ZitatOriginal von nh4u
Genau, auf 70mm einstellen und tüven lassen. So wird es eingetragen. Jede nachträgliche Veränderung muß neu abgenommen werden inkl. Achsvermessung.
sicher das der TÜV die 70mm einträgt wenn im Gutachten z.B. 50mm steht??
Ich weiss nämlich nicht ob 50mm bei mir ausreichend sind das es gut aussieht