Mit 6 Leuten im Auto fahren?

  • Es muß dafür einen Paragraphen geben, da bin ich mir sicher =)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • ich guck mal im schönfelder nach :D

  • Ess gilt die im Fahrzeugschein angegeben Personenzahl, bei Personen ab 12 Jahren,
    Bei Personen bis 12 Jahren gilt 2 Kinder=1Erwachsener.


    Hierbein ist zu beachten, das Kinder bis zu einem Bestimten Alter (eigendlich Grösse) hinten Platz zu nehmen haben (sofern Konstrukiv Plätze vorgeggeben, als ist nix mit stapeln :D )


    Bernhard, öfters Taxi Papa 8) 8) 8) 8)

  • Ich hab folgendes gefunden, es gibt aber bestimmt noch was Spezielleres, hab ich aber nicht zur Hand:


    § 21a I 1 StVO: Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein (...)


    danach folgen die Ausnahmen, wann man das nicht muss, da steht nix von sicherem Sitz auch bei mehreren Personen oder so ;) , hätte mich auch gewundert...


    D.h. es ist nicht erlaubt mitzufahren, wenn man sich nicht angeschnallt hat und wenn man das wie im folgenden Ffall auch nicht kann, dann darf man das auch nicht... ist dann ne andere Sache, ob die Polizei das dann nochmal durchgehen lässt... glaube aber auch, dass die vorschriften zwingend, also ohne ermessen sind... naja, dann ham ses eben nicht gesehn :D

    Einmal editiert, zuletzt von Antje ()

  • Zitat

    Original von AntjeD.h. es ist nicht erlaubt mitzufahren, wenn man sich nicht angeschnallt hat und wenn man das wie im folgenden Ffall auch nicht kann, dann darf man das auch nicht...



    Die §§ 21, 21a beziehen sich aber nur auf die vorhanden Sicherheitseinrichtungen, sind also in dem o.g. Fall (2 vorne, 3 hinten bei eingetragenen 4 Sitzplätzen) nicht anwendbar.


    Grundsätzlich sind die vorhanden Sitzplätze zu nutzen. Auf diesen Sitzplätzen müssen die vorhandenen Sicherheitsgurte genutzt werden (= nur auf den Sitzplätzen, die im Fahrzeugschein eingetragen sind). Für die anderen Sitzmöglichkeiten besteht diese Pflicht nicht. Hier greifen dann nur die allgemeinen Vorschriften hinsichtlich des zul. Gesamtgewichtes und der Sichtbeeinträchtigung des Fahrers. Also konkret: Man kann in einem Lupo o.ä., bei dem nur 4 Sitzplätze eingetragen sind, 5 Leute bzw. 3 Leute auf der Rücksitzbank mitnehmen, ohne dass ein Bußgeld fällig ist.


    ABER: Dies ist nur die ordnungsrechtliche Beurteilung, also ob in so einem Fall ein Bußgeld verhängt werden kann! Die Polizei kann aber die Weiterfahrt untersagen, wenn eine Gefährdung für die Mitfahrer besteht.


    Hinzu kommt noch die versicherungs- und zivilrechtliche Beurteilung im Falle eines Unfalles.



    Somit ist klar davon abzuraten. Auch wenn kein Bußgeld verhängt werden kann, die (finanziellen) Folgen im Falle eines Unfalles sind erheblich.


    grüße

  • Zitat

    Original von nh4u
    Im Trabant gibts hinten auch keine Gurte und es dürfen dort 2 Personen sitzen. :) Ich wär aber auch für 5 Gurte - 5 Sitze - 5 Leute.


    Ich fahr häufiger Autos ohne einen einzigen Gurt.
    Allerdings sind das alles Oldtimer, und damals gab es halt keine Gurte!!


    Bin damit schon angehalten worden, und die Polizisten haben nach Gurten gesucht :rolleyes:


    Heute ist das Zulassungsbedingung! Genau wie Kopfstützen hinten!!!



    Aber, wenn ich mehr Leute im Auto haben darf als Gurte - was soll denn dann bitte die Gurtpflicht??? ?(


    Ich rege mich wirklich über Leute auf, die hinten 4 Kinder sitzen haben, am besten hat Mutti vorne noch eins auf'em Schos......


    So ein Schwachsinn!!!!
    Bei all der Reglementierungswut in D, kann ich mir das kaum vorstellen!!!


    Wo bleibt der Verstand :rolleyes::(

  • Sind Kopfstützen tatsächlich Pflicht? Laut Fahrzeugschein dürfen 5 Personen gleichzeitig im Golf Platz nehmen, und hinten hab ich nur 2 Kopfstützen.


    (Mal abgesehen davon dass die vorderen Kopfstützen immer aus der eingestellten Position wieder von selbst in den Sitz rutschen 8o ?()

  • Kopfstützen sind keine Pflicht würde ich sagen..


    zumal der normale stinkegolf hinten nur 2 hat ;(


    und alte opel astras golfs usw. haben hinten auch keine stützen

  • Wenn sind die erst ab einem bestimmten Datum Pflicht. Im Schein steht aber bei der Personenzahl inkl. Fahrer und Notsitz. Vielleicht ist der mittlere Platz ein "Notsitz" falls keine Stütze vorhanden ist?

  • Ich denke auch mal, dass die Kopfstützen hinten ab einem bestimmten Datum Pflicht sind, wenn ein Hersteller ein neues Modell zulassen will! ;)

  • Nur sechs Leutz im Auto?


    Ich bin schon mit zehn Personen im Audi A8 gereist...... zwar nicht weit - aber es war lustisch :D:D:D

  • ich war schon zu 15. in einem renault clio :D aber auch nachts um 3 für 2 km :D


    aber generell fahre ich nur mit 4 leuten zusätzlich im auto !


    hab kein bock die leute auf dem gewissen zu haben, die ich so mit drin hatte und die sich nicht anschnallen konnten, wenn es zu nem unfall kommt :rolleyes:


  • Aah, ein Fachmann! Sehr gut! Grüße aus der gleichen Fakultät... =)

  • aber das beste war ja.... wenn die nicht aufeinander also gestapelt sitzen sondern nebeneinander wäre das erlaubt und die 4 schlanken damen haben ja schön nebeneinander gepaßt... so ein schleimer :D


    also ich bin mir nicht so sicher, daß die erlaubte anzahl an mitfahrenden personen anhand der gurtzahl im gesetz irgendwo verankert ist... denn es gibt ja auch die ganz alten autos noch, die überhaupt keine gurte hinten haben... und nu?

  • Zitat

    Original von fbretzel
    Aah, ein Fachmann! Sehr gut! Grüße aus der gleichen Fakultät... =)


    :D Beste Grüße zurück...


    Zitat

    also ich bin mir nicht so sicher, daß die erlaubte anzahl an mitfahrenden personen anhand der gurtzahl im gesetz irgendwo verankert ist... denn es gibt ja auch die ganz alten autos noch, die überhaupt keine gurte hinten haben... und nu?


    Es ist ja auch nicht festgelegt - s. vorheriger Beitrag. Wenn keine Sicherheitseinrichtungen/Sicherheitsgurte vorhanden sind -> keine Anschnallpflicht (wie auch? :]).


    § 21a StVO:


    Zitat

    Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für


    grüße

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