ZitatOriginal von broiler442
Und wenn man Xenons drin hat, die ALWR nachgerüstet hat diese sich aber nicht codieren lässt, weil man im Nachhinein gemerkt hat, dass an den Scheinwerfern BMW-Steuergeräte dran sind, ist die Betriebserlaubnis dann auch erloschen? Ich meine, die ALWR ist ja installiert nur leider funktioniert sie noch nicht so ganz. Die SRA hatte meiner schon vom Werk...
Muss man eine derartige Lichttechnische Veränderung nicht vom TÜV eintragen lassen?
Ich mein es hat doch bestimmt nicht jedes Bauteil ein E13-Prüfzeichen !?
Der Tüv wird es nämlich dann nicht eintragen wenn es nicht richtig funtioniert
Zitatvon vorher
Nachrüsten lohnt sich auf jeden Fall.
Ich hatte das Glück und hatte schon welche drin.
Xenons sind einfach unvergleichbar.
Nachteil. Man wird niewieder ein Auto ohne Xenon kaufen!
Ja gut das Xenon beim Golf ist ja nicht so der reisser oder? Also mit den Philips Extreme Power kriegt man glaub ich eine bessere ausleuchtung hin.
Das tolle bei Xenon ist halt dass es weisses licht und moderate bis überragende Asuleuchtung vereinigt!
Ich weiss wie toll das ist von den MTEC SuperWhite. Es war regelrecht unangenehm das Fahren als ich wieder auf die gelblichen Extreme Power umegestiegen bin