An alle mit nachgerüstetem Xenon-Kit

  • wenn bei der prüfung alles vorschriftsmäßig funktioniert und der prüfer keinen einwand hat, dann kann man die xenons ja auch zu hause in der garage einbauen.
    das wichtigste dabei ist doch, dass alles vorschriftsmäßig funktionert.

    :thumbup:

    ich frage mich aber auch ganz ehrlich, wie will ein pürfer zwischen xenons und xenonlooks mit derm besagten zubehör hier unterscheiden?
    es steht auf deinen scheinwerfern d2s drauf und wenn der prüfer in beide scheinwerfer reinschaut, wird er d2s brenner finden.
    ob ihm die lichtbrechkante überhaupt auffallen wird ?! schwer zu sagen und ob er dann noch beurteilen kann, ob diese eine relevante funktion darstellt für die lichtausbeute, meiner meinung nach noch unwahrscheinlicher.

    Um das wie geht es doch gar nicht? Wie sich das jedoch auf die Lichtmessung auswirkt, kann ich nicht sagen.....

    Der Prüfer wird seine richtlinien haben und die besagen, der scheinwerfer ist für Xenon zugelassen (D2S Kennung auf dem gehäuse), das fahrzeug besitzt eine funktionierende SWRA und eine Funktionierende alwr.
    nach den kriterien wird der prüfer den einbau des Xenons bewerten.
    So lange auf dem scheinwerfer eine zulassung für Xenonleuchtmittel ist, wird es damit sicherlich keine probleme geben.

    Ebenso hat er sich an Vorgaben zu halten, siehe hier (auch wenn schon etwas älter):
    Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.


    Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß


    der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
    der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
    § 50 Abs. 10 StVZO).
    Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).


    Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.


    Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.


    Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.


    Ansprechpartner: Pressestelle, Telefon +49 (4 61) 3 16-12 93



    @GolfFANatiker
    Ah jetzt ist der Xenonlook Scheinwerfer gar kein Halogenscheinwerfer mehr?
    Interessant!
    Du wennst nur mal etwas von dem belegen könntest, was du schreibst, dann wär hier schon lang alles geklärt.
    Aber nein ist ja Topsecret, wobei es vorhin noch öffentlich war, weil ja das Prüfzeichen drauf ist (Ah ja, mal wieder die Hälfte überlesen!;).

  • also ich kann das wohl nachvollziehen was der bereicht des KBA sagt.


    aber ich frage mich dann wirklich, wieso dann auf den scheinwefern steht, dass sie für D2S Sockelzugelassen sind?

    MfG. Chrischan

  • also ich kann das wohl nachvollziehen was der bereicht des KBA sagt.


    aber ich frage mich dann wirklich, wieso dann auf den scheinwefern steht, dass sie für D2S Sockelzugelassen sind?

    Ja das ist ja grad der Punkt wo Klärungsbedarf besteht.
    Aber bekommt man ja nur auf Anfrage anscheinend, wenn was sein sollte...

  • Du kannst mir hier die Bibel reinkopieren, solange der Hersteller Baubedinungsmäßig so kontruiert das einer Veränderung auf dem Offiziellem Wege nichts im Wege steht und dieses im Nachhinein geprüft ist und wird, ist alles rechtens, da es sich hier um keine Billig Scheinwerfer handelt und um keine Billig Gasentladungslampen, schließlich wird hier auf Original Material zurückgegriffen, also ist die Hälfte deines Posts mal wieder völlig überflüssig :pinch:


    Ich hab doch nie behauptet das es keine halogens sind, wie du vom Anfang dieses Threads entnehmen kannst, handelt es sich hier um eine Scheinwefer der sowohl für halogen, als auch für den Xenonbetrieb geeignet ist und das lt. Herstellervorgaben! Um ein Gesetzmäßigen Xenonbetrieb zu gewährleisten, muss natürlich eine SWRA und ALWR vorhanden sein, sowie Originale STG´s Brenner usw oder die von Phillips angebotene Nachrüstlösung und KEINE Billog komponenten, davon war hier nie die rede!


    Es ist auch nichts Top Secret, denn wenn lt. Herstellervorgaben ein Halogen- sowohl Xenonbetrieb erlaubt ist, gibt es dazu auch kein Disskusionsbedarf und das kommt von einem Hersteller und nicht von mir! Wenn dir VW sagt das du E10 tanken kannst, dann ist das ebenfalls eine Herstellerfreigabe, die sie nicht Schriftlich herausgeben brauche, da dieses nicht zwingend erforderlich ist, ob man dieses ausführt oder nicht ,bleibt jeden selbst überlassen! Und um dieses zu verdeutlichen wurde ja bereits dieses durch ein Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer bestätigt, was also gibt es daran zu rütteln? Wenn du eine AU Plakette auf dem Kennzeichen trägst, dann ist dein Auto zulässig für den Straßenverkehr, oder rennst du noch zusätzlich hinter dem prüfer hinterher und lässt dir nochmals alles Schriftlich geben, was er zusätzlich sagt ( auch wenn ich dir das zutraue)


    Und da ich vor geraumer Zeit dazu diese Frage gestellt hatte, habe ich diebezüglich ein Gutachten darüber erhalten, was nicht zur Veröffentlichung dient, da nicht erforderlich!


    Wenn ich dir das nochmal Buchstabieren soll , kannst du mir gerne eine Pn zukommen lassen :pinch:

  • ja am besten man schreibt mal ne mail an AL oder was sagt ihr? :-$


    also ich sehe auch keinen grunf warum golffanatiker jetzt irgend einen blödsin erzählen sollte, da hat er ja nichts von.
    weil wenn es hinterher nicht legal ist, dann schadet das nur seinem ruf als händler...

    MfG. Chrischan

  • Wer sagt was von Blödsinn?
    Ich will nur den Nachweis dafür sehen, dass die Scheinwerfer sowohl für Halogen- als auch Xenon konzipiert wurden.
    Ansonsten kann ich -wie schon zuvor getan- ebenso behaupten, dass sich das Prüfzeichen NUR auf die Streuscheibe bezieht. -.-
    Beispiel:
    Hatte vor ein paar Jahren mal nen E36. Für das Modell gab es Xenonscheinwerfer und Linsenscheinwerer von DEPO!
    Augenscheinlich identische Scheinwerfer. Die Linse war jedoch eine andere.


    Es stand nicht umsonst die Frage von Bumper im Raum.
    Aber der Herr überliest gerne mal die Passagen auf die keine Antwort geliefert werden kann.


    Ansonsten kann ich auf weitere Antworten einfach nur C&P ausführen mit der Stelle aus der "Bibel".


    Die Beispiele sind sehr amüsant.^^


    Kein Halogenscheinwerfer, der aber für HALOGEN! und Xenon ausgelegt ist.
    Merkst was? ;)

  • Kein Halogenscheinwerfer, der aber für HALOGEN! und Xenon ausgelegt ist.
    Merkst was?



    Damit war gemeint "nicht nur halogenscheinwerfer" Sry wenn ich Textpassagen übersehe oder meine mal Falsch erfasse, aber ich beantworte nebenher auch noch eine Menge Anfragen, die sich auf mein Wissen stützen und sich nicht lächerlich machen....Wenn ich den Bezug zu AL nicht hätte, dann würde ich hier schon kampflos aufgeben, aber da ich im recht bin ,habe ich keinen Grund deine bodenlosen Argumente im Raum stehen zu lassen.


    Das die Scheinwerfer für Halogen betrieb zugelassen sind, sieht man ja schon anhand der H7 Fassung, und für den Xenonbetrieb anhand des Prüfzeichens, wofür nach Herstellervorgaben tests durchgeführt werden um dieses auf den Markt zu bringen, also muss dafür auch kein gesondertes Formular erstellt werden ,nur damit manche Leute sich etwas versuchen einzubilden... Ich würde ja mal gerne sehen ,wenn ich mich an deinem fachgebiet herantaste und mich als Schlauberger ausgebe, wie du dann reagierst und glaubhaft rüberkommst...


    Und zu guter letzt....Für die ,die daran interessiert sind, den werde ich natürlich unterstützen, aber nicht für irgendwelche Professoren und Rasselbandenanwärter...weil dafür habe ich noch etwas anderes zutun :D

  • Ich arbeite sowohl mit AL als auch mit Hella zusammen und vertrete also meinen Standpunkt ;)



    Wie du mit Leuten zusammenarbeitest habe ich ja Sonntag erlebt :)


    Ist jetzt nicht das Kriterium das hier ausschlaggebend sein sollte ;)

    Gruß Christian,

    Golf 7 GTI Performance - tornadorot - DSG - Panoramadach - Xenon mit LED TFL - Discover Pro - Dynaudio Excite - KESSY - Diebstahlwarnanlage - Dynamic Light Assist - Lane Assist - ACC - Frontassist - Licht- & Sichtpaket - Parklenkassistent - Rückfahrkamera - LED Nebelscheinwerfer - Spiegelpaket - Alcantara/Teilleder - Seiten- & Heckscheibe 65% getönt - Fahrprofilauswahl - Verkehrszeichenerkennung - Sprachbedienung - Proaktives Innensassenschutzsystem
    VCDS Codierungen / Fehler auslesen Raum Hamburg --> PN oder ICQ
    Vorstellung meines alten Golf 6 GTI Adidas
    Vorstellung meines alten Golf 5 Goal

  • Es stand nicht umsonst die Frage von Bumper im Raum.


    Wobei ich ja noch nichtmal anzweifle, dass die Scheinwerfer nicht tatsächlich für beide Funktionen eine Zulassung haben könnten.


    Für mich als Konstrukteur und Maschinenbauer gibt es da aber einige Ungereimtheiten, die für mich keinen Sinn ergeben.


    Wie zum Beispiel, wozu zwei Produkte mit identischem Aussehen auf dem Markt haben, wenn das günstigere (Xenonlook) die Funktion des teureren (Xenon) beherrscht und darüber hinaus noch um eine weitere Funktion (Halogen) erweitert?
    Warum der Aufwand mit den Unterschiedlichen Linsen, wenn doch bereits die einfachere Version der Linsen (ohne Lichtbrechkante) für beide Lichtarten geeignet sein müsste?
    Und warum das eine Produkt als die Nachahmung des anderen Produkts anpreisen, wenn es doch keine Nachahmung sondern ein gleichwertiges Produkt sein soll?


    Das ist es, was mich stutzig macht und zweifeln lässt.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Nochmal ein Nachtrag zu meinem Beispiel oben:
    Die Scheinwerfer hatten auch beide das Prüfzeichen auf dem Glas für Xenon. ;)
    Und trotzdem waren sie nicht gleich!
    Hier und zwar nur hier gibts natürlich ne einmalige Ausnahme, is ja n Golf V!


    Aber ok, deine Aussage reiht sich über dem Gesetz ein!
    Durch den Adapter findet offensichtlich keine Veränderung des Sockels statt...


    Ich klink mich mal aus und wünsch den Herrschaften nen schönen Abend und Golffanatiker weiterhin gute/kompetente Geschäfte! ;)

  • WIE GEIL :D :D :D


    Ich wollte nur wissen warum mein Xenon Kit flackert und Kits von anderen nicht und dann entstehen 7 Seiten mit solchen Antworten! Köstlich :D



    Gibt es denn jetzt Adapter, mit denen ich D2S auf den H7 Sockel befestigen kann?

  • WIE GEIL :D :D :D


    Ich wollte nur wissen warum mein Xenon Kit flackert und Kits von anderen nicht und dann entstehen 7 Seiten mit solchen Antworten! Köstlich :D

    Weiß nicht ob es dafür schon ne Antwort gab, aber falls nicht, dann könntest mal probieren Xenon im BN-STG einzucodieren (ohne Shutter), falls es das unterstützt.
    Ansonsten haste dir Klump gekauft, welches Schäden hervorrufen kann wie z.B. Scheibenwischermotor, der schon häufiger bei Nutzung von Xenonkits bei einigen Leuten kaputt gegangen ist.

  • dass mit einem "DLR"


    Hab mir gerade mal den Thread durchgelesen und die Frage ist offen geblieben.
    Weiß jemand wo sich das serienmäßig beim Golf V Bj08 befindet?
    Ist das evtl. mit im Lichtschalter verarbeitet?


    Was es ist sollte mittlerweile geklärt sein ;)

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