Bußgeldbescheid ...schaut es euch an

  • Zitat

    Original von Silverbora
    jetzt machts mal net so´n drama aus der sache....und mit der strikten einhaltung der stvzo brauch mir hier eh keiner kommen, da haben dann bestimmt 80% der user hier dreck am stecken, ausser rondras :D:D:D


    und jetzt nochmal für alle die dies noch net gecheckt haben, der bußgeldbescheid is nicht korrekt und darum gehts....und nicht um die sache an sich bzw. deren schwerwiegikeit...oder... :)


    Ich hab auch kein dreck am Stecken ;) hab meine Busgelder immer brav gezahlt und hab eingesehen dss ich bockmist gebaut hab *lol*


    Für mich zählt nur der bestand das Nummerschild war net richtig angebracht ... mein Gott zahl und halt die Klappe motzen kann dich 30€ kosten ...

  • mit derck am stecken meinte ich eigentlich das es genung leute hier im forum gibt die was am auto haben was net zu 100% korrekt ist, und seis nur ne blaue innenbeleuchtung... ;)oder ne andere kleinigkeit wo man gern mal die stvzo "vergisst"


    und was wärde denn wenn das bußgeld für ein "nicht korrekt angebrachtes kennzeichen" laut gesetz nur 20€ betragen würde...? dann zahlt er 20€ zuviel, wegen behörden willkür....

    Einmal editiert, zuletzt von Silverbora ()

  • Zitat

    Original von Silverbora
    mit derck am stecken meinte ich eigentlich das es genung leute hier im forum gibt die was am auto haben was net zu 100% korrekt ist, und seis nur ne blaue innenbeleuchtung... ;)oder ne andere kleinigkeit wo man gern mal die stvzo "vergisst"


    und was wärde denn wenn das bußgeld für ein "nicht korrekt angebrachtes kennzeichen" laut gesetz nur 20€ betragen würde...? dann zahlt er 20€ zuviel, wegen behörden willkür....


    Wenn es über ne Zentrale geht kommen natürlich noch Verwaltungsgebühren drauf ... was er zu zahlen hatte sind 65€ oder so ... ich wurd mal geblitz ... jeder weiß ja die Pistolen kann man anfechten, da die nur Schätzeisen sind ... war abzüglich toleranz dann 3km/h zu schnell und dann regte sich mein Wortschatz mit Korintenkacker an und endete naja is auch egal ... zum schluss waren es fürs blitzen 15€ und fürs motzen 30€ das nenn ich auch willkür ... das nächste mal halt ich einfach die Fresse fertig ...

  • also das es im bußgeldkatalog "motzen" gibt hör ich jetzt allerdings zum ersten mal....aber dann sind 30€ ja noch relativ günstig, normalerweise gibts da ne anzeige wegen beleidigung, das kostet dann scho a bissal mehr :]


    ..aber es is ja net so das sich tim, so wie ich damals auch, nicht seiner schuld bewusst ist, schliesslich hat er , wie ich auch, ja sogar vorsätzlich gehandelt, aber wenn ich schon erwischt werd, will ich auch korrekt bestraft werden und nicht so wie´s einem cop grad gefällt, oder...? ich denke da sind wir uns ja alle einig...

  • meine smls sind auch net erlaubt. aber ich würde dazu stehen, keine frage.

  • Zitat

    Original von Silverbora
    also das es im bußgeldkatalog "motzen" gibt hör ich jetzt allerdings zum ersten mal....aber dann sind 30€ ja noch relativ günstig, normalerweise gibts da ne anzeige wegen beleidigung, das kostet dann scho a bissal mehr :]


    ..aber es is ja net so das sich tim, so wie ich damals auch, nicht seiner schuld bewusst ist, schliesslich hat er , wie ich auch, ja sogar vorsätzlich gehandelt, aber wenn ich schon erwischt werd, will ich auch korrekt bestraft werden und nicht so wie´s einem cop grad gefällt, oder...? ich denke da sind wir uns ja alle einig...


    Klar aber weiter kommt er sehr wahrscheinlich nicht!

  • Nur noch mal kurz:


    Die sog. "Willkür" ist ein Ermessensspielraum, der u. a. auch dafür verantwortlich ist, dass man in 90% der Fälle mit soeiner Lapalie nur eine mündliche Verwarnung bekommt.


    Bei Vorsatz kann das Verwarnungsgeld sogar bis um 100% erhöht werden.
    Bei genauerer Prüfung des Sachverhaltes auch um mehr ;)


    Halbwissen ist immer gefährlich... Und da sollte man vorsichtig argumentieren ;)


    PS. Kennzeichen außerhalb der gestaltungsvorschriften = kein kennzeichen, immernoch.
    Also der Bescheid ist vollkommen korrekt und das berechnete Bußgeld ebenfalls =)

  • also ich will jetzt net deine kompetenz anzweifeln, bitte versteh mich richtig. aber das es laut stvzo keinen unterschied zwischen "kein kennzeichen" und "nicht korrekt angebrachten kennzeichen" gibt fällt mir jetzt gerade etwas schwer. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Silverbora ()

  • Kein Problem, ich fühl mir da ned ans Bein gepisst ;)
    Ist ja mein Job...


    Also, bei einer Kenzeichenausgestaltung, die die Ablesbarkeit des Kennzeichens (zum beispiel beim Blitzerphoto) beeinträchtigt, wird laut BGH von einer Fahrt ohne Kennzeichen ausgegangen.


    Dies ist z. B. der Fall bei Kennzeichen hinter der Scheibe, absichtlich verdreckten Kennzeichen etc.


    Es geht darum, dass du ja sonst (wie glaube ich auch schon erwähnt) bei einer eiligen Fahrt an ein paar Starenkästen vorbei ja lieber vorher das Kennzeichen demontieren kannst ;)
    Und hinter der Scheibe kannst es eben auch ständig wegnehmen, wenn du lustig bist.


    So siehts aus ;)

  • Also ich verstehe das Verhalten mancher Leute hier nicht. Der Mann hat seinen Fall dargestellt und immer sachlich gepostet und manche hier motzen rum, weil er sich im Ton vergriffen haben solle, dabei sind es eben jene, die sich absolut im Ton vergreifen .. ehrlich, verstehe ich überhaupt nicht.
    Der Threadstarter hat etwas (angeblich) falsch gemacht und dafür ne Strafe bekommen und es ist sein gutes Recht, dagegen Einspruch zu erheben bzw sich über den Tatbestand zu informieren, was meiner Meinung auch mehr oder weniger (wegen der entstehenden Kosten) sinnvoll ist, da der Vorwurf ja irgendwie nicht so ganz zutrifft. Und selbst wenn es sich nicht lohnen würde, was gibt euch das Recht hier quasi 5 Seiten lang über die Person herzuziehen ? Thema Reife und wie ihr das als "ausgereifte" Poster sonst so nennt.


    Für mich persönlich sah es jetzt nicht so aus, dass er schlicht kein Bock hat, dem Staat wieder Geld abzutreten, sondern eher, dass ihm etwas vorgeworfen wird, was er scheinbar nicht getan hat. Zumindest scheint das für einen Laien so zu sein. Könnte natürlich sein, dass für das Gesetz 'Kennzeichen hinter der Scheibe' = 'Kein Kennzeichen' bedeutet .. aber genau das will er ja wohl versuchen rauszufinden .. und ob irgendein Anwalt jetzt dadurch Geld verdient oder nicht, kann doch jedem hier im Thread wirklich egal sein, denke ich.


    Und seht es doch positiv (je nach dem) ... sollte der Threadstarter den evtl. Prozess gewinnen, dann haben manche hier damit einen Präzedenzfall auf den sie zurückgreifen können ;)
    Denn als ich mal eine Probefahrt gemacht habe, klebte der Verkäufer mit solchen Saugnäpfen die Kennzeichen auch einfach an die Windschutzscheibe bzw an die Heckscheibe ... von daher interessiert mich das Ergebnis dieses Falles schon irgendwie .. zumal man häufig Leute mit Kennzeichen hinter ihren Scheiben auf der Strasse findet.


    Und nochwas, was mich interessiert:
    Wegen dem Punkt "Aussage gegen Aussage": Im Gesetz steht der Beamte doch nicht über dem normalen Bürger. Wie also kann der Polizist in so einem Fall (A. g. A.) immer Recht bekommen ?


    Vielleicht hatte ich gerade wieder meinen Moralischen ... aber ich schätze, 80 % dieses Postings hätte ich auch sonst so geschrieben und gemeint.


    Gruß sOlivier

  • Zitat

    Original von sOlivier
    ... sollte der Threadstarter den evtl. Prozess gewinnen, dann haben manche hier damit einen Präzedenzfall auf den sie zurückgreifen können


    Ey ich lach' mich echt schlapp. Das ist doch kein Bundesgerichtshofurteil.


    Ich kann nicht mehr, lass Hirn vom Himmel regnen..aber viel

    Einmal editiert, zuletzt von huibuu ()

  • Zitat

    Original von Rondras


    Ey ich lach' mich echt schlapp. Das ist doch kein Bundesgerichtshofurteil.


    Ich kann nicht mehr, lass Hirn vom Himmel regnen..aber viel



    LOL


    DITO ! *g*

  • Da hier einge ja scheinbar nur noch pers. Anfeindungen posten wollen und es zum eigentlichen Thema auch nichts neues mehr gibt, ist hier jetzt dicht! X( Je nachdem wie die Sache ausgegangen ist und ob er es dann noch möchte, kann Tim ja dann ein kurzes Statement in einem neuen Thread aufmachen.

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