ZitatAlles anzeigenOriginal von -Jan-
@Golf3_1.8T
ist ja schön und gut...
aber wenn der TÜV sagt da muss eingetragen werden und dann wieder irgendwas erfindet warum, dann sollte man:
1) dem TÜV die kosten dafür überlassen weil die ja einfach mal so entscheiden das er jetzt eingetragen werden muss
2) sollte der TÜV sich einig werden! ich fahre zu Prüfer A und der sagt "eintragen" und prüfer B sagt dann "fahr weiter". und da ich dann Prüfer B glaube (ist ja günstiger) und dann von der Streckenkontrolle angehalten werde muss ich bußgeld und eintragung bezahlen. das sehe ich dann nicht ein, nur weil der TÜV sich nicht einig ist. war ja schön öfters so....
Erm, es geht hier nicht um Eintragen oder nicht. Es geht darum, das dieses Bauteil (hier: Airride) nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist, egal ob eingetragen oder nicht.
Und zu 2), siehe "mein Prüfer hat gesagt", "xxxxx Prüfer hat gesagt"....gut, dann lass Dir das schriftlich geben, dann kannst Du im Ernstfall gerichtlich alles auf ihn abwälzen. Mundpropaganda ist keinen Fliegenschiss wert, das sollte man sich grundsätzlich merken.
Ich kann mir das gut vorstellen das so ein Balg den Abflug gemacht hat; die meisten fahren wie Norman das schon erklärt hat mit überbrückter Sicherheitseinrichtung um das Auto auf die Karosserie legen zu können (Sinn der Sache.....PHP :D).
Demzufolge wird der Balg über das zulässige hinaus komprimiert, und das wieder und wieder....und irgendwann erzeuge ich damit im Gummi eine Sollbruchstelle, das ist eben physikalisch unabdingbar.
Joa, und das geht dann noch 100mal gut, und beim 101ten Mal platzt der Balg.....und dann Gute Nacht Marie.