Nordic haben wir vor einiger Zeit aus dem Forum gekickt bzw. Ihn gesperrt, deswegen wird er dir leider nicht mehr antworten können
Wichtig: Qualität Neon Lights für Unterboden!
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf. -
habs gerade bemerkt 30.01 letzter zugriff schade aber hat bestimmt nen grund das er weg ist
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hi leute nun will ich auch mal was dazu sagen....
ich habe eine violette ubb und keine probleme
wie ich neulich zur abnahme meines airride war und der tüvprüfer die leuchten gesehen hatt ´fragte er mich nur gehen die???
ich sagte nein nur bei zündung aus so wie es auch ist.......ach ja habe von foliatech 2x1,35m und 2x0,80m
die 80iger sind auch max an der hinterachse mehr geht beim g4 nicht
gruss
MisterGolf4 -
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mista sag mal wie sind die denn angeschlossen das die nur angehen wenn der zündung aus ist?!?
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kannst du das smilie sehen hinter meiner Antwort dem Tüvprüfer gegenüber.
die gehen natürlich immer an wenn ich den schalter betätige..
Gruss
MisterGolf4 -
Hat der Tüv denn gar nichts gesagt oder gemacht. Ist der Wagen trotz UBB durchgekommen. Weil wenn das hinhaut dann hat sich diese ellenlange Diskusion mit TÜV,ADAC und KBA voll nicht gelohnt. Dann bist du sozusagen der lebende Beweis das das doch möglich ist.
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Also ich würde mal sagen das man schon sehr, sehr, sehr viel Glück haben muss TÜV mit ner UBB zu bekommen. Mein Kumpel war vor nen haben Jahr mit seiner UBB am TÜV und die haben ihn vom Hof geworfen. Der hatte seine UBB aber auch nicht über den Türkontakt geschaltet sondern über einen Schalter im Innenraum. Selbst schuld.
Ich habe die UBB von der Firma EUFAB und bin damit sehr zufrieden. :]
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Zitat
Original von Bad Boy
Mister Golf 4Hat der Tüv denn gar nichts gesagt oder gemacht. Ist der Wagen trotz UBB durchgekommen. Weil wenn das hinhaut dann hat sich diese ellenlange Diskusion mit TÜV,ADAC und KBA voll nicht gelohnt. Dann bist du sozusagen der lebende Beweis das das doch möglich ist.
Hallo?
Hat niemand behauptet das du nicht irgendwo irgendeinen TÜV-Prüfer findest der das einträgt, ob die Eintragung nach einem Unfall mit Todesfolge aber noch irgendeinen Wert hat mag ich zu bezweifeln, denn wenn sich die Eintragung mal ein Sachverständiger ansieht, ist die in Sekunden keinen Pfifferling mehr wert und was das in Bezug auf deinen Versicherungsschutz heißt, muß ich dir glaube ich nicht sagen, oder?
Also Finger weg von solchen TÜV Prüfern, ist genau wie bei den Tönungsfolien rundum, Xenonnachbauten etc., es findet sich zwar immer wieder ein TÜV Prüfer der sowas einträgt, die Eintragung ist vor einem richtigen Gutachter aber trotzdem keinen Pfifferling wert
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Hallo zusammen,
zum leidigent Thema UBB. Hier ein Auszug aus einer eMail die ich als Antwort auf meine Anfrage zum Thema UBB an die Polizeidirektion Freiburg (zuständig für gan Baden-Württemberg) erhalten habe.
§ 49a StVZO schreibt verbindlich vor, dass nur die vorgeschriebenen und
die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtung an
Kraftfahrzeugen angebracht sein dürfen. Darunter fallen auch
Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die von Ihnen genannte
Unterbodenbeleuchtung ist nicht vorgeschrieben und deshalb unzulässig.
Da es sich um eine grundsätzliche Anbauvorschrift handelt, ist es auch
unerheblich, ob die Beleuchtung nur bei einem stehenden Fahrzeug oder
nur bei geöffneter Tür in Betrieb genommen werden kann. Im Sinne der
Prüfvorschriften für die Hauptuntersuchung sind entsprechende
Umbaumaßnahmen als erheblicher Mangel einzustufen. Sofern eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, kann im
Einzelfall sogar die Betriebserlaubnis erlöschen.Neben dem Pauschalverbot aus § 49a StVZO gibt es aber keine
"wasserdichte" Vorschrift, die explizit die Unterbodenbeleuchtung
regelt. Bei polizeilichen Kontrollen besteht ein Ermessenspielraum
lediglich in der Bewertung, ob neben der Ordnungswidrigkeit eines
Beleuchtungsmangels die Betriebserlaubnis erloschen ist. Dies ist
abhängig davon, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung anderer
(Blendung, Erscheinungsbild des Fahrzeuges so geändert, dass es nicht
mehr eindeutig als Kfz. erkannt werden kann) größer ist, als deren
Ausbleiben.Damit sollte wohl endlich klar sein, dass es PRINZIPIELL VERBOTEN ist. Es gibt nur einen Spielraum bei der Bestrafung durch die Polizei. Hoffentlich hat es jetzt auch endlich der letzte kapiert.
PS: Mich kotzt es auch unglaublich an - weil es sieht schon geil aus.
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@ Alex, finde es mehr als korrekt das du die ganze Zeit versuchst
" davon abzuraten ". Verboten ist eben verboten!!!
Und wer riskiert, nach einem Unfall den Schaden aus seiner Tasche zu zahlen ist selber Schuld!Nur mal angenommen, wenn wirklich ein Unfall mit Todesfolge passieren sollte.
Wer würde seines Lebens noch foh werden?????Ach ja, ich bin kein Pastor.....
1.8T
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