also ich kann mir nicht vorstellen das der tüv hierzu was sagt.
wenn das vernünftig gemacht is isses doch ok. LLK müssen a net eingetragen werden genauso wie zusätzliche ölkühler. ich erinnere mich an so ein ziemlich heiß diskutiertes thema bei dem es um umgeschweißte koppelstangen ging. da hat der tüv ja auch nichts zu gesagt.
der kleine bügel da vorne dienst eh nur dazu bei auffahrunfällen usw.mit 10 km/h vor teuren schäden zu schützen. wenns richtig rappelt taugt der eh nix meiner meinung nach. und wenn man den in der mitte ein bisschen ausschneidet und einn kantblech vorne drauf setzt isses stabiler als vorher