Wichtig: Qualität Neon Lights für Unterboden!




  • Ich glaube nicht, das man das noch falsch verstehen kann und mit irgendwelchen Lücken kann man sich sicher auch nicht nach einem Unfall der durch die eingeschaltete UBB hervorgerufen wurde, rausreden, da bin ich mir sogar 100% sicher :))


    Und hier geht es ja nicht nur darum einen legalen Weg für den Anbau zu finden, man will die UBB ja auch betreiben und dafür findet man halt keine gesetzliche Möglichkeit, das ist ja das Problem.


    Denn wer will sich das Teil nur anbauen aber nicht einschalten? ?(

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    3 Mal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • Zitat

    Original von DJ Tranceport
    meint ihr, es würde etwas bringen, wenn man mal einen brief aufsetzt (also einen richtig professionellen) und den dann mit all unseren unterschriften versieht??? das thema nervt echt...und dabei ist das doch gar nich schlimm, eine UBB drunter zu haben.


    Benny


    ich denke mal, dass einzige, was etwas bringen würde ist, wenn ein hersteller die ubb so baut, und für die wagen halt prüfen lässt, so das ein teilegutachten, oder eine abe zustande kommt. darin sehe ich die einzige möglichkeit, eine ubb legal zu verbauen. aber irgendwie hat es bisher noch kein hersteller geschafft, und deshalb glaube ich, das es weiterhin verboten sein wird, eine zu montieren bzw. angeschaltet damit rumzufahren.

  • Zitat

    Original von kaese83
    ich denke mal, dass einzige, was etwas bringen würde ist, wenn ein hersteller die ubb so baut, und für die wagen halt prüfen lässt, so das ein teilegutachten, oder eine abe zustande kommt. darin sehe ich die einzige möglichkeit, eine ubb legal zu verbauen. aber irgendwie hat es bisher noch kein hersteller geschafft, und deshalb glaube ich, das es weiterhin verboten sein wird, eine zu montieren bzw. angeschaltet damit rumzufahren.


    http://www.brabus.de/news/news17d.htm

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    Original von Alex@FFM


    Ich glaube nicht, das man das noch falsch verstehen kann und mit irgendwelchen Lücken kann man sich sicher auch nicht nach einem Unfall der durch die eingeschaltete UBB hervorgerufen wurde, rausreden, da bin ich mir sogar 100% sicher :))


    Ich sprach ja nicht vom betrieb sondern lediglich vom Anbau und wenn im KBA-Brief NICHTS drin steht vom MONTAGEVERBOT, dann kann dir auch kein TÜV oder Polizist was, wenn du das schriftlich vom KBA hast, mehr wollte ich damit nicht sagen

  • Wie oben schon geschrieben, wer verbaut sich das Teil ohne es anzuschliessen bzw. zu benutzen? Aber ok, ein MONTAGEVERBOT (ohne die UBB anzuschliessen bzw. zu benutzen) wird in dem Text vom KBA nicht explizit aufgeführt, da hast du Recht. Dafür schreibt der TÜV und der ADAC aber das man die UBB noch nicht einmal anbringen darf (siehe oben) und das sollte auch reichen meine ich, damit man da bei einer Polizeikontrolle ein Problem bekommt, geschweige denn nach einem Unfall.

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    2 Mal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

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    Original von kaese83


    ja gut, aber soviel will bestimmt hier keiner für seine UBB ausgeben, um dann zu Brabus zu gehen, nur damit das ganze legal ist, oder :rolleyes:


    Das sicher nicht, wollte damit auch nur aufzeigen das es anscheinend eine Firma schon geschafft hat bzw. dir den Link als Info zusenden :))

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    Einmal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • Oh man Brabus :)
    Komm mal klar die kosten doch bestimmt 2000 EUro ..

  • Zitat

    Original von Alex@FFM
    Wie oben schon geschrieben, wer verbaut sich das Teil ohne es anzuschliessen bzw. zu benutzen? Aber ok, ein MONTAGEVERBOT (ohne die UBB anzuschliessen bzw. zu benutzen) wird in dem Text vom KBA nicht explizit aufgeführt, da hast du Recht. Dafür schreibt der TÜV und der ADAC aber das man die UBB noch nicht einmal anbringen darf (siehe oben) und das sollte auch reichen meine ich, damit man da bei einer Polizeikontrolle ein Problem bekommt, geschweige denn nach einem Unfall.


    Oha, wir reden ein wenig drucheinander *schonverwirrtist*


    Das mit dem Unfall stimmt wohl. Darum sagte ich ja:


    BRIEF ans KAB schreiben bezüglich ANBAU einer UBB. In dem Brief ging es ja ldiglich um den BETRIEB.
    Wenn man jetzt aber fragt, ob das TEIL zu SHOWZWECKEN angebaut werden darf, da man den Aufwand der MONTAGE sowie DEMONTAGE nicht jedesmal auf sich nehmen will UND vom KBA im BRIEF bestätigt bekommt, das das Teil VERBAUT werden darf und NUR bei SHOWS auch eingesetzt werden darf, dann ist das ja schon von Vorteil.


    Mit dem Unfall hast du natürlich recht. Wenn du da nichts schriftliches hast, dann bist du in den PO gekniffen, das ist wahr.


    Ging mir lediglich nur um eine BESTÄTIGUNG vom KBA, das man das DING zwar ANGEBAUT haben darf, aber nicht BETREIBEN (Sind ja nur mal zwei paar Schuhe, auch wenn's wieder unlogisch ist, richtig)


    Also ich werde mich einfach mal ranmachen und eine E-Mail an das KBA senden, wie es aussieht mit der MONTAGE, nicht dem Betrieb. das ein Betrieb nicht zulässig ist, darauf weißt jeder Hersteller mit der Hinweis: NICHT ZULÄSSIG LAUT STVO ja auch hin

  • Will sich nicht mal jemand bei Brabus wegen der UBB erkundigen? Also eine nette Mail schreiben und um Infos bitten? ;)



    Ja, mach das mal, ein Versuch ist es wert, auch wenn der TÜV hier schon folgendes zu dem Thema sagt:


    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    3 Mal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • Oh man das waere unlogisch,


    ist genau das selbe wenn ich neben dich 100 EUro lege und dich dann nie wieder sehe aber vorher noch sage bitte lass das geld da liegen :), wer nimmt es dann wohl nicht mit ?


    ALso ich denke nicht das man so nen Wisch bekommt.

  • Gut, ich habe jetzt eine ANFRAGE an das KBA geschickt, gleichzeitig mit der Bitte, FALLS ES ERLAUBT SEI, eine UBB zu Montieren, mir das ganze bitte schrfitlich zuzusenden.


    Mal gucken, wann und ob ich darauf Antwort bekomme.


    Achso, ich schrieb, das ich das ganze nur zu SHOWzwecken montieren will für Fahrzeugmessen udn Treffen und es mir nicht um den BETRIEB im bEREICH der STVO geht, der , was mir auch bekannt ist, verboten ist, sondern nur um die MONTAGE des ganzen!


    Mal schauen, was bei rumkommt



  • er sagt ja, für showzwecke abseits öffentlicher strassen ist es erlaubt!! danach sollten die leuchtmittel abgebaut werden!! Soll wohl soviel heissen wie, wenn man danach auf der öffentlichen strasse ist sollte man sich nicht erwischen lassen....

  • Richtig, es geht ja um das SOLLTEN, darum meine Anfrage wie das Aussieht ob man es denn darf.

  • sry das ich alte sachen auspacke aber Nordic ist as vom KBA da? bitte meld dich

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