Beiträge von Hexenmann

    1. Die 130kg sollen durch eine andere Übersetzung erreicht werden.


    2. Wenn du schon mal vernünftig in einem Fitnessstudio unter professioneller Anleitung trainiert hast, wirst du mit so einem Teil nicht zufrieden sein. Diese Geräte sind der absolute Müll. Wir hatten bei uns im Fitnessraum auch mal so ein Teil stehen, die Übungsausführung mit den Dingern kannste vergessen. Das haben auch sämtliche Kommilitonen schnell gerafft, so dass von 40 Leuten in unserem Jahrgang KEINER mehr an diesem Teil trainiert hat sondern alle (erfolgreich) ihr Training alternativ gestaltet haben.


    Gegen das Training zuhause ist prinzipiell nichts einzuwenden, aber mit so einem Teil wirst du nicht viel Freude haben. Die Verarbeitung ist - außer bei den 2000€-Teilen - absolut mangelhaft.


    Ich würde dir Folgendes raten: a) Hantelbank kaufen oder selber bauen + Langhantel b) wenn möglich Klimmzugstange im Keller oder so montieren c) evtl. Kniebeugenständer d) VIEL Gewicht + SZ- und Kurzhanteln kaufen e) vernünftigen Trainingsplan erstellen. Mit dieser Ausrüstung kannst du alles trainieren: Brust (Flachbank-, Schrägbank-, Negativdrücken), Bizeps (LH- und Kurzhantelcurls), Rücken (Klimmzüge eng/weit, Kreuzheben, Rudern usw.), Trizeps und Beine (Kniebeugen, Wadenheben usw.). Für die Bauchmuskeln braucht man so ein Multiteil auch nicht.


    Training zuhause ist defintiv möglich, aber nicht mit diesen Pseudo-Geräten. Falls du wirklich gute Tipps für den EIgenbau brauchst, meld dich bei Hantelfix aus diesem Forum: http://www.muskelpower-forum.d…hlight=hantelbank&start=0


    Da bekommst du auch nen guten Trainingsplan und ANleitungen, wie du die Übungen richtig ausführst. Ich vermute mal in diese Richtung sollte der Hinweis mit dem Prolaps gehen. Die falsche Ausführung kann zu massiven Beschwerden führen...einen Bandscheibenvorfall wirst du mit dem Dingen aber wohl nicht bekommen, da man mit dem "Pipi-Dingen" eh nicht richtig trainieren kann. Und mit den Maschinen ist die korrekte Ausführung überwiegend nicht möglich. Also zum


    Falls du noch nicht überzeugt bist, hier die Nachteile:


    1. Wenn du nicht gerade 1,60m klein bist, ist der Latzug viel zu nah am Körper = die korrekte Ausführung ist nicht möglich. Man zieht also schon mit fast zu 90° angewinkelten Armen.


    2. Das gleiche Problem bei der Brustübung (Bankdrücken will ich das mal nicht nennen :D :( Der Bewegungsradius reicht einfach nicht aus. Und das Gerät bei uns in der FH war absolut kein Billigteil sondern eigentlich recht teuer...


    3. Dips oder unteren Bauch kannst du an dem Teil auch nicht ausführen. Für Dips ist so wie ich das sehe keine Möglichkeit gegeben. Falls doch hängt man schnell mit der Gesicht auf dem Turm...eher unschön. Für den unteren Bauch ist die Auflagefläche auch zu gering, der Unterarm ist zu lang, so dass man mit den Händen nicht die "Joysticks" greifen kann. Außerdem sind die Dinger so wackelig, dass sie fast umkippen wenn man sich da reinhängt...


    4. Wer braucht den Stepper?? :D Cardio kann man wunderbar im Wald oder sonstwo machen und garantiert nicht an so einem Billgteil.


    Das Einzige was einigermaßen funktioniert ist der Beinstrecker. Aber dafür 350 € ausgeben? Zumal man bei 60kg Gewicht nicht wirklich von einer Belastung sprechen kann...


    Fazit: Für Frauen (1,60, 53kg) vll. OK, wer aber wirklich ernsthaft trainieren will, sollte meine Tipps befolgen und das o.g. FOrum aufsuchen. Dann klappt es auch mit dem Waschbrett und der gewünschten Strandfigur anstelle eines Strichmännchens 8o :]


    grüße

    Zitat

    Original von bitavenger
    :rolleyes:


    da lohnt sich doch die investition von 70€ p.a. verkehrsrechtschutz... ;)


    weiterhin viel glück


    Die man in diesem Fall nicht gebraucht hätte, da die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen MUSS. ;)


    http://www.netdoktor.de/sex_partnerschaft/fakta/pille.htm

    http://www.stern.de/wirtschaft…re/?id=520832&eid=&nv=rss


    Arbeitsrecht


    Krankschreibung ist kein Hausarrest


    © Picture-Alliance/DPA Aktivitäten während der Krankschreibung hängen von der persönlichen Situation ab
    Melden sich Beschäftigte arbeitsunfähig, sind sie oft verunsichert: Was darf man im Krankenstand tun und wann riskiert man Argwohn oder Ärger?


    Vor allem aus Angst um ihren Job lassen sich Arbeitnehmer immer seltener krankschreiben. Im vergangenen Jahr sank der Krankenstand in Deutschland nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums auf das niedrigste Niveau seit Einführung der Lohnfortzahlung im Jahr 1970. Melden sich Beschäftigte dann doch einmal arbeitsunfähig, sind sie oft verunsichert: Was darf man im Krankenstand tun und wann riskiert man Argwohn oder Ärger?


    Wer sich wegen Magen-Darm-Grippe ausgerechnet über Karneval in der Firma abmeldet und dann beim Einkaufen vom Chef gesehen wurde, muss noch lange keinen Rausschmiss befürchten. Problematisch würde es, wäre das Zusammentreffen nachts in der Kneipe passiert - oder in Faschingsverkleidung beim närrischen Umzug.




    Der "gelbe" Schein muss der Firma als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit genügen
    Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt in erster Linie von seiner Erkrankung ab, erläutert Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Als Faustregel gilt: Es ist alles verboten, was die Genesung verzögert oder gefährdet.


    Ein erkrankter Beschäftigter muss sich immer so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird, betont Axel Döhr, Arbeitsrechtler der R+V-Versicherung. Dazu gehört auch, eine vom Arzt verordnete strenge Bettruhe einzuhalten. Wer gegen den ärztlichen Rat handelt oder nachweislich eine Erkrankung vortäuscht und auffliegt, riskiert eine Abmahnung oder schlimmstenfalls die fristlose Kündigung des Chefs.


    Krankgemeldete Mitarbeiter müssen aber nicht zwangsläufig den ganzen Tag zu Hause sitzen, das Bett hüten oder ständig telefonisch erreichbar sein. Der "gelbe" Schein muss der Firma als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit genügen. Krankmeldung kommt keinem Hausarrest gleich, erklärt Jens-Peter Hjort, Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sich mit Lebensmitteln im Supermarkt um die Ecke zu versorgen, ist eigentlich immer erlaubt - solange der Arzt das Aufstehen und Einkaufen nicht ausdrücklich verboten hat. Gleiches gilt auch für Spaziergänge. Niemand braucht in Panik zu verfallen, nur weil er von Kollegen beim Frischlufttanken im Park gesehen wurde oder bei einer privaten Einladung im Bekanntenkreis.


    Haariger kann es bei Kino- oder Restaurantbesuchen werden
    Mit einer schweren Bronchitis in der verrauchten Kneipe zu sitzen, fördert nicht gerade die Genesung, warnt Arbeitsrechtler Döhr. Für sportliche Aktivitäten ist es ratsam, sich das Okay des Arztes zu holen.


    Wer im Krankenstand unbedingt verreisen muss, sollte sich den Trip vorher genehmigen lassen. Zustimmen muss immer der, der während der Erkrankung den Lohn weiter zahlt: Wenn noch keine sechs Wochen nach Krankmeldung vergangen sind, ist der Chef dafür zuständig. Später muss die Krankenkasse gefragt werden. Wer ohne Genehmigung fährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung respektive seines Krankengelds durch die Kasse, erläutert Döhr. Je nach Situation und Erkrankung - bei Bronchitis oder mit Gipsbein - sei eine Reise durchaus möglich. Ratsam ist, geplante Unternehmungen auch vom Arzt schriftlich genehmigen zu lassen.


    Will ein Mitarbeiter vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren, muss sich der Arbeitgeber nicht darauf einlassen. Denn streng genommen gilt: Wer krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen. Das gefährdet den Versicherungsschutz.


    Ist ein krankgemeldeter Arbeitnehmer in der Lage, Hausarbeiten oder Behördengänge zu machen, so kann ihm das niemand ankreiden. Der Bogen ist aber eindeutig dann überspannt, wenn er außer Haus arbeitet, seinen Umzug abwickelt, auf dem Bau werkelt oder einem Nebenjob nachgeht, wie Hjort betont.


    Im Trend: Mit Detektiven gegen Simulanten
    Hegt ein Chef den begründeten Verdacht, dass ein Mitarbeiter vorsätzlich oder wiederholt "blau" macht, kann er ihn auffordern, sich vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse untersuchen zu lassen. Misstrauen entsteht häufig, wenn sich Beschäftigte mehrfach just rund ums Wochenende oder Feiertage krank melden. Oder wenn eine Krankschreibung ausgerechnet in die Zeit fällt, in der ein beantragter Urlaub abgelehnt wurde. Der Arbeitgeber muss für die unfreiwillige Gesundheitskontrolle allerdings eindeutige Anhaltspunkte fürs Schummeln vorweisen können.


    Im konkreten Verdachtsfall kann die Firma sogar einen Detektiv beauftragen. "Dieses Vorgehen nimmt zu", berichtet Hjort. Wird dem Mitarbeiter Betrug nachgewiesen, kann die Rechnung später dem ertappten Simulanten aufgebürdet werden.

    Zitat

    Original von hermi
    also nur um´s nochmal klar zu stellen. Das Handy hat keinen Simlock.
    Das habe ich bei Ebay geschrieben und das ist auch der Fall.


    Was evtl. der Fall ist, ist dass das Gerät einen Netlock hat. Also nur im D1-Netz benutzt werden kann. Das weiß ich nicht und habe ich heute zum ersten Mal gehört.


    Nur weiß ich ja nichtmal was der Eumel will, denn er hat mir bisher nicht ein einziges Mal sein Problem richtig beschrieben.



    OK, dann hab ich was falsch verstanden.


    In dem Fall antworte ihm das du den Vertrag mit dem Ebay-Käufer erfüllt hast. Sprich: Lieferung des Handys, Annahme des Geldes. Mängel waren bei Versand (=Gefahrübergang) keine vorhanden. Der Name seines Mandanten sei dir nicht bekannt.


    Den "Netlock" (nie davon gehört) würde ich nicht erwähnen.


    Damit dürfte sich die Sache erledigt haben...

    Zitat

    nix ist ja nicht dein Vertragspartner wenn ich das jetzt richtig verstanden habe


    Wenn du ihm auf die Tour kommst, verschlimmert sich das Ganze doch nur. Es liegt zwar keine wirksame Stellvertretung (-> google) vor, aber dann wird der Rechtsanwalt einfach den eigentlichen Käufer vertreten bzw. der Ebay-Käufer wird dann für seinen Kumpel zum Anwalt rennen.


    Klar ist doch, dass du das Gerät mit einer Eigenschaft (ohne simlock) verkauft hast, die dieses nicht besitzt. Der Käufer hat daher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (was IMO auch vollkommen berechtigt ist).


    Mein Vorschlag: Setz dich mit dem Käufer nochmal ohne Rechtsanwalt auseinander und versuche eine Lösung zu finden. Problem hierbei könnte sein, dass das Handy in der Zwischenzeit benutzt/beschädigt etc. wurde...aber davon wollen wir erstmal nicht ausgehen.



    Porblem ist hierbei, dass der Käufer definitiv im Recht ist...


    grüße


    Sachmängelhaftung greift hier (Privatverkauf) nicht - sofern diese wirksam ausgeschlossen wurde. Und genau hier liegt das Problem: "Gekauft wie besichtigt" oder "gekauft wie besichtigt und Probe gefahren" führen nicht zum vollständigen Haftungsausschluss, sondern nur für solche technischen Mängel, die dem Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne einen Sachverständigen hätten auffallen müssen.


    Hinzu kommt eine evtl. arglistige Täuschung, d.h. wenn der TE arglistig ihm bekannte Mängel verschwiegen hat - liegt hier jedoch m.M. nach nicht vor.


    Deshalb sollte man bei einem Privatverkauf die Sachmängelhaftung explizit ausschließen, der Satz "gekauft wie gesehen" reicht wie gesagt nicht aus!


    @ derMark: Mach dir keine Sorgen und bezahl um Himmels willen garnichts. Im Grunde kann dir der Typ nix...beim nächsten Mal einfach die Gewährleistung vollständig ausschließen und fertig. Sonst dreht dir da nachher irgendein Richter nen Strick raus.



    grüße
    Chris