Würde mich mal interessieren, da ich diese Klausel total schwachsinnig finde, gibt ja auch keinen Beschluss der aussagt das ich nicht mit Abblendlicht tagsüber fahren darf, oder? :O
Und nein, bin nicht angehalten worden, hab das nur gerade in einem anderen Thread gelesen und mir mal ein paar Gedanken dazu gemacht =)
Ich fahre nämlich sowieso immer bzw. permanent mit Abblendlicht durch die Gegend (gehöre zu den Leuten die denken, das sie dadurch besser gesehen werden) und finde es sehr verwunderlich, das ich das mit Abblendlicht darf, aber nicht mit reinem Standlicht (was ich aber auch nicht mache)
Wäre super wenn jemand mal den Gesetzestext posten könnte, da ich das garnicht so richtig glauben kann, auch wenn dem vielleicht so ist =)