Beiträge von Zwilling


    Bei diese, Fehler muss man wissen, wie die VEP im TDI arbeitet:


    Der Spritzeinnversteller befindet sich bei Motorstillstand in " Spätförderung" damit der Motor besser anspringt.


    Bei einer "normalen VEP" arbeitet der Versteller gegen eine Kennfeder, bei einer El-VEP gegen einen Hydraulischen Ansteller, der mit Überwacht wird.


    Passen nun Verstellerposition und Einspritzzeitpunkt nicht mit dem Kennfeld überein. so ergibt das den Fehler "Regeldifferenz" (nicht innnerhalb der vorgegeben Parameter) und "Spritzbeginnversteller" als betroffnes Bauteil.


    Woher kommt nun der Hyfraulische Druck, gegen den der Versteller anarbeitet?
    Das ist der Pumpeninnendruck, der durch die Krafrstoffförderpumpe (innerhalb der VEP) aufgebaut wird.
    Bricht dieser Vordruck wegen mangelnder Vörderleistung zusammen, so geht der Versteller in "Spätförderung" ausserhalb des Kennfeldes.


    So einfach.
    Also sorgen wir für ausreichenden Pumpenindruck, indem wir den Kraftstoffilter wechselen, weil der dicht sitzt. 8)


    Bernhard

    Zitat

    Original von hhhhhhh
    ...:


    Wie im richtigen Leben:


    Gross das Maul aufreissen und nur Dünnpfiff ablassen,
    aber nichts Substanzielles auf die Beine bringen.


    Für dir mal Alfred Tezlaf und Wolfgang Nuhr zur Gemüte


    Bernhard

    Zitat

    Original von frez
    Hallo zusammen,
    ... Das Gutachten für die genauere Untersuchung des Schadens würde mir die Versicherung vermutlich nicht zahlen.


    frez


    ..
    Und die Erde ist eine Scheibe, um die sich die Sonne dreht.
    Und wer sich zu weit vorwagt, stürzt über den Rand der Scheibe ab....... :baby:



    Ich gebs langsam auf!! X( X(
    Da schreib ich mir ständig die Finger wund, wie eine saubere Schadensabwicklung abläuft.....und * Peng* der nächste denkt schon wieder dass die Reibungswäre die entsteht, dass ihn die Versicherung über den Tisch zieht, Nestwärme ist.....
    =) =)


    Ach ja, leber frez:
    Eine Versicherung muss bei klarer Verschuldensfrage binnen 14 Tagen vollständig regulieren.
    Aber dass ist ja auch egal, so was wissen nur Fachleute (und keine Segler am Rande der Erdenscheibe) ;)


    Bernhard

    Zitat

    Original von hhhhhhh
    ....


    Nur weil eine Auflage X im Gutachten steht muss dies noch lange nicht umgesetzt werden!


    Das hat den Darwin Avard verdient !!!


    Mit abstand der gröste Schwachsinn, den ich in den letzet 6 Monaten hier in diesem Forum gelsen haben !! (und ich hab hier schon eine Menge Schwachsiniges gelesen !)


    Die Auflagen sind die Voraussetzungen, über die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Beriebsgenehmigung für dieses Teil in abstimmung mit dem Fahrzeughersteller erteillt !!


    Bevor mann hier solche Pseudowarheiten von Stapel läst, sollte man sich mal eingehend mit der Vorgehensweise zur erlangung einer Betriebserlaubniss und der dazu gehörigen Prüfgrundlagen und Zertifizierungen beschäftigen.


    Das Verfahren zur erteilung einer solchen Betriebsgenehmigung kostet einige Zig Tausende € !!


    Um die Meinung von "hhhhhhh" zu Spezifizieren und dem geneigtem Puplikum zu verdeutlichen, was er da vom Stapel läst:
    Nur weil bei einem Kraftfahrzeug eine Bremse vorgeschrieben ist, heist das noch lange nicht, dass auch eine eingebaut wird


    Darwin halt......


    Bernhard

    Du must deiner Versicherung binnen 14 Tagen (bei Unfall mit Totem binnen 48Std) deiner Versicherung den Schadensfall mitteilen (Aufklärungspflicht)


    Ist ein sogenante Obliegenheitspflicht. Wenn du der nicht nachkomst, kann deine Versicherung daraus eine Leistungsbefreiung stricken ( = DU Zahlst den Schaden)


    Ob du deinne eigene Sachen über die Reparaturkostenfinanzierung (Kasko) abwikelst, bleibt immer noch deine eigen Entscheidunng (wenn das Fahrzeug dein Eigentum ist und nicht der Bank/Leasing gehört)


    Bernhard

    Zitat

    Original von archangel89
    Mein vater ist beim anfahren auch mit der felge am bordstein lang.
    Das habt er einem privat machen lassen
    Abschleifen 10 euro und lack meine ich 40 euro.
    Fazit für 50 euro sieht man nichts mehr davon, kommt aber immer drauf an wie tief die macken sind.
    Musst mal schauen beim reifenhänler.


    Und bei jeder Kontrolle 75€ + 3 punkte wegen fahren ohne Betriebserlaubniss !!


    Sobald an der Felge geschliffen wird, erlischt die Betriebserlaubniss !!!!!!


    Die ganzem "Felgendoktoren" geben zwar eine "Garantie" auf die Arbeit, jedoch erstellt keiner ein neues Festigkeitszertifikat mit anschlissender Betriebserlaubniss.


    Warum dürfen Alfelgen wohl nur und ausschliesslich beim Felgenhersteller lakiert werden ?


    Richtig, weil nur der Hersteller die genaue Materialzusammensetzung kennt und anschliessend auch die Betreibserlaubniss ersteilen kann.


    Aber, Scharlatanerie ist ja heute so Hip"


    Bernhard

    Zitat

    Original von MarkusD
    ...


    Das stimmt so nicht. .....


    Alles Quark.
    Ein Blick in die Mängelliste von Razer zeigt, dass der TÜV Prüfer sich genau an die Vorgaben der ABE gehalten hat.



    Zitat

    Original von Razer
    ...
    Sorry dein Beitrag ging nach hinten los.


    Jo, für dich. Klassischer Rohrkrepierer...


    Du fährst nachwievor mit einer Kobi durch die Gegend, wo die Bedingungen der ABE nicht erfüllt sind.
    Dass der GTÜ-Mitabeiter wegen Gewinnmaximierung das nicht berücksichtigt, geht letzendlich auf dein Risikio (Halterverantwortung, er ist für die Ordungsgemässe umsetzung der Herstellerauflagen verantwortlich)


    Das mit den Spurplatten war ja auch ein Eigentor...


    Bernhard

    Was regt ihre euch eigendlich so künstlich auf ??


    Da gibt es einige Bedingungen laut Hersteller, die für die Betriebserlaubniss gelten.


    Bedingungen nicht erfüllt = keine Betriebserlaubniss


    Wo ist das Problem ??


    Ein Blick vorher in die ABE hätte diese 98€ Lehrgeld erspart.


    Kein Problem vom Tüv, sonder vom Halter.
    Sorry, das ging nach hinten los.


    Bernhard


    Doch !!
    Gerade in diesem Bereich ist der Seitenanfahrschutz. Das ist ein Verklebter Träger im Türinnebereich.
    Ist der Beeinträchtigt, so muss die Tür erneuert werden!1


    Aber, um deine Ausführungen weiter zu führen, soll ja auch mit einen Umfallbeschädigtem Motoradhelm, einem Unfallbeschädigten Sicherheitsgurt (am besten sogar mit ausgelöstem Rückhaltesystem) und einem Unfallbeschädigtem Kindersitz weiter gefahren werden.


    Und nun Butter bei de Fisch:
    Deine Ausführungen lassen den Schluss zu, dass du als Sachbearbeiter in der Versicherungswirschaft tätig bist.


    @alll
    Es häufen sich in letzter Zeit die Fälle, wo Versicherungsmitarbeiter sich in diversen Foren regestrienen lassen, um bewust und Auftragsgemäss falsche Informationen für die Schdensabwicklung unters Volke zu streuen.....


    Ein Schelm (oder Realist) wer hierbei böses ahnt... 8)


    Bernhard


    Ich möcht mal gerne wissen, warum du hier wissentlich solche Falschaussasgen machst !!


    Ob eine Werminderung ansteht, ist immer eine Individuelle Einzelfallentscheidung !


    Dem geschädigten wird zwar eine Schadensminderungspflicht auferlegt. Diese trift aber genau so auch den Verursacher und dessen Versicherung.
    Bewuste Falaschinformation seitens der Versicherung entbindet dem Geschädigten nicht von seinem Recht sich fachlich richtig und Umfangreich Beraten und vertreten zu lassen.


    Und warum wird immer noch dieses Märchen verbreitet, dass "unter 800 € kein Anspruch auf Sachverständigenleistung" besteht ??


    Stumpf und wissentlich falsch !!!!


    Seit dem "Eigentor" der Versicherungswirtschaft (BGH Urteil VI ZR 1692/04 vom 7.6.2005, wegfall der 70% Grenze ) gibt es de fakto die Bagatellschdensgrenze nicht mehr.
    ES IST IN JEDEM Fall der Wiederbeschaffungswert zu ermitteln, und zu dem Restwert Stellung zu nehmen.


    Diese Ermittlungen und Ausasgen dürfen nur in einem Gutachten wiedergegeben werden.
    Stellt jemand diese in einen KVA, so begeht er eine verbotene RECHTSBERATUNG (auf so was hat sich eine ganze Amada vom Mafia-Anwälten spezialisiert !!)


    Für die Aufwandspauschale (was bitte ist eine Unkostenpauschale) gibt es bereits einschlägige Gerichtsentscheide.


    Zum Fachlichen:
    @ frez


    Bei deinem Schden ist zu prüfen, ob der seitliche Anprallschutz in der Tür (beim Golf kraftschlüssig innen mit der Türaussenhaut verklebt) beschädigt ist. Wenn ja, so ist die Tür zu ersetzen !!


    Zudem scheint dein Fahrzeug im Schwarz Mica lakiert zu sein (läst sich auf den Fortos nicht zweifelsfrei erkennen). Somit ist auch evtl. Farbangleich zu berücksichtigen .


    Entscheidend ist hierfür das alter, die Laufleistung und der Pflegezustand des Fahrzeuges.


    Bernhard

    Wenn du Zubehörteile verbaust, die nicht vom Hersteller frei gegeben werden, so erlischt natürlich die Gewährleistung.


    Und wenn Zugelassnens Zubehör nicht durch einen Autorisierten Fachbetrieb unter verwendung vom Materialien (z.B. Kleber) die ebenfalls vom Hersteller freigegeben wirden sind, nontiert wurden .....
    .
    .
    .No Gewährleistung.


    Ein Blick in die Bedinnungsanleitung /(und hioerb in die Gewährleistungsbedingungen) hilft da weiter.


    Bernhard

    Meine Eltern hatten bis zum Tode meines Vaters (2000)


    - Käfer BJ 56
    - Käfer BJ 67
    - Typ 3 1500
    - Typ 3 1600 TL (68-73)
    - DB 200 D (Entenflosse)
    - DB 200 D -8
    - Audi 100 D
    - Golf II D
    - Golf Variant D
    - Golf Varinat D (nachdem meine Schwestetr den anderen "Versenkt" hate)


    Nach dem Tode meines Vaters musten wir den Golf Varian schnell abstossen, da bei Muttern die Demenz durchbrach und es nicht mehr zu verantworten war, Sie mit einem Auto durch die Gegen eiern zu lassen.


    Bernhard