Beiträge von Nuffolino

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    Original von AlexFFM
    Es geht darum das an einer Wand anstatt einem normalen Lichtschalter irgendwann einmal ein Dimmer verbaut wurde (also um das Licht ein- und auszuschalten bzw. zu dimmen) und Elli nun einen Kronleuchter verbaut hat, an dem Energiesparlampen leider nichts aussehen, da es ja ein Kronleuchter ist, für den Sie extra so Glühbirnen in Kerzenform gekauft hat.


    Und nun wollte sie halt wissen, ob sie durch das Dimmen der 5x 25W Birnen etwas Strom sparen kann, oder ob das überhaupt nichts bringt, weil der Dimmer (also Lichtschalter mit Dimmfunktion) den Strom trotzdem verbraucht, auch wenn es diesen nicht komplett an die Birnen weitergibt =)


    Servus Alex,


    es gibt wohl beide Arten von Dimmern - solche, die zwar die Helligkeit reduzieren, aber weiter vollen Strom verbrauchen, und solche, die mit verminderter Lichtabgabe auch weniger Strom verbrauchen.


    Was für einen Du hast? Keine Ahnung :-)... Ich hab damals alle anderen Verbraucher vom Netz genommen und dann am Stromzähler geschaut - da ist bei uns so ein Rädchen, das sich je nach aktuellem Verbrauch verschieden schnell dreht. Und dann eben einmal Dimmer auf Max., einmal auf Min. und schauen, ob sich was ändert. Ein wenig primitiv, aber seitdem hab ich die Antwort :D


    Gruß an Elli,



    Timo



    EDIT: Wenn Du schon hier bist, grüß ich Dich halt selbst :baby:

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    Original von ElFranko
    Um beim Hund zu bleiben...Pack ihn ein und geh zum Fotografen und mach ein paar nette Pics von Dir und dem Hund...


    Das find ich mal eine richtig gute Idee. Wenn sie den Hund so doll mag wie Du schreibst, wird sie sich über professionelle Fotos sicher sehr freuen. Vorausgesetzt, das Tier gibt auch ein bisschen was her :baby:.

    Mein Freundlicher hat mich gestern angeschrieben und mir angeboten, die Komfortblinker-Funktion nachzurüsten - scheinbar geht das jetzt also auch "offiziell". Der Preis sollte inkl. Einbau und Mwst. bei 89,95 € liegen.

    Zitat

    Original von M_B_A
    Guten Morgen...


    Bei meinem Golf habe ich vorne rechts einen Riss quer durch den ganzen Scheinwerfer. Hatte das schon jemand mal? Ich bin nirgends davor gefahren und keiner ist mir darein... Sieht so aus, als ob dieser kaputtgefroren wäre.


    Steinschlag?

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    Original von Chrismaster


    *skeptischguck*
    ?(


    *skeptischmitguck* :D



    Zitat

    Original von render_ender
    Seit wann sind den NSW ohne Nebel verboten? Das gilt doch nur für NRL.
    Die dürfen nur bei Sicht unter 50 Meter eingeschaltet werden und dann darf
    man aber auch nur 50 Km/H fahren. Aber NSW (Front) kann man doch sogar
    mit Standlicht als Abblendlichtersatz hernehmen. Auch wenns assi ist.


    Andere Ansicht das Gesetz:


    § 17 III StVO
    "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. (...)"

    Wenn der Verkäufer gewusst hat, dass das Fahrzeug nciht unfallfrei war, kann Dein Freund den Kaufvertrag anfechten (§ 123 I BGB) - wichtig: Das muss müsste er unverzüglich tun. Der Kaufvertrag wäre dann nichtig (§ 142 I) und würde rückabgewickelt.


    Ist dem Verkäufer eine Täuschung nicht nachzuweisen, geht das ganze nach Kaufrecht: Der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs (Unfallfahrzeug) weicht von der vereinbarten Beschaffenheit (unfallfrei) ab, der Wagen ist also mangelhaft. Eine Nachbesserung ist unmöglich (aus einem Unfallwagen kriegt man nie mehr einen unfallfreien gebastelt ;)), also hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Eine Fristsetzung ist heir ausnahmsweise entbehrlich, weil sie schlicht sinnlos wäre. Nach erfolgtem Rücktritt gehen Auto und Kaufpreis wieder zurück an Ihre alten Eigentümer.


    Zusammengefasst: Er kann den Karren jedenfalls zurückgeben und bekommt sein Geld zurück. Alternativ könnte er auch den Kaufpreis mindern - je nachdem, wieviel ihm an dem Hobel liegt.


    Spätestens wenn der Verkäufer sich nicht sofort und problemlos auf eine Rückabwicklung einlässt, sollte Dein Freund zum Anwalt gehen - ich würde empfehlen, das sofort zu tun.