Der wie verhalte ich mich wenn ich mit US Standlicht angehalten werde Thread =)

  • Und selbst wenn Du einen "Nachweis" über den Umbau (zb Scheinwerfer) eines "Lichttechnischen Institutes" hättest, steht es immer noch nicht in den Papieren.
    Warum nicht? Weil die es nicht eintragen dürfen.
    Die würden max die ordnungsgemäße Funktion / Ausleuchtung / Blendwirkung usw bescheinigen. (Was ein TÜV/DEKRA Männ auch macht)


    Das ganze wird dann auch erst wieder einem Amtlich anerkanntem Sachverständigem vorgeführt, der prüft es wieder/erneut und DANN gibst die Papiere zum ändern Deines Fahrzeugscheines.


    Du hast irgendwie den Sinn des Prüfzeichens nicht verstanden, hab ich so das Gefühl.
    Das Prüfzeichen besagt, dass der Scheinwerfer geprüft wurde, und dass die Leuchtfunktionen den strengen Vorschriften entsprechend erfüllt werden.


    Wenn der Scheinwerfer ein solches Prüfzeichen erhalten hat, muss er nicht erneut vorgeführt oder gar eingetragen werden.
    Man kann es vergleichen mit einer ABE für z.B. eine Frontschürze, wenn diese korrekt gemäß der Auflagen der ABE eingebaut wurde, muss auch die nicht eingetragen werden.


    Es gibt daher auch keine ABE bei Beleuchtungselementen, denn diese Funktion übernimmt das ECE-Prüfzeichen.



    Nicht die, die am Ende der Fahnenstange diesen Umbau für Rechtens erklären. :D
    Und diese Prüfen trotzdem, egal was vorher irgendwer anders meint bescheinigt zu haben.


    Kein TÜV/DREKA Männ interessiert sich für irgendein Institut. Frag mal Deinen Tüver des Vertrauens, der lacht mich bei solchen Fragen immer aus. :P


    Wenn der TÜV-Prüfer deines Vertrauens dich auslacht, würde ich mir mal Gedanken machen. ;)



    Nein, im Ernst, das Ende der Fahnenstange ist nicht der TÜV-Prüfer, sondern der Gesetzgeber.
    Und wenn der Gesetzgeber sagt, dass eine lichttechnische Einrichtung am Auto ein gültiges ECE-Prüfzeichen haben muss, dann kann sich kein TÜV-Prüfer darüber hinwegsetzen.


    Die Prüfzeichen am Scheinwerfer des Passats sind durch den Umbau erloschen.
    Sie wurden vergeben für die originalen Leuchtfunktionen des Scheinwerfers, diese sind jedoch nicht mehr alle vorhanden, und eine zusätzliche Leuchtfunktion, die das Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer nicht umfasst, ist hinzu gekommen.
    Das Prüfzeichen ist damit nichts mehr wert.


    Der TÜV-Prüfer kann das Prüfzeichen nicht erneuern.
    Wie denn auch, es ist ja fest in den Scheinwerfer mit eingegossen.


    Daraus ergibt sich, wenn der Gesetzgeber ein gültiges Prüfzeichen auf den Scheinwerfer vorschreibt, und der TÜV-Prüfer kein neues in den Scheinwerfer einstanzen kann, dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht.




    Die ECE-Prüfzeichen wurden Ende der 50er Jahre eingeführt, um einheitliche Vorgaben für zumeist sicherheitstechnisch relevante Bauteile zu erhalten.


    Neben Beleuchtungseinrichtungen (Stichwort: Blendwirkung, Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer) umfassen die ECE-Regelungen auch z.B. Sicherheitsgurte, Bremsen, Unterfahrschutzeinrichtungen für LKW und viele Dinge mehr, die zumeist die Verkehrssicherheit betreffen.
    Gemäß der Regelungen dürfen an solchen prüfzeichenpflichtigen Bauteilen keine Veränderungen vorgenommen werden.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

    Einmal editiert, zuletzt von Bumper ()

  • Habe US-Standlichter mit 30 Prozent Codiert
    und es sieht für mich Persönlich geil aus.
    Ich wurde so oft von der Netten Polizei
    angehalten und nichts war’s.
    Bin zum TÜV mit der Codierung gefahren und ohne Probleme
    neuen TÜV bekommen.


    Wer hier sich ins Hemd macht das er erwischt werden kann,
    dann erst gar nicht anfangen.


    Habe Lackierte Rückleuchten die ziemlich schwarz sind. Ich
    hab es eingebaut und wurde am gleichen tag angehalten und die haben ziemlich
    genau drauf geguckt und nicht gesagt.


    NO RISK NO FUN IST MEINE MEINUNG!

  • NO RISK NO FUN IST MEINE MEINUNG!


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    Wirst schon sehen, wie weit du mit deinem "RISK" kommst, wenn dir mal jemand auffährt. :D

  • Kommt dann aber auch drauf an in wie weit das Teil, das verändert wurde, in das Geschehen eingegriffen hat.
    "Ich habe nicht eingetragene NSW nachgerüstet und mir ist jemand drauf gefahren, jetzt bekomme ich nichts von der Versicherung " ( :thumbup: )... und kein Witz... alles schon erlebt im Bekanntenkreis... einfach lächerlich :D


    Eigentlich könnte man hier doch schließen, führt zu nix.
    Es ist verboten und das wird es immer bleiben... das ändert sich weder durch eine Petition ( Leider ) noch durch irgendwelche Versuche.
    Das einzige was dieser Thread erreicht, ist dass sich alle angreifen und das Leute die normal nachfrage, als Schisser beschimpft werden " und sich ins Hemd machen " .... lächerlich.


    Ich jedenfalls akzeptiere das es verboten ist.
    Dennoch fahre ich mit 5 % und werde es sofort rausmachen, wenn ich angehalten werde oder es beim TÜV festgestellt wird.
    Unvernunft ist für mich was anderes.


    Je eher das alle so hinnehmen, desto eher ist hier mal Ruhe im Karton.


    Es fahren so viele damit und jeder hat andere Erfahrungen,aber gegenseitig fertig machen is Assi Leute.

  • Wirst schon sehen, wie weit du mit deinem "RISK" kommst, wenn dir mal jemand auffährt. :D

    Kommisch das ist schon ein mal Passiert einer ist in der 30 Zonne mit 80 Reingekanlt und US_Standlichter waren an.


    HMMMMMM Die Polizeit hat es recht wenig intressiert ...die frage war wer hat schuld. und wiso der junge man mir die vorfahrt genommen hat..


    also komm mir bitte nicht damit an ...



    [Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/140720/temp/ipkyq4pt.jpg]

  • Mit 80 km/h auf der Uhr war der andere sicherlich auch nicht die hellste Kerze auf der Torte.


    Ich rede natürlich von Situationen, in denen Veränderungen an der lichttechnischen Einrichtung am Auto ausschlaggebend waren.

  • Ich rede natürlich von Situationen, in denen Veränderungen an der lichttechnischen Einrichtung am Auto ausschlaggebend waren.


    Wobei das noch nichtmal unbedingt im Zusammenhang stehen muss.


    Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, bedeutet das auch, dass man kein Recht hat, das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsbereich zu bewegen.
    Das kann für eine Versicherung schon Grund genug sein, den Schaden an dem nicht zugelassenen Fahrzeug nicht zu begleichen.


    Getreu dem Motto, wer nichts im Straßenverkehr zu suchen hat, sollte dort auch keine Schäden erleiden können, folglich gibt es auch keinen Grund, dort entstandene Schäden zu begleichen.
    Schäden, die bei anderen Verkehrsteilnehmern entstanden sind, zahlt die Versicherung dann zwar, jedoch kann die Versicherung den Betreiber des Fahrzeuges ohne Zulassung mit bis zu 10.000€ in Regress nehmen.



    Wie immer ist das natürlich nur ein KANN, und nicht ein MUSS.
    Es gibt genügend Fälle, in denen der Schaden durch die Versicherung dennoch beglichen wurde.
    Aber es kann eben auch anders ausgehen, und es sollte sich jeder darüber im Klaren sein, dass der Verlust der Betriebserlaubnis rein rechtlich gesehen auch den Verlust des Versicherungsschutzes bedeutet.

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  • Zitat

    Du hast irgendwie den Sinn des Prüfzeichens nicht verstanden, hab ich so das Gefühl.
    Das Prüfzeichen besagt, dass der Scheinwerfer geprüft wurde, und dass die Leuchtfunktionen den strengen Vorschriften entsprechend erfüllt werden.


    Wenn der Scheinwerfer ein solches Prüfzeichen erhalten hat, muss er nicht erneut vorgeführt oder gar eingetragen werden.
    Man kann es vergleichen mit einer ABE für z.B. eine Frontschürze, wenn diese korrekt gemäß der Auflagen der ABE eingebaut wurde, muss auch die nicht eingetragen werden.


    Es gibt daher auch keine ABE bei Beleuchtungselementen, denn diese Funktion übernimmt das ECE-Prüfzeichen.



    So lange der SW Serie ist, ist die "Funktion übernimmt das ECE-Prüfzeichen" auch gegeben. Davon ist im Passat-Fall nicht die Rede.
    Dieser wurde geändert und dementsprechend geprüft wie es vorgesehen ist.


    Zitat

    (2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).


    +

    Zitat


    (4) Absatz 2 ist nicht anzuwenden auf Einrichtungen, für die eine Einzelgenehmigung im Sinne der Fahrzeugteileverordnung erteilt worden ist. Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn die Genehmigung aus dem Fahrzeugschein, aus dem Nachweis nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder aus dem statt der Zulassungsbescheinigung Teil II mitgeführten Anhängerverzeichnis hervorgeht.



    Urkunde = Gutachten/Einzelabnahme = ist es abgenommen und eingetragen = OK.


    Zum Passat:


    Zitat

    ( 4 ) Ein solcher Scheinwerfer für Abblendlicht darf auch Fernlicht ausstrahlen , das Vorschriften nicht unterliegt .


    In dem Fall Xenon Plus per Fernlicht per Shutter. Prüfung weiterhin erfolgt zb wie bei einer EWG Richtlinie. Die Werte die erfüllt werden müssen, kann jeder Prüfer in der 76/761/EWG einsehen und dementsprechend ab arbeiten. Er kann theoretisch sogar eine neues ECE-Prüfzeichen beantragen.



    Technischen Dienst = zb DEKRA oder TÜV
    Macht nur keiner, weil es keinen Interssiert. Bei einer Serien-Produktion wäre das für "Eigene Hersteller" sicher anders, bei Einzelabnahmen eher nicht.


    Zitat

    Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, bedeutet das auch, dass man kein Recht hat, das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsbereich zu bewegen.


    So lange nicht, bis der Umbau/Änderung von einem Sachverständigem geprüft und als OK betrachtet wurde.





    Sollten meine Ausführungen Deiner Meinung nach Falsch / Unvollständig sein, einfach kurz inkl Nachweis @ entsprechendem § oder "Norm" oder sogar (Rechtskräftigem) Urteil berichtigen. ;)


    Erfolgreiche Woche! :)


  • +


    Da hab ich auch was:


    Zitat

    § 49a StVZO – Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze


    (1) 1An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. (...)
    Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, die zuletzt durch die Richtlinie 2008/89/EG geändert worden ist, bezieht, müssen den technischen Vorschriften der Absätze 2, 5 und 6 und der Anhänge 3 bis 11 der ECE-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ ECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen entsprechen.


    Mit anderen Worten:
    Der Scheinwerfer muss durch die UN/ECE abgenommen werden, in diesem Zuge erhält er im Normalfall auch sein Prüfzeichen.


    Durch eine bauliche Veränderung des Scheinwerfers erlischt das Prüfzeichen, und damit auch die Genehmigung durch die UN/ECE.


    Ein umgebauter Scheinwerfer müsste gemäß §49a somit wieder von der UN/ECE abgenommen werden, die Abnahme der UN/ECE erfolgt in den lichttechnischen Instituten.


    Der TÜV ist nicht die UN/ECE, somit reicht eine Abnahme durch den TÜV gemäß §49a eben nicht aus.




    Das ist es doch, was ich die ganze Zeit schon sage, der TÜV ist nicht dazu berechtigt, lichttechnische Einrichtungen abzunehmen, das kann nur durch die UN/ECE erfolgen.
    Die TÜV-Eintragung ist damit nichtig, die Zulassung des Scheinwerfers ist erloschen, und das Fahrzeug, an das sie angebaut wurden, hat keine Betriebserlaubnis mehr.

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  • Es ist eigentlich ganz einfach.


    Fakt ist: Es müssen lt. Gesetz 4 "Weiße" Punkte vorne vorhanden sein, Abblendlicht & Standlich. Da Standlich Orange ist, sind es nur 2 weiße Punkte. Daher -> Verboten.


    Was der Spaß kostet steht hier zu genüge und doch ist es Abhängig vom Beamten, sind auch nur Menschen.
    Genau so dass es jeder auf seine EIGENE Verantwortung macht. Ich fahre mit 30% rum und mich hat noch niemand angehalten.

    Ok.


  • Es ist eigentlich ganz einfach.


    Fakt ist: Es müssen lt. Gesetz 4 "Weiße" Punkte vorne vorhanden sein, Abblendlicht & Standlich. Da Standlich Orange ist, sind es nur 2 weiße Punkte. Daher -> Verboten.

    Naja..
    Abblendlicht + Standlicht + US Standlicht über Blinker = 4 weiße Punkte & 2 Orangene ^^
    Was nun?

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Recaro l Airlift Performance l 19" BBS CH-R


    Pirelli l DTH Reaper l KW V3 l 18" ProTrack one


    Instagram: Tim_R36

  • Fakt ist: Es müssen lt. Gesetz 4 "Weiße" Punkte vorne vorhanden sein, Abblendlicht & Standlich. Da Standlich Orange ist, sind es nur 2 weiße Punkte. Daher -> Verboten.


    Das geht so nicht auf. ;)


    Es gibt ja schließlich auch Fahrzeuge, bei denen das Standlicht im Abblendlicht-Reflektor integriert ist, das macht dann nur zwei "weiße Punkte".
    Wenn es sich dann noch um H4-Scheinwerfer handelt, wirst du selbst mit Fernlicht nie mehr als zwei Punkte haben. ;)



    Aber wirklicher Fakt ist, laut Gesetz muss Standlicht weiß sein, und laut Gesetz darf eine Blinkleuchte nur für Blinkvorgänge verwendet werden.
    Da erübrigt sich die Frage nach dem "Was nun?" von ganz alleine. ;)

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  • Also ich bin jetzt in Österreich seit fast 2 Jahren mit 35% unterwegs ^^ und die Standlichter hab ich auch auf orange w5w gewechselt.
    Habe seither dutzende Kontrollen gehabt. Und nie ein Problem gemacht. Ein paar mal wurde der Scheinwerfer schon inspiziert und das einzige was kritisiert wurde waren die gelben nebler. Und das auch nur 1 mal.
    Mich hat noch nie auch nur wer gefragt warum das orange ist. Ebenso nun mit den smls. 1 Kontrolle bis jetzt. Nichts erwähnt worden.


    Lg



    Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk.

  • Bei uns in der gegen fahren hunderte (Wenn nicht tausende) Amikarren rum. Würde mich mal interessieren was sie sagen wenn sie mich anhalten und ich argumentiere das die US-Fahrzeuge im Bereich der StvO geduldet sind und ein dt. Fahrzeug deshalb bemängelt werden soll!


    Ein Freund hatte mal nen Unfall mit nem Amerikaner der die Karre voll mit dutzenden Monitoren hatte. Der hat sich daraufhin informiert (Ausländisches Fahrzeug auf deutschen Straßen, etc...) und das Resultat, das sagte übrigens auch die Polizei vor Ort, war das die sich auch an die StVZo halten müssten. Aber die Polizei nimmt sich der Sache wohl nicht an. Sind scheinbar einfach zu viele bei uns unterwegs!

  • Ich verstehe es nicht was das hier noch bringen soll, es ist schlicht und einfach nicht erlaubt! Was ihr dann im Endeffekt macht, ist doch euer Bier... macht einfach und wenn was kommen sollte, tragt die Konsequenzen!

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