Cleane Türen ohne Griffe! Darf der TÜV die Abnahme zurücknehmen?

  • Servus


    also meines wissens musst du wenn du die Türgriffe weg machst eine Mechanische entriegelung angebracht haben...
    deswegen haben doch so viele leute nen kleinen hebel außen auf höhe des türpins.


    könntest jetzt einen mechanismus bauen das du mit einem kleinen abgekanteten blech das aus der Scheibendichtung raus schaut die Türentriegelung betätigst, dann dürfte das machbar sein und du hast nicht so nen großen aufwand.


    Gruß Tim

  • man man man immer diese Bullen! sowas kotzt einfach an...


    also soweit ich weiß rechtlich gesehen muss an der Tür ne mechanische Entriegelung vorhanden sein. Wie und was man da am besten machen sollte müsste eigentlich auch der TÜV wissen!


    Noch was auch wenn Dir Dein TÜV das einträgt, es kann trotzdem illegal sein... es gibt bestimmt TÜVs die vorder Scheiben welche getönt sind eintragen... das hilft dir auch nix wenn dann die Bullen kommen!

  • Wie dein TÜV Mensch oder Polizist gesagt hat: "Es muss irgendeine offensichtliche Mechanik vorhanden sein die die Türe von einem Laien öffnen lässt!".


    Timmy22 hat es oben schon geschrieben du brauchst zwischen der Scheibe und Türgummi ein abgekanntetes Blech, welches mit dem Schloß verbunden ist. Ziehst du daran, geht die Tür auf.... Haben das bei dem Las-Vegas-Touran so gemacht, war kein Problem.... Hast wahrscheinlich kein Bock drauf das so ein 1cm Blech da oben raus schaut :-)... Hätte ich auch nicht aber so geht das beim TÜV durch !

  • Also unser Tüv hat nix von mechanisch gesagt.Aber anscheinend kann man sich da ja nicht draaf verlassen


    Wir haben nen kleinen Schalter bzw. Taster in die tür gesetzt.Ist son Ding aus nem Fahrstuhl vandalismußsicher und wasserdicht.Das Teil ist aus Edelstahl und wurde in Wagenfarbe lackiert.

    Gruß nightmare

  • Hatte damals in meinem 2er auch alles eingetragen. Dann Polizeikontrolle - Fahrzeug sei zu tief, ich mit der Eintragung im Fahrzeugschein gewedelt - keine Chance (habe sogar ein halbes Jahr vorher in gleichem Zustand neu Tüv bekommen). Wollten mir unterstellen, das ich die Federn abgesägt habe. ?(


    Ok, Bußgeldbescheid abgewartet und ab zum Anwalt. Ging alles vors Verkehrgericht. Gutachter wurde zwischenzeitlich vom Gericht extra bestellt, der den 2er Golf untersucht hat.


    Urteil: Ursprüngliche Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis abgeschmettert. Wegen kleinen Schleifspuren am Unterboden (wenn man halt mal aufsetzt) 50,- DM Verwarngeld. Auflage vom Gericht: Erneute Tüv-Vorführung nötig. Mit dem richterlichen Schrieb hat mir das keiner mehr erneut eingetragen. Hab das Auto dann verkauft, weil Höherlegung bzw. anderes Fahrwerk nicht in Frage kam.

  • Kann deinen Unmut gut verstehen Hannes :rolleyes:
    Aber leider muß ich sagen, daß die Sache wohl so rechtens ist. Zum einen muß man schon immer wohl irgendeine Form der mechn. Türentrieglung haben, daß scheint wohl eindeutig so geregelt zu sein.


    Und auch mit der Rücknahme der Eintragung geht es dadurch in Ordung: Eintragungen die nicht auf den Richtlinien des TÜVs basieren sind im Prinzip ungültig und können dadurch jederzeit wieder zurückgezogen werden. Das ist auch der Grund warum man oft so Sprüche hört "ist das Papier nicht wert auf dem es eingetragen wird" wenn irgendwelche Firmen Eintragungen anbieten, die eigentlich unmöglich sind. Gutes Bsp. dafür sind selbst lasierte Rückleuchten-selbst wenn die ein TÜVer einträgt fehlt dafür der rechtliche Hintergrund und es kann einem genauso ergehen wie dir jetzt mit deinen Türen :rolleyes:


    Ich glaube auch daß du keine andere Möglichkeit hast als die, die streets-finest vorgeschlagen hat. Auch Anwalt macht da nach meinem Wissen überhaupt keinen Sinn.

  • Aber kann man da nicht den Tüv verandwortlich machen wegen der Kosten der Rückrüstung ? Ich mein der Tüv ist ja der Ansprechpartner für uns "Normalmenschen" und der muß sich mit den rechtlichen Situationen auseinander setzen und nicht der "Endverbraucher"


    Der Tüv ist doch nicht nur dazu da um uns zu ärgern sondern auch um uns fachkundig zu beraten und uns am rande der legalität zu begleiten.Und in diesem Fall hat er einfach versagt.


    Das ist ne Frecheit rechne dochmal zusammen was da für Kosten auf dem Spiel stehen erstmal der Umbau an sich mit Lackierung und jetzt das rückrüsten.neue Türn + Lackieren.Ich würde das nicht einsehen und schon garnicht bezahlen.


    Aber wie gesagt wir haben es nicht eingetragen bekommen und wenn es wirklich irgendwo Regelungen gibt die das endfernen der Griffe verbieten bzw nur mit Auflagen erlauben dann kann ich mit der Nichteintragung leben aber nicht so

    Gruß nightmare

  • Danke für die vielen Einträge!


    Ich hab eine mechanische Türöffnung! Hab aus GFK einen Umlenkhebel ausgesägt, den dann mit dem Türschloss verschraub. Ich geh mit einer GFK Stange nach oben durch die Türdichtung am Fenster durch! Oben drauf drücken und die Türe geht auf!


    Mechanik muss sein, weil ich der Elektrik mit den Zugmotoren nie wirklich 100% getraut habe!


    Das Ende der Türverriegelungsstange ende nur kurz unter dem Türgummi, also man sieht nichts! Wenn man dann aber an der richtigen Stelle auf den Gummi drück geht die Türe mechanisch auf... das ist aber lt. dt. Richtlinie nicht offensichtlich genug! Ich müsste einen Pfeil auf die Türe kleben das es jeder Depp sehen kann!


    Hab heut nach mal kurz zusammengerechnet was mich die Rückrüstung kosten würde... mir ist ganz schlecht geworden... Neue Türen, neue Schlösser, Lack,...


    Glaub ich lass die Karre einfach in der Werkstatt stehen und fahr mit meinem Winterauto an See... Hab grad kar keinen Bock mehr!

  • Ich wie gesagt würde sofort nen Anwalt nehemne, überlege dir mal was das rückrüsten kostet....


    Aber wie ist es nunenau mit den Türen da ich z.z inten auch meine Griffe weggemacht habe.... Meine z.b. gehen nur noch von innen auf... (Die hinteren!)


    MFG Mecca

    Gruß Martin,


  • Ich glaub den Tüv kannst du nicht dafür haften lassen. Der sagt ganz einfach, er hat sich geirrt bzw. einen Fehler gemacht.

  • Zitat

    Original von hannes83
    Na aber wo kommen wir dann hin? Morgen gefallen dem Bullen meine Felgen nicht mehr, dann heißt es wieder.... "Ach der TÜV Beamte hat einen Fehler gemacht..." und dann kann ich die ins Alteisen schmeißen?


    Ich schweiß die Türen ganz zu und steig nur noch durchs Fenster ein...


    Nein, ganz so istes nicht-solange mit der Eintragung rechtlich alles i.O. war, dann braucht man keine Angst haben. Aber wenn halt Sachen eingetragen wurden die so eigentlich nicht einzutragen sind (lasierte RL, auf Xenon umgebaute SW, Stoßstangen ohne Papiere und Kennzeichnungen, etc.), dann tritt dieser Fall auf. Deswegen nutzen die ganzen teuren Eintragungen bei manchen Firmen manchmal rein gar nichts wenn es hart auf hart kommt und der Kunde steht immer am dümmsten da :evil: Ähnlich ist es bei dir: aufgrund falscher Beratung reicht wohl der mech. Öffner nicht aus, der Eintragung fehlte somit die Grundlage um auch wirklich vorgenommen zu werden und damit ist sie eigentlich nichtig. Sowas geht in 98% der Fälle zwar immer gut, bei dir leider leider nicht weil du "an den Falschen" geraten bist.


    Wenn man es realistisch sieht es dann so: der TÜVer wird sagen er hätte im Vorfeld gar nichts behauptet, sondern du wärst mit den Endergebnis zu ihm gekommen. Dann hat er einen Fehler gemacht und du bekommst max. die Kosten für die reine Eintragung erstattet. Die Kosten für den Umbau an sich, wo du dich auf die Aussage des Prüfers verlassen hast, werden außer dir keinen interessieren und auch keine weitere Bachtung finden. :(

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