts zu überholen! :rolleyes:
    Und rechts überholen und/oder dicht auffahren oder drängeln ist glaube ich ein größerer Verstoß als links zu fahren...

  • Zitat

    Original von moko81
    Wenn er rechts überholt hat dann ist das schlichtweg in Deutschland verboten! Auch wenn er links fährt rechtefertigt das doch nicht rechts zu überholen! :rolleyes:
    Und rechts überholen und/oder dicht auffahren oder drängeln ist glaube ich ein größerer Verstoß als links zu fahren...


    Links fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, deswegen wird niemand zur Polizei vorgeladen.


    Hier gehts ganz klar um eine Verkehrsstraftat, wahrscheinlich das Drängeln, das nennt man dann Nötigung.


    Und die Straftat wiegt ganz klar mehr als eine Ordnungswidrigkeit.

  • rechts überholen ist billiger, wie zu dichtes auffahren bzw. drängeln.....


    Allerdings wenn Du da Pistensau gespielt hast, könnte es teuer werden....


    Erlebe es jeden Tag, es gibt immer einen ehrenamtlichen Stauführer, der die linke


    Spur sein eigen nennt, da können einem schon graue Haare wachsen, aber ich brauche


    meine Fahrkarte und deshalb wird dementsprechend gefahren, selbst wenn es noch so


    nervt.....


    Shit happens :]

    Gruß Frank

  • das rentner ehepaar müssen echt lange weile gehabt haben oder ehemals stasi-mitarbeiter. wenn ich jeden anzeigen würde der mich abdrängt oder schneidet dann würde ich hier im papier ersticken. heute war es auch mal wieder soweit da meinte ein alter herr ohne zu blinken voll in meine spur zu scheren nach dem ich dann einige zeit gehupt hatte hat der herr es bemerkt. vielleicht sollt ich mir eine hupe ala hornblasters besorgen :D :D :D

  • Ich finde es müßig hier darüber zu Spekulieren, ob sich Eric falsch verhalten hat oder nicht. Er hat gesagt, er hat nix Derartiges gemacht, wer was anderes behauptet, sagt, daß er lügt. Das steht hier keinem zu, und geht hier auch keinen was an, das sei mal gesagt. Oder war einer dabei? . Er hat eine Frage gestellt, und die lautete nicht, ob ihm hier jemand glaubt, sondern wie er da wieder rauskommt. Jeder, der dazu nichts beitragen kann, möge doch lieber schweigen, denn das ist oftmals Gold wert, ne. Und ob es Leute gibt, die einen Anzeigen obwohl nix war.... klar gibt es die, und nicht zu wenig. Hab es selber erfahren und einige meiner Kumpel auch. Es ist halt wie bei "Life of Brian" am Berg des Propheten, wo sich der eine an der Nase kratzt, und seine Frau zu ihm sagt:"Hör auf zu popeln". Un der sagt:" Ich hab nicht gepopolt, ich hab mich nur an der Nase gekratzt." Und sie dann:" Klar hast du gepopelt, ich habs genau gesehen."


    Mann, so ist das halbe Leben. Anshicen, anshicen und immer wieder anshicen.

    Einmal editiert, zuletzt von wollf ()

  • naja, also mit keinen vorhergenden verkehrsdelikten kann ich leider nicht dienen..


    habe zur zeit 4 punkte in flensburg sind aber von oktober 05 und februar 06...


    erstmal danke für die vielen postings...


    ihr habt recht, es geht in erster linie darum das ich nachts ruhig schlafen kann..


    ich habe zur zeit genug stress im beruf und wenn ich jetz mir jetz auch darüber noch gedanken machen muss, komm ich gar nicht mehr klar..


    ich werde auf jeden fall mal im besagten forum recherchieren.. danke dafür..


    naja ich denke jeder kennt von euch den freitag nachmittag verkehr.. und vor allem auch noch am 22.12. also kurz vor weihnachten.


    ich gebe zu, das ich bestimmt nicht immer den sicherheitsabstand auf tuten und blasen eingehalten habe. aber so einer der mit blinker links und fernlicht von hinten angefeuert kommt, bin ich nicht.


    mein argument (für mich persönlich) ist einfach, dass wenn ich die lücke zuu groß lasse, bin ich erstens auch ein sogenannter Stauführer (geiles wort) und zweitens scheeren dann haufenweise autos von der rechten spur in meinen abstand ein. also lieber etwas kleiner halten.


    soweit ich mich erinnern kann, war der verkehr an diesem besagten freitag sehr dicht, also auf der rechten spur 90kmh und auf der linken 120-130kmh aufgrund der vielen autos.


    was mich jetzt noch interessieren würde, wäre, wie das mit dem ehepartner ist.


    also irgendwer (sorry name vergessen) hat erwähnt das der ehepartner nicht als zeuge reicht...


    kann das mal jemand erläutern ?!

  • Das mit dem Ehepartner war ich, das schimpft sich "Befangenheit". Heißt, daß der Ehepartner einem nicht in den Rücken fallen würde, und damit zu Rechnen wäre, daß er immer zu Gunsten seiner besseren Hälfe aussagen würde. So zumindest hieß es in meinem Fall, der erfolgreich abgeschmettert wurde

  • Zitat

    Original von Golf3_1.8T


    ....greift Euch mal an den Kopf.


    Das solltest du besser mal öffters tun! Und les bitte erstmal die Beiträge bevor du irgendeinen Bullshit dazu schreibst!
    Niemand hat gesagt das der Anwalt das Forum brauch, sondern nur das der "Threadstarter" den Thread benutzen KANN um den Anwalt direkt auf bestimmte Dinge ansetzen zu können die er evtl. nicht verstanden hat oder ihn besonders interessieren.


    Und jetzt...greif du dir mal an den Kopf!

    MfG ThirdFace

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