Und selbst wenn Du einen "Nachweis" über den Umbau (zb Scheinwerfer) eines "Lichttechnischen Institutes" hättest, steht es immer noch nicht in den Papieren.
Warum nicht? Weil die es nicht eintragen dürfen.
Die würden max die ordnungsgemäße Funktion / Ausleuchtung / Blendwirkung usw bescheinigen. (Was ein TÜV/DEKRA Männ auch macht)
Das ganze wird dann auch erst wieder einem Amtlich anerkanntem Sachverständigem vorgeführt, der prüft es wieder/erneut und DANN gibst die Papiere zum ändern Deines Fahrzeugscheines.
Du hast irgendwie den Sinn des Prüfzeichens nicht verstanden, hab ich so das Gefühl.
Das Prüfzeichen besagt, dass der Scheinwerfer geprüft wurde, und dass die Leuchtfunktionen den strengen Vorschriften entsprechend erfüllt werden.
Wenn der Scheinwerfer ein solches Prüfzeichen erhalten hat, muss er nicht erneut vorgeführt oder gar eingetragen werden.
Man kann es vergleichen mit einer ABE für z.B. eine Frontschürze, wenn diese korrekt gemäß der Auflagen der ABE eingebaut wurde, muss auch die nicht eingetragen werden.
Es gibt daher auch keine ABE bei Beleuchtungselementen, denn diese Funktion übernimmt das ECE-Prüfzeichen.
Nicht die, die am Ende der Fahnenstange diesen Umbau für Rechtens erklären.
Und diese Prüfen trotzdem, egal was vorher irgendwer anders meint bescheinigt zu haben.
Kein TÜV/DREKA Männ interessiert sich für irgendein Institut. Frag mal Deinen Tüver des Vertrauens, der lacht mich bei solchen Fragen immer aus.
Wenn der TÜV-Prüfer deines Vertrauens dich auslacht, würde ich mir mal Gedanken machen.
Nein, im Ernst, das Ende der Fahnenstange ist nicht der TÜV-Prüfer, sondern der Gesetzgeber.
Und wenn der Gesetzgeber sagt, dass eine lichttechnische Einrichtung am Auto ein gültiges ECE-Prüfzeichen haben muss, dann kann sich kein TÜV-Prüfer darüber hinwegsetzen.
Die Prüfzeichen am Scheinwerfer des Passats sind durch den Umbau erloschen.
Sie wurden vergeben für die originalen Leuchtfunktionen des Scheinwerfers, diese sind jedoch nicht mehr alle vorhanden, und eine zusätzliche Leuchtfunktion, die das Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer nicht umfasst, ist hinzu gekommen.
Das Prüfzeichen ist damit nichts mehr wert.
Der TÜV-Prüfer kann das Prüfzeichen nicht erneuern.
Wie denn auch, es ist ja fest in den Scheinwerfer mit eingegossen.
Daraus ergibt sich, wenn der Gesetzgeber ein gültiges Prüfzeichen auf den Scheinwerfer vorschreibt, und der TÜV-Prüfer kein neues in den Scheinwerfer einstanzen kann, dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht.
Die ECE-Prüfzeichen wurden Ende der 50er Jahre eingeführt, um einheitliche Vorgaben für zumeist sicherheitstechnisch relevante Bauteile zu erhalten.
Neben Beleuchtungseinrichtungen (Stichwort: Blendwirkung, Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer) umfassen die ECE-Regelungen auch z.B. Sicherheitsgurte, Bremsen, Unterfahrschutzeinrichtungen für LKW und viele Dinge mehr, die zumeist die Verkehrssicherheit betreffen.
Gemäß der Regelungen dürfen an solchen prüfzeichenpflichtigen Bauteilen keine Veränderungen vorgenommen werden.