naja, was soll's.
also hab nochmal wegen der antenne gefragt, und er hat bis heute immer noch nichts gehört
naja, was soll's.
also hab nochmal wegen der antenne gefragt, und er hat bis heute immer noch nichts gehört
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf.
Sehr geehrter Herr ******,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer neuen Anfrage.
Wie gewohnt antworten wir Ihnen gerne :
Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer
keine
größere Gefährdung zu erwarten ist.
Bei Verwendung normaler im Handel erhältlicher nachgiebiger Antennen
ist in der Regel keine Gefährdung zu erwarten. Die Funktion des
"Nachgebens" übernimmt in der Regel schon der Antennenfuß, so dass
Verletzungen für andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen sind.
Das Gerücht steht vermutlich im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen zu
Aluminium-Heckspoilern.
Da Heckspoiler im weitesten Sinne über die Fahrzeugumrisse hinausragen,
müssen sie so ausgeführt sein, dass eine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer
weitestgehend ausgeschlossen ist. Dieses trifft auch für Unfälle zu.
Daher sind Heckspoiler in der Regel aus weichen, verformbaren Materialien
herzustellen. Eine andere Möglichkeit wären sogenannte Sollbruchstellen,
die
dann bei großer Windlast wieder zu Gefahren führen würden.
Aus der Summe dieser auftretenden Schwierigkeiten, lehnen die
meisten Sachverständigen die Abnahme übergroßer Heckspoiler ab.
Dies gilt sinngemäß für alle Spoiler in entsprechender Bauweise
(s.g. "DTM-Spoiler"), auch wenn Teile des Spoilers nicht aus Aluminium
sondern aus Carbon, GFK, Kevlar oder Kohlefaser gefertigt wurden.
Die Grundlage bildet der o.g. §30 StVZO, der die Beschaffenheit der
Fahrzeuge
vorschreibt.
Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle
angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von §
30
Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen.
Das Ministerium verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch
bei
Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von
10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann.
Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare
Gefährdung
dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen
Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig
an
den Fahrzeugen angebaut.
Doch einer Gleichsetzung der Antennen mit den zuvor beschriebenen
Heckspoilern sehen wir nicht.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i. A. Andreas Forkert
Das heißt, die sind erlaubt und stellen keine Gefährdung dar. =)
juhuuuuuuuuuuuuuuu!!! Dann kann ich mir ja auch nen steifen Fuchsschwanz dranhängen.........
oh man, manchmal frage ich mich, ob wir in einem Rechtsstaat oder im Teletubbiland leben?!?
Des Druck ich mir mal aus und lege es ins Auto =) Sicher ist sicher.
Gruß
Marcus
ZitatOriginal von golfIVtdi
Des Druck ich mir mal aus und lege es ins Auto =) Sicher ist sicher.
Gruß
Marcus
ja, dass kannst du machen, wenn du auf nummer sicher gehen willst und den grünen wenn sie dich anhalten was vorzeigen kannst...
also doch, nicht illegal... supi
ZitatOriginal von golfIVtdi
Des Druck ich mir mal aus und lege es ins Auto =) Sicher ist sicher.
Gruß
Marcus
sende es dir auch zu kein Problem.
Man Deutschland und seine Gesetze, auf so ne Scheiße antwort wartet man Ewigkeiten.
Hoffe euch hilft das Ergebnis weiter, viel spaß an der weiter Fahrt mit der Alu Antenne!
So einen Stress wegen einer kleinen Antenne.
Also in der aktuellen Speed 06/2005 steht folgendes auf Seite 58:
Moin Doktor, ich habe mal eine Frage zu Kurzstabantennen aus Alu. Diese Antenne bekommt man ja in jedem Fachmarkt. Wie ich aber letztebs feststekken musste, wollte der TÜV-Prüfer das Teil nicht an meinem Golf sehen. Er meinte, so was sei unzulässig.
Antwort von Dr. Speed:
Diese Aussage deines Prüfers ist richtig. PKW müssen, was Außenkanten betrifft, die EG-Richtlinie 74/483/EWG erfüllen. Ist die Radioantenne mit einem E-Prüfzeichen versehen, dann darf sie auch verwendet werden. Ist sie es nicht, dann gilt grundsätzlich die Richtline über die Beschaffenheit und Anbringung der äußeren Fahrzeugteile.
Diese sagt:"Äußere Fahrzeugteile müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie beim verkehrsüblichen Betrieb des Fahrzeugs niemanden schädigen oder mehr als unvermeidbar gafährden, behindern oder belästigen; namentlich dürfen sie bei Unfällen den Schaden nicht vergrößern. Sind solche Teile nach Lage, Anbringung oder Beschaffenheit nicht verkehrsgefährdend, so sind sie nicht zu beanstanden." Im Zweifel hat der Prüfer also Recht, wenn er eine starre Kurzstabantenne bemängelt.
Gefährlich finde ich nach wie vor Geländewagen, T4 oder sonstwelche Fahrzeuge, die vorn Alu Rammschutzbügel haben. Das ist beim Aufprall oft tödlich. Da wird es auch nicht verboten... wobei es da richtig wäre.
Gruß
Marcus
so ich kann mich nun auch dazu gesellen das die bullen mich deswegen angehalten haben. wusste garnicht das sowas verboten ist.naja nun werde ich mir was neues einfallen lassen müssen...
ZitatOriginal von golfIVtdi
Gefährlich finde ich nach wie vor Geländewagen, T4 oder sonstwelche Fahrzeuge, die vorn Alu Rammschutzbügel haben. Das ist beim Aufprall oft tödlich. Da wird es auch nicht verboten... wobei es da richtig wäre.
Gruß
Marcus
Das ist richtig, aber ich schätze dass es viele hersteller schon gelöst,haben, indem sie die bügel weg lassen. Das ist mir auf jeden fall in den letzten jahren aufgefallen, dass diese dinger immer weniger verbaut werden. (ist es denn verboten?)
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