Felgeneintragung Jetta MK5 2.0 FSI

  • Soo der Neue hat natürlich auch eine Frage, die hier auch schon einige mal durchgekaut worden ist, ich will mir halt nur sicher sein das ich Noob alles richtig mache und alles Verstanden habe bevor ich die Felgen kaufe und dann halt nicht nutzen kann:cursing::thumbdown:. Es handelt sich um die beliebte 1K0601025BB Felge , halt die die auf dem Golf 5 GTI drauf ist, Silber/Schwarz, die Felgen haben ja die Größe 7,5x17 ET 51 meine EWG hat max. 7x17 ET 54 stehen. Reifen technisch sind denk ich ja 225/45 17 kein Problem, ich habe immer was von einem Traglastgutachten gehört was ich von VW beantragen muss oder evtl. vom Händler. Ich denke die Traglast der Felge wir meinen Jetta auch standhalten. Ich habe so eine Zahl kursieren gehört das die Felge eine Traglast von 615 kg hat. Ich gehe stark davon aus wenn ich ich richtigen Unterlagen bekomme ein Besuch beim TÜV unumgänglich ist. Nun wäre ich wirklich froh wenn mir jemand mit Rat und Tat zur Seite stehen könnte :doublethumbsup:

  • Hi


    du brauchst von VW eine Traglast Bescheinigung dass die Felge auf dem Auto gefahren werden darf UND eine Reifenfreigabe dass die Felge auf einem zum Beispiel Hankook gefahren werden darf. Diese bekommst du einfach von dem Reifenhersteller. Mit den beiden Dokumenten zum TÜV fahren und fertig.


    Gruß

  • Mein TÜV hatte damals Zugriff auf die ganzen Gutachten von originalen VW Felgen, vielleicht einfach Mal hin fahren und fragen. Anhand der Teilenummer hat er das Gutachten an seinem PC aufrufen und ausdrucken können.

    Gruß,
    Christoph


    Meine RS4 Limo

    Mein Golf VI 2.0 TDI:


    Abgeschlossen: OEM LED Xenons, R Rülis, MuFu Lenkrad, RLS, Discover Media, GTI Heckklappe, Ausstiegsbeleuchtung, RFK High, 2Q0 Side Assist, 3Q0 Lane Assist, 288→312mm Bremse vorne, 569er Lenksäule, ABS Index CC, Passat Außenspiegel (el. anklappbar, abblendbar, Side Assist, UFB), 3D Tacho, CC Sitze (Massage + Belüftung), Fußraumbel. vorne und hinten, Volkswagen Original Subwoofer, 3AA ACC, GTI Front i.V.m. Standheizung


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  • Ein danke an Chris FR und 3dee für eure Infos :thumbup::thumbup:, ich werde erst mal den einfacheren Weg Versuchen und hoffen das de TÜV Prüfer mir alles Gutachten raussuchen und ausdrucken kann.

  • Hi


    du brauchst von VW eine Traglast Bescheinigung dass die Felge auf dem Auto gefahren werden darf UND eine Reifenfreigabe dass die Felge auf einem zum Beispiel Hankook gefahren werden darf. Diese bekommst du einfach von dem Reifenhersteller. Mit den beiden Dokumenten zum TÜV fahren und fertig.


    Gruß

    Genau so.

    Reicht jeweils eine Mail zu schreiben, die helfen dir da recht schnell und kostenlos weiter.


    Einfach zu TÜV fahren könnte unter umständen unangenehm werden.

    Viele Prüfer haben keine Lust auf sowas und stellen sich bei fehlenden Unterlagen quer.

    Da zahlst dann viel Geld und Zeit für nichts.

  • ALDI , danke für die Info, Dann werde ich mal VW anschreiben wegen der Traglastbescheinigung und den Reifenhersteller, wobei der Reifen ist ja schon mit der Felge gefahren worden, jedoch weiß ich nicht auf welchem Fahrzeug, aber gehen wir mal aus das es ein 5er GTI war . Wobei bei der Felge kann ich mir nicht vorstellen das die nicht für den Jetta nicht gehen sollte.


    Grüßle

    BrokenSkull

  • So ich noch ml, schreiben an VW ist raus, jetzt wart ich mal auf die Rückantwort. Ich war zwischenzeitlich mal auf der Internetseite des Reifenherstellers, also rein Traglasttechnisch dürfte auch nichts dagegen sprechen, es handelt sich um diesen Reifen Die Tragfähigkeit 99 hat laut dieser Liste 775 Kg ud das müsste dicke reichen für den Jetta. Auch der Speedindex Y > 300 reicht grad so :D:D:D

  • Das Reifengutachten kannst du dir schenken. Jeder Reifen hat einen Traglastindex außen auf der Reifenflanke. Der muss zur Achslast passen und die kannst du selber rausfinden im Fahrzeugschein.

  • Das Reifengutachten kannst du dir schenken. Jeder Reifen hat einen Traglastindex außen auf der Reifenflanke. Der muss zur Achslast passen und die kannst du selber rausfinden im Fahrzeugschein.

    nicht ganz.

    VW hat die Felge nur mit Bereifung X geprüft, möchte der TE jetzt breiter muss der Reifenhersteller sein 225er reifen auf ne 7,5er Felge freigeben.

    Da VW z.B. nur 205er fährt

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Recaro l Airlift Performance l 19" BBS CH-R


    Pirelli l DTH Reaper l KW V3 l 18" ProTrack one


    Instagram: Tim_R36

  • So nun bin ich richtig verwirrt, die Traglastbescheinigung für die Felge Hab ich von VW bekommen. Also nun noch Reifenhersteller anschreiben, wobei die frage ist ob die mir ein Gutachten für ein zwei Jahre alten Reifen ausstellen ??. Ich werde jetzt am besten mal einen Reifen in den Kofferraum legen. Damit zum TÜV da soll sich der nette Mensch das ding mal anschschauen und nachsehen ob es da schon mal einen Fall gegeben hat.


    Gruß


    BrokenSkull

  • Es geht nicht um "deinen" Reifen, sondern um den Reifentyp. Die Bescheinigungen kannst du bei den meisten Herstellern sogar online beantragen.

  • Ja aber der Reifen ist ja schon auf der Felge montiert gewesen und gefahren worden, ich denke nicht das das ohne Prüfung gemacht worden ist. Auch wenn das Fahrzeug wo die Felgen/Reifen drauf waren ein Golf V GTI war und der Vorbesitzer halt mal neue Reifen gebraucht hat und sich die geholt hat denk ich doch auch nicht das man sich da jedes mal eine neue Bescheinigung vom Reifenhersteller holen musste.

  • Das verstehst du falsch.


    Es geht darum, dass der Hersteller sagt der Reifen „Hankook S1 Evo“ zum Beispiel ist für die Felge zugelassen. Da ist es egal ob du bei eBay Kleinanzeigen einen 20 Jahre alten S1 Evo holst oder dir nagelneue im Internet kaufst. Hauptsache ist, dass die Bezeichnung die richtige ist. Da spielt das Alter von den Reifen oder Profiltiefe keine Rolle. Einzig und allein, dass der ReifenTYP passt.


    Hankook ist jetzt natürlich nur ein Beispielhersteller

  • Ja ne, das verstehe ich schon, aber wenn er schon montiert und gefahren worden ist sollte er doch auch freigeben sein für die Felge.

  • Sollte. Und genau da ist das Problem bei deiner Eintragung wenn du ohne Bescheinigung auftauchst. Der Prüfer hat keinen Nachweis darüber ob der Reifen auf die Felge darf, außer du hast ein vergleichsgutachten von jemandem der das selbe Auto und die selben Reifen auf den Felgen fährt wie du oder halt eben eine angeforderte Reifenfreigabe.

    Kannst natürlich, sofern du Kontakt hast zu demjenigen, auch beim Verkäufer von den Felgen anfragen ob der eine Reifenfreigabe hat.

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