ZitatOriginal von Schipp
Aber was machen wir mit Franzi... Ne schwarze UBB???
Wie wäre es mit Schwarzlicht? Dann sehen die Fahrbahnmarkierungen betimmt cool aus.
ZitatOriginal von Schipp
Aber was machen wir mit Franzi... Ne schwarze UBB???
Wie wäre es mit Schwarzlicht? Dann sehen die Fahrbahnmarkierungen betimmt cool aus.
Hallo,
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Schwarzlicht, warum net?
Wenn du da auf ner weissen Markierung stehst oder auffer Autobahn bei Nacht, oder wenn du aussteigst und weisse Schlappen anhast, das schickt doch bestimmt voll!
Also Franzi du hast gehört...
ZitatOriginal von Schipp
Also Franzi du hast gehört...
LOL, da habe ich ja jetzt was angestellt.
Hi! also das mit der schwarzlichtbeleuchtung hatte hier aus der gegend mal einer! das sah hammer geil aus wenn die markierungen dann so schön geleuchtet haben!
MfG
Teutsch
wenn franzi dann das licht na macht, leuchtet nicis auto ja auch :))
Sorry meinte Nici
klar kann man die Farbe seines autos nehmen, aber ich persönlich finde das weiß nicht so gut passen würde, aber das ist ja net mein auto deswegen kann er machen was er will
war auchnur ein tip mit dem blau dass das einen besseren Kontrast ergibt!
MfG
Der_Do
Hallo Nici
Du ich würd wie gestern gesagt hast weiß mit blau mischen! Kommt glaub echt besser!
Grüßle bis Freitag...
also ich habe die blauen hier, da ich sonst auch alles in blau am wagen habe....
ich finde die passen ganz gut zu schwarz...
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gruss
PS: weiß gerade nicht von welcher marke die sind, kartoon ist im keller, SORRY
Hi,
also das Blau sieht ja mal assi aus!!!
@ G4_Devil
hammerart, hast du auch noch ein Bild wo man das im dunkeln sieht ???
ZitatAlles anzeigenOriginal von ThomasL
Ich hab die Leuchten seit ca 6 Jahren und auch schon einiges an Problemen mit der Polizei und dem TÜv gehabt!
Fakt 1: ABE erlischt! 3 Punkte und 80Euros + Bearbeitung
Fakt 2: bei Unfall kann(!) die Versicherung die Zahlung verweigern oder das Geld vom Versciherungsnehmer zurückfordern!
Auch zu Show-Zwecken dürfen die Leuten nicht angebracht werden!
Habs nur über Einzelabnahme bekommen! Die Leuchten müssen bei eingeschalteter Zündung aus sein.
Allerdings sind die Gesetze bezüglich Beleuchtung geändert worden und nun gibt es auch keine Einzelabnahme mehr- es sei den mit lichtechnischem Gutachten - und das ist teuer!
Endlich mal eine kompetente Aussage zu der UBB im Straßenverkehr, vielen Dank :))
Das heißt jetzt also, das ich die Teile noch nicht einmal anbringen darf, wenn sie nur beim AUSSTEIGEN angehen, oder?
Ich meine, kann das ja auch irgendwie verstehen, denn wenn ich beim AUSSTEIGEN am Straßenrand stehe und dann der ganze Unterboden um mein Auto auf einmal BLAU ausgeleuchtet wird, könnte ich damit andere Verkehrsteilnehmer irritieren und das darf ja laut STVZO nicht sein, gelle?
Naja, damit hat sich für mich das Thema UBB wohl erübrigt, da mir mein Versicherungsschutz irgendwie zu wertvoll ist
Oder habe ich jetzt etwas total mißverstanden?
Wie ist denn das wenn ich die Leuten dran habe und die nur mit einem Schalter an gehen, also nicht auf der Straße irgendwann automatisch sondern nur jetzt bsp. in der Garage anmache ???
hat man dann noch versicherrungsschutz ?
Ich habe vorhin mal nen spezialisten gefragt.
Die UBB ist bei einer Verkehrkontrolle absolut Situationsbedingt. Manche Bullen reagieren über (leben Fahrzeug still und drücken dir Punkte) und manche drücken dir nur 25 €uro auf.
Aber fakt ist, dass das Anbringen ans Fahrzeug erlaubt ist! Nur anmachen ist nicht....
Der Versicherungsschutz ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein Unfall passiert -"aufgrund einer UBB"- das Fahrzeug erstmal aus`m Verkehr gezogen wird, und man den Schaden wahrscheinlich selbst trägt.
Ich denke dass sollte in der Regel nicht passieren.
Ich denke dass ich mir die heute bei E-BAy bestelle...
Was denkt Ihr???
Gruß
ZitatAlles anzeigenOriginal von BlackPanther
Ich habe vorhin mal nen spezialisten gefragt.
>>> Und was für einen Spezialisten bzw. inwiefern ist er ein Spezailist auf diesem Gebiet?
Aber fakt ist, dass das Anbringen ans Fahrzeug erlaubt ist! Nur anmachen ist nicht....
>>> Aber für was willst du dir etwas anbringen, wenn du es nicht einschalten darfst?
Der Versicherungsschutz ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein Unfall passiert -"aufgrund einer UBB"- das Fahrzeug erstmal aus`m Verkehr gezogen wird, und man den Schaden wahrscheinlich selbst trägt. Ich denke dass sollte in der Regel nicht passieren.
>>> Was sollte in der Regel nicht passieren?
Ich denke dass ich mir die heute bei E-BAy bestelle...
>>> Das verstehe ich jetzt noch weniger, nachdem dich der Spezialist darüber informiert hat, das du das Teil nur anbringen aber nicht einschalten, bei einer Verkehrskontrolle auf jeden Fall mit einer Strafe (bis hin zur Stilllegung rechnen mußt) und du auch noch deinen Versicherungsschutz verlierst willst du das Teil trotzdem bestellen?
Alex
Einfach zu neugierig....
Jemanden der die UBB verkauft gefragt....
Wer schaltet die Lichter schon dann ein wenn es jemanden erschrecken könnte? Provozieren mein ich damit....Muss ja nicht im Tunnel zur Rusch Hour sein!
Sieht schön aus, und anschalten werd ich sie schon, nur keine Angst.... :]
Wer nicht was riskiert, lebt langweilig....
Dann hätt ich auch schon wegen nicht eingetragener Spurverbreiterung erwischt werden müssen...
Ich denk soweit, dass man es nicht provozieren muss mit dem Anmachen der Lichter, dann ist ok....
Gruß
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