An alle mit nachgerüstetem Xenon-Kit

  • wollte mal wissen warum benötigt man eigt. eine SCheinwerferreinigungsanlagen für xenon??


    ich hab ein SRA aber mich würds trotzdem mal brennend interresieren!

  • Wie siehts dann eigentlich mit dem Scheinwerferstecker (Verkabeln) aus, wenn man sich das Zeug verbaut?
    Bei den originalen Xenons müssen ja zwei Leitungen zum BN gezogen werden.


    Codieren muss man ja dann auf Xenon ohne Shutter, richtig?


    @Method_cya
    Weils vorgeschrieben ist!
    Nein, weil Xenon das Licht sehr stark streuen kann, wenn die Streuscheibe verschmutzt ist.

  • Meine vor ca. einer halben Stunde abgeschickte Mail an den technischen Support der Hella Deutschland GmbH:
    "Guten Tag,
    sind die Xenonlookscheinwerfer (Art.-Nr. 1EL 009 476-021) für den VW Golf V zur legalen Verwendung von Xenonbrennern seitens der Firma Hella freigegeben, bzw. besteht die Möglichkeit seitens Hella, diesen Scheinwerfertyp zum legalen Betrieb mit Xenon umzurüsten?
    Vielen Dank!
    MfG ..."


    Die schnelle Antwort der Firma Hella:


    "Guten Tag Herr ...,
    die Scheinwerfer für den Golf V im Xenonlook sind nicht für den Betrieb mit Gasbrennern zugelassen.
    Sie haben ausschließlich eine Typprüfung als Halogenscheinwerfer. Es besteht seitens unseres Unternehmens auch keine Umrüstlösung zum legalen Betrieb mit Xenonbrennern.

    Mit freundlichem Gruß / Best regards

    F. Joester

    Gruß Julian,
    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif']meinGOLF.de
    Moderator

  • Soll sich jeder selbst ein Bild von machen, ich bleib bei meinem Standpunkt, solange nichts schriftlich vorliegt.^^
    Sparen tut man sich da eh nix von den Kosten her. :P

  • hier gibt es von Kufatec bereits montagefertige Kabeladapter und beim Codieren muss, wie du bereits richtig angesprochen hast, auf Xenon "ohne" shutter codiert werden ;)


    EDIT: War mi im Vorfeld bereits klar, das die Hinterfotzigkeit bei der gewissen Person nochmals durchkommt, nur sollte man dabei schon soweit denken, das der Hella Support nur auf deren Vertrieb auskunft gibt über der sie auch Ihre Hand haben, also im verkauf....die richtige Anlaufstelle ist AL , wenn man sich also schon die mühe bereitet, dann Richtig Herr Schlaumi :D

  • EDIT: War mi im Vorfeld bereits klar, das die Hinterfotzigkeit bei der gewissen Person nochmals durchkommt, nur sollte man dabei schon soweit denken, das der Hella Support nur auf deren Vertrieb auskunft gibt über der sie auch Ihre Hand haben, also im verkauf....die richtige Anlaufstelle ist AL , wenn man sich also schon die mühe bereitet, dann Richtig Herr Schlaumi :D


    Also ich weiß nicht.


    Hella sagt aus, die Scheinwerfer haben keine Zulassung für Gasendladungslampen.
    Hella sagt auch aus, es gäbe seitens Hella auch keine Umrüstmöglichkeiten.


    Heißt für mich also im Klartext: Nur Halogen in den Xenonlooks von Hella.



    Daran ändert auch ein Umrüstsatz eines Drittanbieters (AL ?) nichts, da ein Umrüstkit nichts an der Zulassung des Scheinwerfers ändert, außer vielleicht dass die Zulassung durch den Umbau verloren geht.


    Und ich glaube auch nicht, dass Hella andere Scheinwerfer verkauft als AL, geschweige denn extra für AL Scheinwerfer mit Halogen- und Xenon-Zulassung baut.
    Somit kann man die Aussage Hellas also nicht nur für den direkten Vertrieb werten, sondern auch für alle Unter- und Zwischenhändler, die Hellas Produkte vertreiben.



    Nimms jetzt nicht persönlich, aber wenn ich auf der einen Seite die Aussage des Herstellers habe, und auf der anderen Seite die gegenteilige Aussage eines Händlers, muss ich nicht lange überlegen, wem ich eher glauben würde.
    Hella muss es ja schließlich am Besten wissen, wofür sie die Scheinwerfer gebaut und die Zulassung beantragt haben. ;)


    Solange also nicht mal klipp und klar ein amtlicher Nachweis über die Zulässigkeit von Xenonbrennern in den Xenonlook-Halogenscheinwerfern erbracht wird, solange bleibe ich der Überzeugung, dass es sich dabei um reine Halogenscheinwerfer handelt, und um nichts anderes.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Daran ändert auch ein Umrüstsatz eines Drittanbieters (AL ?) nichts, da ein Umrüstkit nichts an der Zulassung des Scheinwerfers ändert, außer vielleicht dass die Zulassung durch den Umbau verloren geht.


    Und ich glaube auch nicht, dass Hella andere Scheinwerfer verkauft als AL, geschweige denn extra für AL Scheinwerfer mit Halogen- und Xenon-Zulassung baut.
    Somit kann man die Aussage Hellas also nicht nur für den direkten Vertrieb werten, sondern auch für alle Unter- und Zwischenhändler, die Hellas Produkte vertreiben.



    AL ist kein drittanbieter , [A]utomotive [L]ightning ist der Hersteller der Xenonlooks ,somit grenzen sich deine nächsten Aussagen schon von ganz alleine aus, da Hella im Bereich der produktion nicht mit eingreift, die Stempeln nachher nur Ihr Logo drauf und das wars, daher ist ein Statement aus dem hella Support völlig unbrauchbar!


    Leute euch zwingt doch niemand zu irgendetwas, bleibt in euer glauben sitzen und jeder tut das,was er für richtig hält...Ich hab es für meine privaten Zwecke Schriftlich und auch mündlich bestätigt bekommen, daher mache ich hier jetzt auch nicht weiter ein Fass auf, ich bleibe nur auf dem Standpunkt das ich recht behalte , was ja auch vorhanden sein sollte, wenn man sich mit der Materie auseinandersetzt ;)

  • Leute euch zwingt doch niemand zu irgendetwas, bleibt in euer glauben sitzen und jeder tut das,was er für richtig hält...Ich hab es für meine privaten Zwecke Schriftlich und auch mündlich bestätigt bekommen, daher mache ich hier jetzt auch nicht weiter ein Fass auf, ich bleibe nur auf dem Standpunkt das ich recht behalte , was ja auch vorhanden sein sollte, wenn man sich mit der Materie auseinandersetzt ;)

    das is doch mal das worauf wir uns jez alle einigen können :thumbup:

  • Muss doch auch keiner das Fass weiter aufmachen.^^
    Wenn du es schriftlich hast, gut für dich. :P


    Andere haben es nicht, von daher ist es für diejenigen auch NICHT legal mit der Umrüstung, solange man eben nichts auf der Hand hat wie du. ;)
    Da helfen auch keine mündlichen Absprachen oder Statements aus dem Thread.

  • Diesbezüglich hatte ich ja das Angebot unterbreitet , mich dafür einzusetzen ein Dokument einzufordern, da es "grundsätzlich" lt. AL Legal ist, daher auch die zulassung auf dem Scheinwerfer

  • Und du nimmst das auf deine Kappe, wenn was sein sollte?!


    Was sollte denn bitteschön sein? und was habe ich damit zutun wenn es eine Öffentlich Zulassung seitens des Herstellers gibt? :pinch:

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