Schönen guten Abend,
habe folgendes Problem mit meinen Golf V: Hatte bis vor kurzem die Blinker in der Front als Standlichter umprogrammiert.
Leider hatten die netten Beamten vom Polizeirevier wieder einmal Langeweile und winkten mich aus dem Straßenverkehr! Nichts gegen unsere Dorfsherrifs aber dieser nette Herr hatte nur sein Augenmerk auf die Blinker gerichtet und fragte mich, ungelogen, 3 mal ob das "Blinker=Standlicht" erlaubt sei!
Ich hatte den Wagen so privat von einem VW-Händler gekauft und dieser versichterte mir, das ich hiermit keine Probleme mit haben werde, er würde ya auch schon 1 ganzes Jahr mit den Lichtern fahren.
....zurück zur Polizei: dies erläuterte ich dem netten Beamten auch 3 mal (....er ging mir ernstahft auf die Palme ) Zudem sagte ich ihm, das die neuen BMWs schließlich auch die organgen Lichter am vorderen Fahrzeugbereich hätten. Hierauf wurde mir nur gesagt, das BMW eine Sondergenehmigung dafür hätte. Ausschließlich würde WEIßES Licht vorne am Fahrzeug gelten.
Meine Frage jetzt: Bekommt man bei VW auch so eine Sondergenehmigung?
P.s: musste die Standlichter bei mir innerhalb von 5 Werktagen ausschalten, sonst hätte ich jetzt noch eine Anzeige am Hals. Desweiteren hab ich mich schon bei meinem VW Händler erkundigt aber diese wießen mich mit der gleichen Antwort welche mir die Behörde gab zurück.