Guten Tag zusammen,
im Rahmen einer Verkehrskontrolle hat sich herausgestellt, dass der Abstand zwischen Radmitte und Kotflügel nicht den angaben der Eintragung die durch den TÜV durchgeführt wurde entspricht.
Nehmen dem Bußgeld und dem Punkt den ich dadurch erhalten habe, hat auch mein Vater als Fahrzeughalter einen Bescheid bekommen und muss eine Aussage treffen da er sonst belangt wird.
Jetzt Frage ich mich was man machen kann um daraus zu kommen.
Desweiteren Frage ich mich ob so eine Messung am Straßenrand zulässig ist.
Das KFZ stand auf keiner geraden Fläche außerdem wurde der Mittelpunkt des Felge durchs bloße anschauen und hinhalten eines Zollstabes ermittelt.
Jemand einen ähnlichen Fall und gegen angekommen?
LG