ZitatVom KBA
Eine Präsentation einer derartiger Beleuchtungen wäre nur abseits öffentlicher Straßen möglich, damit hier keine Probleme entstehen sollten die Leuchtmittel nur am Showort eingebaut und nach der Show wieder abgebaut werden.
Das heisst, das die UBB direkt nach der Show wieder komplett abgebaut werden muss, nicht das jetzt jemand glaubt er darf sie immer nutzen wenn er sie nur ausserhalb der STVZO einschaltet, denn da liegt er falsch, die UBB darf nämlich noch nicht einmal verbaut und dann unangeschlossen im Bereich der STVZO durch die Gegend gefahren werden, denn sonst erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und noch viel schlimmer, der dazugehörige VERSICHERUNGSSCHUTZ