Erfahrungen mit dem TDI Softwareupdate infolge vom Abgasskandal

  • @-Robin-
    Glaube nicht das du das bei einem Prüfer durchbekommst.


    Hat jemand tüv die nächsten Wochen und hat das Update nicht drauf ? Wenn ja, könnte derjenige es doch mal darauf ankommen lassen. Ich bleib nach wie vor bei meiner Meinung das der Prüfer an diesem Tag die Plakette nicht anbringen wird.

    Wer denkt er sei gut, hat aufgehört besser zu werden.

  • @-Robin-
    Glaube nicht das du das bei einem Prüfer durchbekommst.


    Was bekomme ich wo nicht durch?
    Alle Fahrzeuge haben eine ABE. Diese ist nicht entzogen.
    Ergo gibt es keine Rechtliche Handhabe eine "Plakette" zu verweigern oder ähnliches.


    Wenn er das versucht, muss er sich auf Gesetze stützen / sich dran halten.
    Diese kann er dann gern mal zitieren/benennen (inkl § usw), kann er keine Gesetzliche Grundlage nennen - was ist dann im Umkehrschluss? :rolleyes:


    Ich glaube ihr lasst euch gern einlullen oder? löl :D

  • Am besten jedes Schreiben in den Papierkorb werfen und jeder nimmt bei der HU den Robin mit :P

    Life is just a game, but atleast the graphics are awesome!

  • Hier greift wieder das altbekannte Thema Theorie und Praxis.
    Mag ja sein, dass es keine rechtliche Grundlage gibt. Wenn der Prüfer die AU/TÜV verweigert, was will man tun? Die Polizei holen dass sie den Prüfer zwingt die Plakette zu kleben?
    Zum nächsten Tüv gehen? Irgendwann wird keiner mehr blind die Plakette verkleben. Ich glaub sogar, dass es im Eskalationsfall eher umgekehrt, dass a) der Prüfer das Kennzeichen erstmal entwertet durch Nichtvergabe des Zeichens oder Abkratzens derer, oder b) er sogar die Polizei holt und das Auto erstmal sicher- /stillegen lässt.
    Dann steht man trotz ungeregelter Gesetzeslage erst mal ohne Auto da, und kann Anwalt und Gericht bemühen, bis geklärt ist was Sache ist.

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  • a) der Prüfer das Kennzeichen erstmal entwertet durch Nichtvergabe des Zeichens oder Abkratzens derer, oder b) er sogar die Polizei holt und das Auto erstmal sicher- /stillegen lässt.

    Wie will ich ohne Gesetzliche Grundlage / Gefährdung etc, "Plaketten abkratzen"?
    Wie will ich ohne Gesetzliche Grundlage / Gefährdung etc, "ein Auto stilllegen"?


    Dann könnte jeder kommen und sagen: Dein Auto entspricht nicht der NORM, meinem Geschmack, meiner Vorstellung oder oder oder - und könnte Plakette abkratzen oder die Grotte stilllegen.


    Wenn solch Willkürhandlungen möglich wären, bräuchten wir keine Gesetze und Organe die diese umsetzen.



    Mal mehr nach denken, wir sind kein FREIWILD. Jeder hat sich an gewisse Sachen zu halten.
    Auch ein Tüv'er oder Polizist... :rolleyes:

  • Ich glaub sogar, dass es im Eskalationsfall eher umgekehrt, dass a) der Prüfer das Kennzeichen erstmal entwertet durch Nichtvergabe des Zeichens oder Abkratzens derer, oder b) er sogar die Polizei holt und das Auto erstmal sicher- /stillegen lässt.
    Dann steht man trotz ungeregelter Gesetzeslage erst mal ohne Auto da, und kann Anwalt und Gericht bemühen, bis geklärt ist was Sache ist.

    Allein der Glaube kann Berge versetzen. Ich denk schon, dass sich der Prüfer das gut überlegt, wenn man ihm mit einem Rechtsanwalt droht.
    Polizisten sind i.d.R. auch nicht so über Dienstaufsichtsbeschwerden erfreut, das macht sich nicht gut in deren Akte, falls sie mal aufsteigen möchten.


    Die Fahrzeuge besitzen eine allgemeine Betriebserlaubnis, was soll daran eine ungeregelte Gesetzeslage sein? :rolleyes:

  • Warten wirs mal ab. Dass Deutschland schon länger in anderen Bereichen ein Bananenstaat ist, das ist ja bekannt.
    Recht haben und kriegen ist auch nicht immer der Fall. Ich glaub nicht dran, dass es so einfach ist/wird beim Tüv. Sah man ja schon an Schmiddi`s Erfahrung wohin langsam der Trend geht.
    Der Druck wird auf alle Fälle verstärkt

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  • Ich habe einen 2009er mit CBAB und auch die Schummelsoftware drauf (damals die VIN auf dieser Seite da eingegeben).


    Seit September bin ich zurück in Deutschland, wobei VW auch nix von meinem Umzug wusste, und ich habe immernoch keine Aufforderung für´s Update bekommen.
    Ende September gab es ohne Probleme die Plakette vom TÜV Rheinland (erste Vorstellung nach 8,5 Jahren Autoleben) und es wurde auch nicht gemeckert.


    Letzte Woche kam ein Brief von VW an von dem ich dachte, dass es um das Update geht, aber bezog sich nur auf eine Rückrufaktion wegen ABS/ESP.

    Gruß Peter


    Aktueller Fuhrpark:
    Herrchen: ´09 VW Golf MKVI 2.0 TDI
    Frauchen: ´07 VW Cross Touran 2.0 TDI

  • Ich war gestern beim TÜV Nord und der Prüfer sagte mir, dass sie dazu angehalten sind ohne Update und nach der Frist, keine Plakette mehr zu vergeben. Bin gespannt wann sich der ersten dagegen ernsthaft wehrt.

  • Meine Erfahrungen mit dem Tüv letzte Woche bestätigen sich langsam. Hab schon von 2 anderen gehört das es Probleme geben soll.

    Wer denkt er sei gut, hat aufgehört besser zu werden.

  • Ich hatte Montag TÜV mit meinem TDI, der nicht betroffen ist, bei der Gelegenheit fragte ich den Prüfer, und der sagte mir dass die Tester mit denen sie die HU/AU abnehmen über OBD erkennen ob das Update drauf ist oder nicht. Und wenn nicht, erkennt das der Tester, und dann dürfen sie keinen TÜV erteilen.
    Im Regelfall ohne Manipulation am STG. Tuning, Rücksetzen Flashcounter, Checksumme etc. ist ne andere Grundlage.
    Somit kann man dann andere Organisationen abklappern ob ein Prüfer umfällt. Irgendwann ist das Fenster zu, dann gilt wie immer, 1 Monat überziehen geht. Was drüber ist kostet, und wer nen Unfall oder sonst was ähnliches hat, bekommt dann andere Probleme. Dies sagte zumindest mein Anwalt:



    Zitat

    Zum VW sehe ich das Problem im Erlöschen der Betriebserlaubnis. Danach wird der TÜV nicht suchen - denke ich. Aber im Falle eine Unfalls kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen und, sollte dies durch die Behörden festgestellt werden auch zur Stillegeung des KFZ

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  • Und wenn nicht, erkennt das der Tester, und dann dürfen sie keinen TÜV erteilen


    Fehlt wieder die Angabe der Gesetzlichen Grundlage.
    Erzählen kann ich auch er soll mit 100.000€ geben.
    Deswegen ist es kein Gesetz oder Rechtlich bindend....

  • Das ist in dem Fall irrelevant.


    FRAGE: WAS machst DU beim Tüv wenn Du dort bist, er Dir sagt, dass kein Update drauf ist, und er Dir den TÜV/AU verweigert.
    Wie willst Du ihn bewegen zwingen, Dir die Plakette zu geben?


    Das ist imho die Situation wo momentan aktuell intressant ist. Schmiddi hats ja auch schon erwähnt

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