Ich denke mal das heißt, sie darf weder bei eingeschalteter noch bei ausgeschalteter Zündung leuchten, egal wie sie angeschlossen ist bzw. wodurch sie aktiviert wird.
Wichtig: Qualität Neon Lights für Unterboden!
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf. -
Zitat
Original von Alex@FFM
Ich denke mal das heißt, sie darf weder bei eingeschalteter noch bei ausgeschalteter Zündung leuchten, egal wie sie angeschlossen ist bzw. wodurch sie aktiviert wird.Denk ich auch...
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jap so meint des die dekra...
somit dürfen die auch nicht an Kontakt der Türen angeschlossen werden....(auf und zu machen)
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Zitat
Original von BlackPanther
jap so meint des die dekra...somit dürfen die auch nicht an Kontakt der Türen angeschlossen werden....(auf und zu machen)
Das heisst also, dass bei den neueren Fahrzeugen, die das als Serie schon verbaut haben eine Eintragung vorhanden ist???
Aber das muss sich ja auch auf irgendeinen Paragraphen stützen???
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Habe gerade mal ne Mail mit der Frage der EIntragung an die gesendet. :))
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Original von Alex@FFM
Stimmt, wie haben die das hier z.B. eingetragen bekommen?Ich denke mal es kommt bestimmt auch immer drauf an, wer der Kunde ist der ein Gutachten beantragt und wieviel Geld man in ein Gutachten steckt, wenn dann halt so ein Name wie "BRABUS" kommt...naja
Ich denke ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bauart der Beleuchtung...komplett in Schweller integrierte LEDs sind immernoch besser als mal eben Röhren unter dem Auto.
Ach nicht zu vernachlässigen ist die Ausleuchtung!
Natürlich könnte man auch davon ausgehen das man dem "kleinen Mann" also das gemeine Volk mit seinen Mittelklasseautos beim TÜV eh mehr Steine in den Weg rollt als der Oberklasse!Bei uns heißt es halt UBB und bei der Oberklasse sind es Einstiegsleuchten! So sehe ich das ganze!
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Übrigens habe ich Anfang des Jahres ein Polizeifahrzeug (Passat) mit einem Weihnachtsbaum auf dem Armaturenbrett gesehen , mit leuchtenden LEDs (rot , grün, blau, gelb..) .
Ich hin zum Polizist weil ich eh auf jemanden warten musste und sage ihm das sein verboten, ich hätte dafür eine Strafe von 25 Euro zahlen müssen (stimmte zwar nicht aber ,naja). Darauf meinte er das könnte nicht sein. Ich sagte doch , da leuchtet im Dunkeln etwas nach außen und könnte Verkehrsteilnehmer stören. Er menite das sei so schwach, das intereissiere keinen. Ich frage " haben sie das schriftlich" ....... er so "ja" . Ich, " dann lassen Sie doch mal sehen". Er, suchte und suchte, fand aber nichts. "Liegt zusammen mit den anderen Wagenpapieren auf der Wache" Ja, ne is klar meinte ich nur - dann fahren sie aber nicht nach XXXXX sonst zahlen sie auch 25€ Ihm war das dann ein wenig peinlich (als ob der dafür ne Erlaubnis gehabt hätte *lol* [Blockierte Grafik: http://www.1-2-3-gaestebuch.de/smilies/147.gif])
Das ganze Gespräch fand in einer freundlichen Art und Weise statt. Aber der Herr Polizist fühlte sich doch ertappt würde ich sagen
Na ja egal, immerhin habe ich jetzt durch diesen Beitrag erfahren dass man schon 1964 nichts besseres zu tun hatte als sich über Wheinnachtsbäumchen im Auto Gedanken zu machen :O Und dass ich mich nie mit angebauter UBB oder gar eingeschalteter UBB erwischen lassen sollte.
Und meine Frage, immerhin heßt der Thread "Qualität Neon Lights" ........ Was taugt die UBB von JOM ?
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Find ich gut Alex !! Endlich hat mal einer die liebe Polizei ertappt!
Keine Ahnung wie die Qualität von JOM ist...Aber ich muss ehrlich gestehen, ich warte seit 4 Wochen auf meine Unterbodenbeleuchtung von E-Bay!
Werd langsam böse!
Gruß
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Ich habe damals auch lange warten müssen auf die UBB bei Ebay! Aber zum schluss kam sie dann doch
Obwohl ich manchmal fast gezweifelt hätte!
Naja jetzt ist ja alles gut und das warten hat sich gelohnt :)) :)) :))
A bisserl geduld noch! -
also ich hab meine von der Firma eufab
hier mal ein paar bilder
[Blockierte Grafik: http://www.editionblack.de/g4de/ubbneu1.jpg]
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so, nun habe ich auch noch die antwort vom kraftfahrtbundesamt, (hat nur ein halbes jahr gedauert...) falls es noch jemanden interessiert...
Sehr geehrter Herr mannix
vielen Dank für Ihre Anfrage, die verspätete Beantwortung bitte ich zu
entschuldigen.
Gemäß §49a StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und Ihren Anhängern nur die
vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten Lichttechnischen
Einrichtungen verwendet werden.Unterbodenlicht ist in den Vorschriften der StVZO nicht für zulässig
erklärt und somit unzulässig.Eine Präsentation einer derartiger Beleuchtungen wäre nur abseits
öffentlicher Straßen möglich, damit hier keine Probleme entstehen sollten die
Leuchtmittel nur am Showort eingebaut und nach der Show wieder abgebaut
werden.Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Bruder -
ich kenne auch ziemlich viele leue, die an diverse institutionen briefe geschrieben haben in bezug auf ein UBB. leider immer wieder mit absagen.
meint ihr, es würde etwas bringen, wenn man mal einen brief aufsetzt (also einen richtig professionellen) und den dann mit all unseren unterschriften versieht??? das thema nervt echt...und dabei ist das doch gar nich schlimm, eine UBB drunter zu haben.
deutschland is sowieso voll sch****... alles wird mit gesetzen zugeballert und letztendlich muss man sich leute besorge, die da grad noch durchblicken (steuerberater, etc.).
bin auf eure antworten/meinungen gespannt und verbleibe mit freundlichen grüßen
Benny
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Unterschriften? Also sorry, aber die werden sicher garnichts bewirken, denn hier geht es ja nicht darum einen Hersteller von Rückleuchten dazu zu bewegen CELIS Rückleuchten für den Variant herzustellen, sondern um die STVZO und die kannst du mit Unterschriften nicht einfach nach deinen Wünschen umbiegen!
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Ist euch mal aufgefallen, das vom KBA die Aussage sich ausschließlich auf den BETRIEB stützt, aber nicht auf den ANBAU?
Zitat
Eine Präsentation einer derartiger Beleuchtungen wäre nur abseits
öffentlicher Straßen möglich, damit hier keine Probleme entstehen sollten die
Leuchtmittel nur am Showort eingebaut und nach der Show wieder abgebaut
werden.Slebst da steht: SOLLTEN aber nicht MUß!
Das ganze sollte man sich mal schriftlich vom KBA zusenden lassen, nicht per E-Mail.
Das ganze dann im Fahrzeug mitführen und bei einer Kontrolle immer vorzeigen, wenn die Polizisten die UBB anzweifeln bzw. beim TÜV.Auf meine Anfrage beim TÜV in WOB und Helmstedt war es denen nämlich auch egal, ob ne UBB dran ist oder nicht, solange sie nicht AN ist auf Staßen, wo die STVO gilt!
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