Der wie verhalte ich mich wenn ich mit US Standlicht angehalten werde Thread =)
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf. -
Ich weiss nur das in Deggendorf Eishockey gespielt wird.
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Hallo,
geb dann auch mal meinen Senf dazu:
Habe meine Blinker auch codiert (18%) und fahre damit jetzt fast 3 Jahre! Fahre tagsüber grundsätzlich immer mit Standlicht an, wirklich immer!
Hatte bis zum heutigen Tage absolut keine Probleme, weder mit der Rennleitung, noch mitm TÜV. Selbst bei starker Dämmerung, als ich nur Standlicht anhatte, bittete mich die Rennleitung lediglich das Abblendlicht anzumachen...Um dem ganzen jetzt noch die Krone aufzusetzen:
Seit 7-8 Monaten hab ich außerdem noch die amerik. SML (Seitenmarkierungsleuchten) verbaut und damit hatte ich auch noch keine Probleme... Wenn jetzt wieder wer meint ist "ALLES STRENGSTENS VERBOTEN" dem kann ich nur sagen: Weiß ich! - finds trotzdem
geil und gefährden tu ich damit auch niemanden!
Im Gegenteil: Werde mit Sicherheit früher wahrgenommen als wenn ich ohne Licht rumfahre.
Denke das ist auch mit einer der Gründe warum es noch nie beanstandet wurde...MFG
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dads ned frozln i wohn weit dahinter hod ais vor und nachteile.. siehe zb us standliche. da wird sogar hu damit gemacht.
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Zitat
dads ned frozln i wohn weit dahinter hod ais vor und nachteile.. siehe zb us standliche. da wird sogar hu damit gemacht.
Do host atzand recht ich bin
1 1/2 Jahre ohne eintragen von Rad/ Reifen rum gefahren und oft genug aufgehalten worden had auch keinen interessiert -
habs jetzt auch drinne mit 20 %, der freundliche war so nett find es sieht ganz cool aus mit halogen leuchten in combi und fällt nicht übertrieben auf.
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Letzte Woche in Österreich meinte der Polizist zu mir:
"Diese amerikanischen-mitleuchtenden Blinker darfst du nicht haben, aber das weißt du ja sicher. Aber das is mir eh egal"
Hintergrund der Fahrzeugkontrolle: Sie meinten ich hätte Xenon oder LED's in den Nebelscheinwerfern verbaut :wacko: Obwohls normale Halogen sind (MTEC Superwhite)
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MIch hat es dann auch letzten Freitag erwischt.
Und der Gute von der Rennleitung wusste schon wovon er redete.
"Fahrtrichtunganzeiger dürfen in Deutschland nicht dauerhaft leuchten!"Ok, Ordnungswidrigkeit lt. Tabelle 15€ +.
Mangel beseitigt und die Karte dem Straßenverkehrsamt schon zukommen lassen am letzten Sonntag.
Das mit den Blinkleuchten ist und bleibt halt ein Glücksspiel
Bremskreisvolllicht ist ihm dann aber nicht aufgefallen - aber das wissen ja auch wirklich die wenigsten
So, hier das derzeitige Ergebnis:
108,00€ Bußgeld und 1 PunktDie Rechtschutz ist informiert und Termin beim FA eingeholt!
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Das Problem dabei ist, dass der Tatbestand nach dem Ermessen des jeweiligen Polizeibeamten festgelegt wird, und danach richtet sich dann das Bußgeld.
Wenn der Beamte nur die Fehlfunktion des Blinkers bemängelt, kann man mit 15€ davon kommen, wenn der Beamte dadurch die Wahrnehmbarkeit des Blinkers und somit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sieht, gehts eben teurer und mit Punkten aus.Ein Anwalt dürfte da wohl nicht wirklich viel bringen.
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Das ist nicht richtig, denn die Polizei stellte bei mir den MANGEL an der Beleuchtung fest, aber nicht nah welchen § ein Vergehen begangen wurde.
Diese § wurden durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegt - und gegen die gehe ich jetzt vor.
Denn die Verhältnismäßigkeit ist mir zu hoch.
Das ein Vergehen vorliegt ist nicht diskutierbar, aber die Höhe des Bescheides schon.
Ich für meinen Teil denke mal das das dauerhafte Leuchten einer NSL und das damit verbundene Blenden nach hinten schwerwiegender ist als 10% mitleuchtende Blinker die selbst beim anzeigen des Fahrrichtungswechsel niemanden beeinträchtigen!Abwarten was passiert - ich berichte weiter.
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Sehe ich genauso wie Superspeedy.
Es kann nicht sein, dass man für ein bischen Licht genauso viel zahlt, wie wenn man mit 100 dirch ne 30er Zone knattert oder die Karre so runter schraubt das es dauerhaft schleift.
Das ist nicht mehr verhältnissmäßig.
Ich wurde vor zwei Wochen von der Bundespolizei angehalten.
Der Herr wusste, dass es nucht so ganz erlaubt ist, hat sich dann aber mal die Sache angeschaut wenn der Blinker blinkt und hat dann von einer Strafe abgesehen,
Weil er sagte das der Blinker ja doch noch deutlich zu sehen sei.Superspeedy dir noch viel Glück.
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Ob die Strafe verhältnismäßig ist oder nicht entscheidet aber nicht die Person, die deswegen belangt wird.
Wenn man eine Veränderung durchführt, die nicht erlaubt ist, muss man mit der Strafe die da kommt auch leben.
Sofern man keine Strafe möchte, sollte man keine unerlaubten Veränderungen durchführen. Da braucht man jetzt
nich drüber zu diskutieren, ob die Strafe zu hoch ist oder nicht.Strafe zahlen, Mund abputzen, Veränderung rückgängig machen und leise heulen!
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Es kann nicht sein, dass man für ein bischen Licht genauso viel zahlt, wie wenn man mit 100 dirch ne 30er Zone knattert oder die Karre so runter schraubt das es dauerhaft schleift.
Das ist nicht mehr verhältnissmäßig.
Wenn der kontrollierende Beamte der Ansicht ist, dass durch das Dauerlicht die vorgeschriebene Funktion des Blinkers nicht mehr gegeben ist, und dadurch andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt oder gefährdet werden, kommen solche Strafen locker zusammen.
Nebenbei erwähnt, im Vergleicht zu Tempo 100 in der 30er-Zone kommt er noch verdammt billig weg (ca.500€, 2 Punkte, 3 Monate).
So ganz unverhältnismäßig ist es also auch wieder nicht.Ansonsten kann ich Feldi nur beipflichten, es weiß jeder, dass es nicht zulässig ist, und auch das mögliche Strafmaß wurde schon des Öfteren hier im Forum breitgetreten, unter Anderem auch mit den Erfahrungswerten, die Superspeedy nun gerade macht.
Wer es dann trotzdem besser weiß, und sich darauf einlässt, der sollte eben auch zu der Strafe stehen, die er möglicherweise erhalten könnte.
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Interessant wäre mal wenn man VCDS und ein Netbook unterm Sitz vorholt und die US Blinker gleich auscodiert
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