Erfahrungen mit dem TDI Softwareupdate infolge vom Abgasskandal

  • Weil vermutlich den 2 es schnurzpiepegal ist, das die Betriebserlaubnis erlischt . Und der 1 scheint wohl etwas seriöser zu sein, daher läösst er die Finger vom AGR und tunt im legalen Rahmen. ( Über den Sinn vom AGR lass ich mich jetzt mal nicht aus...... )


    Dafür das aktuell kein Tuning wirklich noch legal eingetragen werden kann, ist "seriös" wohl der falsche Begriff.
    Und zu Rennsportzwecken kann man das AGR immer mal stilllegen :D:P

  • Auch wenn in 2018 die Endrohr AU startet, so dürfte wohl kaum der nox Wert kontrolliert werden können.

    Bestimmt zaubert der Alexander zigtausend Dobrindtsche Messeinrichtungen aus dem Hut, die auch die NOx Emissionen messen können :whistling:

  • Am besten mal holt vom Verwerter n günstiges STG und lässt da dann das Update draufmachen, zu Hause macht man das originale wieder rein. Somit ist die Ur-Software wenigstens noch da. Ich trau denen nicht wo die überall den Code ändern

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  • Bestimmt zaubert der Alexander zigtausend Dobrindtsche Messeinrichtungen aus dem Hut, die auch die NOx Emissionen messen können

    Das nicht unbedingt. Aber ne Abfrage der CVN zum verifizieren der Software-Originalität, ja.
    Weicht die ab, ist etwas "manipuliert". Sei es Tuning oder alter Stand drauf usw.
    Auf jeden Fall wird es dann lustig :D

  • Robin:


    meinst Du die Checksumme? Ist da schon was bekannt?


    Die Idee mit nem zweiten Stg. hat was, nur welche kann man nehmen? Gehen die vom Passat mit CR Motor auch, wie kann man am besten dort die gleichen Codierungen ohne großen Aufriss draufbekommen?


    cu

  • Also gibt es ohne Update auch keinen TÜV mehr richtig?


    Habe mich jetzt mit mehreren Sachverständigen darüber unterhalten und alle waren der selben Meinung.


    Wie mächtig so ein automobilkonzern doch sein kann...

  • Also gibt es ohne Update auch keinen TÜV mehr richtig?


    Nö. Falsch.


    Habe mich jetzt mit mehreren Sachverständigen darüber unterhalten und alle waren der selben Meinung.

    Job wechseln.
    Oder welche Gesetzliche Grundlage hat das KBA geschaffen um das durch zu setzen?
    Wäre es so, hätte jeder Betroffene vom GESETZ her die Möglichkeit gegen VAG zu klagen / vorzugehen.
    Und das wird VAG und das KBA so lange hinaus zögern, bis die Fristen zum Klagen abgelaufen sind. :D

  • Das Dumme an der Sache ist nur der heutige Klageweg.
    Zeit und Kosten und Ausfall des PKW werden die wenigsten stemmen können, oder wollen. Der Wagen muß nämlich für die ganze Zeit des Prozesses stillgelegt werden, sprich, es dartf nichts am Zustand zum Zeitpunkt der Klageeinreichung verändert werden.


    Im A3Q Forum hatten wir den Fall mit einem defekten Zweimassenschwungrad. Der frühe Ausfall war laut Audi Stand der Technik, da Verschleßteil. Der Kläger berief sich darauf, dass es ein konstruktiver Mangel sei.
    Es gab Gutachten, Gegengutachten, einige Gerichtstermine, und gute 3 Jahre im Land. Zeit in der der A3 nicht gefahren werden durfte.


    Und damiot rechnen die Konzerne, dass hier den Leuten der Atem ausgeht.


    Der Prozess wurde übrigens gewonnen. Ich nahm mir damals extra n Tag Urlaub und fuhr ins Landgericht Wiesbaden, da vorher absehbar war, dass der Prozess gewonnen würde. :)

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  • Bissel Offtopic...:


    Wurde die Ausfallzeit entschädigt?

    Grüße_OEM´er

  • Der Erinnerung nach ja, aber ich weiss die Höhe nicht. Viel ist es jedenfalls nicht gewesen

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  • Nö. Falsch.


    Job wechseln.Oder welche Gesetzliche Grundlage hat das KBA geschaffen um das durch zu setzen?
    Wäre es so, hätte jeder Betroffene vom GESETZ her die Möglichkeit gegen VAG zu klagen / vorzugehen.
    Und das wird VAG und das KBA so lange hinaus zögern, bis die Fristen zum Klagen abgelaufen sind. :D

    Wäre mir sehr recht wenn ich auch ohne Update die Plakette bekäme, dem ist wohl leider nicht so...


    Keine Ahnung welche rechtliche Grundlage die Prüfstelle dafür nutzt um den TÜV zu verweigern. Fakt ist, es gibt mir niemand die Plakette! Zumindest niemand in Koblenz und Umgebung.
    Da muss es dann wohl eine Weisung des kba, als Bundesoberbehörde geben?!?!


    Nachträglich die Software zu ändern geht wohl auch nicht mehr, da die Prüfsumme kontrolliert wird.
    Anscheinend sind die Jungs der Prüforganisationen schon einen Schritt weiter... Zumindest hab ich über derartiges Vorgehen nicht aus den Medien entnehmen können

  • Ich würde da zu mein Anwalt gehen. Es gibt keine rechtliche Grundlage dass die den TÜV verweigern. Wenn es so wäre dann müssten jetzt ja alle die das Update nicht haben eine zwangsstillegung bekommen.

  • Ich hab an mehreren Stellen gelesen, dass die Plakette verweigert wird, wenn man nach 18 Monaten beginnend ab dem Tag der Zustellung der Aufforderung zum Update, kein Update hat machen lassen. Vorher soll man noch eine Plakette bekommen, auch ohne Update...


    Zur rechtlichen Grundlage wird nie was gesagt.

  • Da muss es dann wohl eine Weisung des kba, als Bundesoberbehörde geben?!?!

    Es kann 200 Weisungen geben. So lange es kein Gesetzt dazu gibt, können die tanzen und in die Hände klatschen.


    Ich kann Dir auch eine Weisung geben mir 10.000€ zu überweisen.
    Machste aber auch nicht oder? :D:P

  • Ich denke mal hier macht die Politik wieder mal zu Gunsten von VW illgale Sachen. Vielleicht wurden die Tüvler angewiesen kein TÜV zu erteilen um die Fahrzeugbesitzer zu den Update zu zwingen. Damit dann keiner mehr gegen VW Klagen kann wenn das KBA die Zulassung für Fahrzeuge ohne Update entzieht.
    Also kannst du jetzt nur zwei Sachen machen die legal sind entweder Update oder Klage gegen den TÜV und dabei gleich noch die Medien mit einschalten.

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