Zitat
Original von jeca333
Nein, leider falsch.
Wertminderung wird es eh nicht geben, zusätzliche Kosten kann man auch mit KVA bekommen. So 20-30€ Unkostenpauschale ist sicher drin.
Als Geschädigter bist du dazu verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Wenn der Schaden unter 800€ ist, hast du keinen Anspruch auf ein Gutachten!
Du kannst dann zwar eines machen lassen, bleibst aber auf den Kosten sitzen.
Ist ja auch irgendwo logisch, dass ich für nen 300€ Schaden nicht einfach nen Gutachten machen lassen kann, das den Schaden dann verdoppelt...
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Ich möcht mal gerne wissen, warum du hier wissentlich solche Falschaussasgen machst !!
Ob eine Werminderung ansteht, ist immer eine Individuelle Einzelfallentscheidung !
Dem geschädigten wird zwar eine Schadensminderungspflicht auferlegt. Diese trift aber genau so auch den Verursacher und dessen Versicherung.
Bewuste Falaschinformation seitens der Versicherung entbindet dem Geschädigten nicht von seinem Recht sich fachlich richtig und Umfangreich Beraten und vertreten zu lassen.
Und warum wird immer noch dieses Märchen verbreitet, dass "unter 800 € kein Anspruch auf Sachverständigenleistung" besteht ??
Stumpf und wissentlich falsch !!!!
Seit dem "Eigentor" der Versicherungswirtschaft (BGH Urteil VI ZR 1692/04 vom 7.6.2005, wegfall der 70% Grenze ) gibt es de fakto die Bagatellschdensgrenze nicht mehr.
ES IST IN JEDEM Fall der Wiederbeschaffungswert zu ermitteln, und zu dem Restwert Stellung zu nehmen.
Diese Ermittlungen und Ausasgen dürfen nur in einem Gutachten wiedergegeben werden.
Stellt jemand diese in einen KVA, so begeht er eine verbotene RECHTSBERATUNG (auf so was hat sich eine ganze Amada vom Mafia-Anwälten spezialisiert !!)
Für die Aufwandspauschale (was bitte ist eine Unkostenpauschale) gibt es bereits einschlägige Gerichtsentscheide.
Zum Fachlichen:
@ frez
Bei deinem Schden ist zu prüfen, ob der seitliche Anprallschutz in der Tür (beim Golf kraftschlüssig innen mit der Türaussenhaut verklebt) beschädigt ist. Wenn ja, so ist die Tür zu ersetzen !!
Zudem scheint dein Fahrzeug im Schwarz Mica lakiert zu sein (läst sich auf den Fortos nicht zweifelsfrei erkennen). Somit ist auch evtl. Farbangleich zu berücksichtigen .
Entscheidend ist hierfür das alter, die Laufleistung und der Pflegezustand des Fahrzeuges.
Bernhard