Beiträge von fbretzel

    Am Cabrio wirst du mW mit allen G4-Teilen nicht weiter kommen. Das Cabrio ist doch nur ein Golf III mit geänderten Scheinwerfern & Grill, die Karosseriemaße sind aber anders... Das wird nix, denke ich.

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    Original von maci22
    nee gibt keine möglichkeit das vw zeichen zu erneuern wie du schon gehört hast ist das eine einheit und beziehn da rate ichdir schon mal kommplet von ab aufgrund des airbags könnten fehler auftreten bei einem unfall das er sich nicht richtig entfallten kann


    Jo, da würde ich auch die Finger von lassen. Da ist meines Wissens eine Sollbruchstelle im Plastik, so dass der Airbag sich beim Auslösen frei entfalten kann...

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    Original von Tdi-Mirko
    Aber ich will doch net das ganze Lenkrad ausbauen sondern nur die Abdeckung zum Hupen da so.... :D Oder ist die mit dem Airbag verbunden... Muss ich die Abdeckung dann abziehen oder???


    Der Airbag hängt halt nun mal an der "Abdeckung zum Hupen da so" :D Der Airbag ist von hinten in diese Plastikabdeckung eingeclipst. Möglicherweise kann man das mit roher Gewalt trennen, sollte man beim Airbag aber wohl besser nicht machen... Was haste denn vor, wenn man fragen darf?

    Lenkrad um 90 Grad drehen, dann kommst du an eine Öffnung auf der Rückseite des Lenkrads ran. Da steckst dann einen Schlitzschraubendreher rein und entriegelst damit den Airbag (nach außen drücken, musst ein bisschen probieren). Dann Lenkrad in die andere Richtung drehen und das Gleiche mit der zweiten Öffnung machen. Dann nur noch die Kabelverbindung abziehen und fertig.


    ABER vorher vielleicht die Batterie abklemmen und einige Minuten warten, sonst gibt's eventuell nen Fehler im KSG oder der Airbag kommt dir beim Wiederanschließen entgegen...

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    Original von smubob
    mal ne frage zum thema :)


    mich hatte man 2 wochen vor Probezeitende geblitzt (siehe nice foto) und bisher kam nix von nachprüfung etc. den bußgeldbescheid über 72 euro hab ich scho seit etwa 1,5 wochen gezahlt. kommt da noch was? :)


    [Blockierte Grafik: http://img178.imageshack.us/img178/7083/automp1.th.jpg]


    Hübsches Foto, hast ja richtig schön reingeschaut... :D


    Da kann auf jeden Fall noch was kommen. Der Bußgeldbescheid kommt von der Behörde, welche die Messung durchgeführt hat. Die evtl. Nachschulung ordnet dann deine heimische Führerscheinbehörde (= Kreis- oder Stadtverwaltung) an. Das kann - selbst wenn es dieselbe Behörde ist - durchaus dauern. Noch dazu gibt es ein Ermessen der Verwaltung, die Nachschulung kann angeordnet werden, muss aber nicht. Bei mir hat's damals auch mehrere Monate gedauert, kann also leider noch keine Entwarnung geben.

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    Original von michi IV
    Hat der 131 PSler ne PD?


    Ja, ist ein PD-TDI. Da geht zwar Biodiesel (RME), reines Rapsöl aber wohl nicht. Eventuell mit Zusatzheizung, aber auch da sollte man vorsichtig sein.

    Zunächst mal: dafür gibt's schon ungefähr 467 andere Threads, einfach mal suchen...


    Die MAL bei ebay ist kein Originalteil, sondern ein Nachbau. Würde ich dir nicht empfehlen, die sind qualitativ einfach nix Richtiges. Such mal nach einem Orginalteil, wird auch öfters angeboten. Oder eben beim Händler kaufen. Ehrlich, man kauft sonst zweimal. Ging mir leider auch schon so...

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    Original von DannyL
    Es macht langsam kein Spaß mehr, ich musste etwas aus einem PC mehrfach einstellen, weil entgegen des Angebotes ausländische Ebayer mitgeboten haben, ich dachte ok, ich schreibe ihm und schicke alle Daten.


    Das kannst du verhindern, indem du den Bieterkreis deiner Auktionen einschränkst. Da gibt's die Möglichkeit, Bieter auszuschließen die in Ländern angemeldet sind, in welche du nicht verschickst. Die Daten dazu musst du dann halt einmal in die Maske eingeben. Ebenso kann man Bieter ausschließen, die innerhalb der letzten 30 Tage zweimal wegen nicht bezahlter Artikel verwarnt wurden. Das schließt schon mal die dreistesten Typen aus...

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    Original von Frankyboy1960
    Diese Geräte wurden früher nach dem alten FAG (Fernmeldeanlagengesetz) eingezogen da sie nicht zugelassen waren.
    Heute gilt das neue TKG (Telekommunikationsgesetz) danach ist der Besitz und Betrieb dieser Geräte wenn sie ein CE Kennzeichen tragen erlaubt und durften nicht eingezogen werden.


    Das war eine etwas blöde Geschichte im Zuge der EU-Harmonisierung. Geräte mit CE-Zeichen werden ja lediglich auf ihre technische Sicherheit hin überprüft, hier also darauf, ob es Funksysteme stört. Das tun die Warner ja gerade nicht, sondern empfangen nur. Da hat man dann leider "vergessen", dass solche Geräte eben auch zu nicht-legalen Zwecken dienen können. Der Betrieb war aber meines Wissens immer schon verboten (jedenfalls wenn damit konkret eine Verkehrsüberwachung umgangen werden sollte).


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    Mit regelmäßigen Urteilen stellten die Richter dann fest: Woher soll die Empangsfunkanlage wissen ob die Sendung für sie bestimmt ist ?????
    Also wurden die "Täter meistens laufen gelassen ....


    Na, ob das wirklich stimmt. Rechtsprechung hat meiner Erinnerung immer schon beim Nachweis eines konkreten Verstoßes niemanden laufen gelassen. Zugegeben, das reine Mitführen war ein Grenzfall...


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    Um dagegen dennoch eine Handhabe zu haben hat der Gesetzgeben nun einige neue Paragraphen in die strassenverkehrsgesetze eingefügt.


    In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
    ";(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."


    So neu ist die Vorschrift auch nicht, gibt's seit 14.12.2001. Wie gesagt: richterrechtlich sah das vorher auch schon etwas anders aus.


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    Es gab wilde disussionen ob die reinen Anzeigegeräte wie der GPS-Reminder nun erlaubt sind oder nicht
    mein Bekannter (ein Rechtsanwalt) vertitt die Meinung das diese Geräte nicht erlaubt sind da sie eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen Siehe §23 STVO . Sie dienen nur der Anzeige von stationären Radarmeßstellen.


    100 % Zustimmung, die StVO ist da eindeutig. Gibt auch schon Rechtsprechung dazu, muss ich mal rauskramen...


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    Ganz anders sieht es bei den handelsüblichen Navis und Outdoor-Geräten aus welche mit zusätzlichen POIs gefüttert wurden. Hier bestehen keine rechtlichen Bedenken, da man in diese Geräte jegliche Art von POIs integrieren kann und das Gerät von Natur aus nicht zum Anzeigen von Radarstandorten dient sondern der Navigation.
    Wer es besonders rechtsfest machen möchte der nutzt die Möglichkeit die Meßstellen nicht als Radar oder Rotlicht zu kennzeichnen sondern einfach als Unfallschwerpunkt. Diesen Tip gab mir mein Bekannter denn gegen eine Warnung vor einem Unfallschwerpunkt kann kein Richter etwas haben.
    Aber Vorsicht diese Ausrede mit den warnungen vor Unfallschwerpunkten auch bei den GPS-Remindern zu verwenden ist relativ aussichtslos.


    Wo ist da der Unterscheid zum POI-Warner, den man in sein Navi einspielt? Da könnte man das doch auch anders nennen. Jede systematische Abbildung dieser "Unfallschwerpunkte" ist im Zweifel zweifelhaft (tolles Wortspiel ;-). Bloß weil ich etwas anders nenne, ändert sich ja nicht die rechtliche Bewertung.