Erfahrungen mit dem TDI Softwareupdate infolge vom Abgasskandal

  • Letzteres werden kaum Leute machen, wie ich schon schrieb wegen dem Aufwand.
    Vor Ort , so stell ich jetzt mal einfach in dem Raum, wird man bei keinem Tüv ler der die Plakette verweigert, mit irgendwelchen Sätzen zur Gesetzeslage punkten können. Wenn er sie verweigern will/muss, tut er das auch. So, und nu weiter?
    Alle TÜVs abklappern? Damit wird man auch nicht landen können.
    Am Ende steht man da ohne Plakette, und hat dann wiederum die Wahl. Update oder Klagen. Oder soll man die Polizei zum TÜV bestellen und drauf bestehen dass die Plakette ausgehändigt wird auf Grund wischi-waschi Gesetzeslage?
    Wär mir alles zu blöd und ich favorisier immer noch den Weg der 2 Steuergeräte.


    EDIT: Und wenn man klagt, muss man den Wagen erst mal stehen lassen. Das können nur Leute mit Zweitwagen machen. Auf das spekulieren doch VW und KBA, und kommen zum Ziel dass quasi alle die Software draufmachen.

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  • Muss bald zum tüv und werde berichten ob es Probleme gab :)

  • Da der Passat von meinem Vater aus Luxemburg kommt, mussten wir auch eine HU machen wegen Anmeldung usw. Der Prüfer meinte das es noch ohne Update geht, aber das sie angehalten sind drauf zu achten. Das war bei der Dekra, kann sein das es bei anderen Anbietern anders ist.

  • ..ich denke es ist viel einfacher von der Rechtslage. Das KBA sagt durch die Schummelsoftware ist die BE der Fzg. erloschen und hat gleichzeitig die 18 Monate Frist gesetzt.
    Bedeutet: Innerhalb dieser Frist Plakette ohne Probleme, danach erheblicher Mangel in Form erloschener BE - Folge: Kein Plakette.


    Checksumme:


    Es gibt mittlerweile genug Tuningsoft, welche auch die Korrektur, respektive die Erhaltung der nötigen Cks ermöglicht.


    Zweites STG ist auch der Weg, den ich favorisiere, das STG habe ich mittlerweile da, suche nur jemanden, der mir das so clont, dass der Karren auch damit nach dem Update auch das oem STG wieder läuft.


    VG

  • Totaler Irrsinn!
    Einfaches Beispiel:
    Nachbar hat das gleiche Auto nur ein Monat vor mein zugelassen. 17er Monat nach, angeblicher, Frist von KBA mein Nachbar muss zum TÜV alles ohne Probleme ein Monat später ich muss zum TÜV und mein Auto bekommt kein TÜV. ?(
    Und der fährt noch 2 Jahre! Das geht so nicht.
    Auf diese ganze Unklarheiten und irren Sachen die im Netz und sonstwo, selbst von den Medien, verbreitet werden, baut VW und die Politik. Damit treiben sie die Leute zum Update oder illegale Sachen zu machen.
    Wenn dann alle ihr Fahrzeuge das Update haben wird dann das KBA sagen die BE ist Erloschen.
    Und alle freuen sich weil keiner mehr VW verklagen kann.

  • ab 1.1.18 ist Klagen eh nur noch gegen VW möglich, nicht mehr gegen die Händler. Das entfällt gegen Ende des 31.12.17

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  • Wäre mir sehr recht wenn ich auch ohne Update die Plakette bekäme, dem ist wohl leider nicht so...
    Keine Ahnung welche rechtliche Grundlage die Prüfstelle dafür nutzt um den TÜV zu verweigern. Fakt ist, es gibt mir niemand die Plakette! Zumindest niemand in Koblenz und Umgebung.
    Da muss es dann wohl eine Weisung des kba, als Bundesoberbehörde geben?!?!


    Nachträglich die Software zu ändern geht wohl auch nicht mehr, da die Prüfsumme kontrolliert wird.
    Anscheinend sind die Jungs der Prüforganisationen schon einen Schritt weiter... Zumindest hab ich über derartiges Vorgehen nicht aus den Medien entnehmen können


    Also ich war noch im September in Koblenz beim TÜV selbst und hab ohne Probleme die Plakette bekommen.

    Gruß Peter


    Aktueller Fuhrpark:
    Herrchen: ´09 VW Golf MKVI 2.0 TDI
    Frauchen: ´07 VW Cross Touran 2.0 TDI

  • ..ich denke es ist viel einfacher von der Rechtslage. Das KBA sagt durch die Schummelsoftware ist die BE der Fzg. erloschen und hat gleichzeitig die 18 Monate Frist gesetzt.
    Bedeutet: Innerhalb dieser Frist Plakette ohne Probleme, danach erheblicher Mangel in Form erloschener BE - Folge: Kein Plakette.


    Das ist schön das die das "sagen", dem ist aber nicht so.
    Die "BE" erlischt nicht einfach so, weil es irgendwer sagt.
    Zum Erlöschen der BE/ABE gehört ne Menge mehr.
    Und da alle Fahrzeuge eine BE/ABE/Zulassung haben, diese nicht von Gesetzt wegen entzogen wurde, ist es weder ein Mangel noch ähnliches.


    Wenn Du da andere Infos / Gesetzestexte zu hast, her damit. Ich denke da sind wir alle neugrierig drauf.


    Appropos sagen, ich sage: gib mir 5000€! Sonst erlischt in 18 Monaten Dein Lebenselixier.
    Und? Machste das dann auch? :D



    Es gibt mittlerweile genug Tuningsoft, welche auch die Korrektur, respektive die Erhaltung der nötigen Cks ermöglicht.

    Du hast irgendwas nicht verstanden.
    Die Checksumme muss IMMER korrigiert werden, sonst springt der Wagen gar nicht an.
    Es geht in dem Fall aber um die CVN! Das ist was völlig anderes.
    Die ist nach jeder Korrektur anders, und somit wird der Datensatz als manipuliert erkannt.



    EDIT: Und wenn man klagt, muss man den Wagen erst mal stehen lassen. Das können nur Leute mit Zweitwagen machen. Auf das spekulieren doch VW und KBA, und kommen zum Ziel dass quasi alle die Software draufmachen.


    Warum sollte man den Wagen stehen lassen müssen?
    Mit der Nutzung steigt nur der KM-Stand.
    An der Software ändert sich nichts.
    Stilllegen geht auch nicht, wie Beispiele zeigen.


    http://www.spiegel.de/wirtscha…illzulegen-a-1174820.html

  • Wenn Du den Klageweg bestreiten willst, muss das Auto unverändert bleiben, auch vom KM-Stand her.
    So war es im Falle der erfolgreichen 3 jährigen Klage mit dem Zweimassenschwungrad. Ist ja auch logisch. Es gibt Gutachten und Gegengutachten. Das kann bis zu 3x der Fall sein. Und hierzu muss das Auto unverändert sein, sonst hat man bei jedem Gutachten einen anderen Ausgangszustand. Und so ist es laut meinem Anwalt bei einer Klage gegen VW wegen dem Update auch.

  • Wenn Du den Klageweg bestreiten willst, muss das Auto unverändert bleiben, auch vom KM-Stand her.
    So war es im Falle der erfolgreichen 3 jährigen Klage mit dem Zweimassenschwungrad. Ist ja auch logisch. Es gibt Gutachten und Gegengutachten. Das kann bis zu 3x der Fall sein. Und hierzu muss das Auto unverändert sein, sonst hat man bei jedem Gutachten einen anderen Ausgangszustand. Und so ist es laut meinem Anwalt bei einer Klage gegen VW wegen dem Update auch.


    Das ist was anderes wie eine Problematik mit einem Software-Problem.
    Das ist kein Hardware-Problem welches nur über einen demenstprechenden Umbau zu beheben wäre.
    Der Zustand der Software ändert sich nicht, auch nicht abhängig von der Laufleistung :)




    ..was ist denn diese "CVN"? Bitte erkä


    CVN = Calibration Verification Number
    CHKS = Checksumme


    Habe es hier mal erklärt vor ewigen Zeiten: https://www.skodacommunity.de/…95233/page-4#post-1118857


    Die aktuelle CVN ist per EOBD aber schon 8-Stellig.

  • @Robin, das klingt gut! Du kannst mir mittels PM ja mal Deine Mobilnummer sagen, dann funke ich Dich der Tage mal an deswegen.
    Hier in meiner Ecke mangelt es leider an fähigen Tunern/Programmierern.


    VG

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