Vorladung zur Polizei

  • Also, mir ist letztes Jahr um diese Zeit ähnliches passiert:


    Bekam Post von der Pozilei, blablabla, genötigt, gefährdet, beleidigt...


    Bin freiberuflicher PKW-Fahrsicherheitstrainer für eine Institution, die auch gelbe Engel im rennen hat, und kenne dadurch viele Grüne, weil ca. 50% der Trainer ebenfalls bei der Pozilei sind.


    Jedenfalls empfahl mir ein Kollege, sofort den Anwalt einzuschalten, und bloß nichts abzuschicken.
    Also, 1 Tag nach Posteingang durch die Grünen zum Anwalt gegangen und der hat die weitere Vorgehensweise erklärt.


    Wichtig ist, daß das schnell geht, denn wenn Du nichts unternimmst, dann weiss ich nicht, was passiert.


    Mein Anwalt hat sich als erstes die Unterlagen kommen lassen, dann meinen fahrzeugschein kopiert und gemeint, dass dieses Auto ja nicht gerade die geeignete Tatwaffe wäre, hat sich vom KBA mein Punktekonto kommen lassen (natürlich 0 Punkte), meinen Nachweis über die trainerausbildung habe ich beigefügt, meinen Klasse CE Führerschein und ein pozileiliches Führungszeugnis.


    Und dann mußte ich 1 Jahr um meinen Führerschein bangen, denn die Vorwürfe waren erst einmal hammerhart.


    Bin übrigens nach einem Jahr schuldlos freigesprochen worden, obwohl die Aussage sogar 2 gegen 1 war.


    Musikgrisu


    P.S: Falls du Verklagt wirst, übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten nicht, wenn du wegen Nötigung, Gefährdung, oder Beleidigung, etc. also alles was als Vorsätzlich gilt, verklagt wirst. Also auf jeden Fall zum Anwalt, denn zahlen musst du sowieso, wenn Du "Schuld" hast.

  • interessant...


    habe noch nix bekommen..


    aber das lässt mit sicherheit nicht lange auf sich warten.


    mir wurde auch geraten einen anwalt an dem jeweiligen standort zu nehmen, wo das ehepaar mich angezeigt hat..


    hat da jemand tipps zu?


    soll ich mir lieber einen zuhause nehmen, zu dem ich auch hinfahren kann und nicht nur um mit ihm zu telefonieren?

  • Am besten ist es, einen Anwalt zu nhemen, der am Ort des Zuständigen Gerichts sitzt. Der kennt nämlich die Staatsanwälte und Richter ;-). Meistens ist das Gericht zuständig, zu welchem der Streckenabschnitt gehört, auf dem die tat begonnen wurde. Soweit ich weis, muss Dir aber die Polizei darüber Auskunft geben, wer den fall bearbeitet.

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