19 Zoll 235er ET35 60/50mm 60/60mm

  • wobei du dir das eintragen ja jeze hättest auch sparen können...
    weil de ja wieder die höhe geändert hast un somit erlischt die betriebserlaubnis... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von frankyD ()

  • ah endlich einer der schreibt jetzt kann ich die andern auch noch reinmachen .. lol :D


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    Ja .. ne... also... hmmmmm


    Nachdem der Tüv Prüfer die 330mm gemessen hat, hat er sich wohl noch n bischen gelegt, sind ja grad erst reingekommen die Teile :P .. oder der Tüv Prüfer hat sich vermessen.. is auf jeden Fall so wie ich beim Tüv war :]

  • Sieht super aus dein Golf!!! Respekt

  • Zitat

    Original von Schnübbel
    TÜV hat gesagt von Radnabenmitte bis zur Börtelkante müssen es mindestens 330mm sein... bei mir sinds 220mm ....


    220mm? Hast du nen Airride?


    Na ja bestimmt verschrieben.
    Muß sagen die Tiefe von deinem Auto gefällt mir.
    Würde mein auch gerne so tief machen. Hab nur leider das Problem mit der AW, die immer wieder den Rahmen berührt.

  • Zitat

    Original von Fritz


    220mm? Hast du nen Airride?


    Na ja bestimmt verschrieben.
    Muß sagen die Tiefe von deinem Auto gefällt mir.
    Würde mein auch gerne so tief machen. Hab nur leider das Problem mit der AW, die immer wieder den Rahmen berührt.


    Ups :D .. vertippelt :D .. natürlich sinds nur 320mm =) :]


    Kein Plan warum du so Probleme hast.. bei mir wurde nur die Plastikinnenverkleidung rausgenommen..


    hmm.. ?(

  • das würde bei mir doch nichts bringen.
    Ich hab nen TDI und der hat ne stärkere AW, als der 1,6.
    Also berührt meine AW eher den Rahmen, als bei dir!

  • dieses maß von radnabenmitte bis zur kotflügelkante: ist der wert gesetzlich vorgeschrieben oder kann dieser um ein paar mm vom fahrwerk-hersteller variieren? mal lese ich was von 330, mal von 300mm...

  • Zitat

    Original von Golf4Turbo
    Ich fahr auch 320mm Abstand, und das wurde ohne Murren eingetragen ;)


    was?? echt? 8o


    Haste auch das FK Highsport Gewinde drin? .. der hat mir den ABE Wisch unter die Nase gehalten und gezeigt wos steht und nachgemessen... ?(


    Hat der dir dann die mm Angabe unter den 330mm auch in den Fahrzeugschein eingetragen? .. wenn ja hätt ich gern deinen Tüvtler gehabt =) :]

  • Ich hab ein Koni Gewinde drin, aber von einer Mindesttiefe hab ich noch nichts gehört, auch der Prüfer hat nichts weiter zu der Tiefe gesagt...nur dass im Gutachten die falsche Achslast angekreuzt war hat ihn gestört :baby:


    Aber nach längerer Überzeugungsarbeit hat er mir dann das FW doch eingetragen :]


    Ach ja, im Schein stehen 32cm Abstand drin :D

    Einmal editiert, zuletzt von Golf4Turbo ()

  • Sieht wirklich hammergeil aus Schnübbel!! =)


    Wünschte, meiner wäre auch so weit runter gekommen. Wundert mich aber echt, daß da nix am Stabi schleift.


    Normalerweise steht doch im FK-Gutachten ne Mindesttiefe von 330 mm, kann natürlich modellabhängig sein. Meiner ist mit 335 mm Radmitte - Kotflügelkante eingetragen.


    Greetz, der Jan

  • Zitat

    Original von Golf4Turbo
    Ach ja, im Schein stehen 32cm Abstand drin :D


    ?( ?( ?( ... die sollen sich mal besser absprechen!! .. will auch 32cm eingetragen bekommen! =)


    Verdammt! :D

  • bei mir stehen auch 330mm drin. so ein kack aber auch.

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