ZitatOriginal von hennawob
Das Du nur eine NSL haben darfst, glaube ich nicht...bin aber zu faul zum Suchen... 8)... Ist doch aber Tatsache, daß div. Autos von Werk aus schon 2 NSL haben. Ich glaube es hieß irgendwo, daß Du nur 1 in Fahrtrichtung links, oder auf beiden seiten je eine NSL haben darfst...nicht erlaubt ist nur EINE NSL und diese auf der rechten Seite.
§ 53d StVZO:
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(3) (...) Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.