Nahezu jeder Kfz-Führer kennt die Situation einer Polizeikontrolle, doch kaum einer weiß so recht, wie er sich hierbei richtig zu verhalten hat. Muß alles befolgt werden, was die “Herren und Damen in grün” verlangen ?
Die Polizei darf verlangen, dass Ihr:
- die Personal- und Fahrzeugpapiere zur Prüfung aushändigen
- euren Erste-Hilfe-Kasten vorzeigen
- sonstige mitzuführende Gegenstände (wie z.B. das Warndreieck) vorzeigen
- aussteigen, damit die Polizei euer Kfz überprüfen kann
- die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtungseinrichtungeneures Kfz zur Prüfung betätigen
Die Polizei darf nicht verlangen, dass Ihr:
- euer Kfz wenden und der Polizei folgen
- einen Atemalkoholtest (sog. “Röhrchen-blasen”) durchführen oder Angaben über euren Alkoholkonsum machen (erlaubt ist jedoch bei entsprechendem Verdacht die Anordnung einer ärztlichen Blutentnahme und die dafür erforderliche Verbringung zur Polizeiwache oder zum Krankenhaus)
- Angaben zur Sache machen (Schweigen ist in diesem Fall immer Gold !) oder auch z.B. Fragen wie "Was macht Ihr so spät noch hier?" oder "Wo kommt Ihr her/wollt Ihr hin?"