sind die seitenmarkierungslecuhtem vom us-golf in deutschland zugelassen, sprich darf ich diese fahren, obwohl kein e-prüfzeichen vorhanden ist?
mfg
Für welche Fragen hättet Ihr gerne mal eine kompetente TÜV Antwort?
- AlexFFM
- Geschlossen
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf. -
Welche maximalen Rad-Dimensionen sind am 1,6er G4 erlaubt ohne die Radkästen ziehen oder bördeln zu müssen (natürlich bei entsprechendem Fahrwerk)?
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kurzes Beispiel:
mein Winterpolo fährt laut Schein max 154 km/h, montiert sind Winterreifen bis 160 km/h (Q), im Fzg.schein sind Reifen bis 180 km/h (S) eingetragenmeine Frage:
Warum muss ich mein Armaturenbrett trotzdem mit einem M&S-Reifenaufkleber "verzieren", die Winterreifen schaffen doch locker die Höchstgeschwindigkeit ? -
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zur fahrzeugmindest höhe kann ich diese dazu sagen da ich vor gericht damit war , laut tüv oder kraftfahrtbundesamt vielmehr gibt es eine "Empfehlung" von 110 mm mit toleranz bis 80 mm (lustig toleranz bei empfehlung, aber egal). dass hiess in meinem fall gar nichts da es ja nur empfehlung war. die empfehlung wird aber mittlerweile von jedem TÜVer eingehalten bei neueintragungen und/oder bei normalen TÜV prüfungen kanns ausgetragen werden.
hatte ärger mit der polizei wegen eben nur 65 mm, entspempelt anwalt gericht schadensersatz bekommen und hat 32 weitere schadensersatzforderungen nach sich gezogen, ich glaube bei uns im kreis wird keine auto mehr deswegen entspelt.
aber noch was 12 der 32 haben verloren wegen zu geringer scheinwerfer höhe , die ist bindent.ach ja ich weiss nicht obs noch aktuell ist es war rechtsstand 2001/02
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wann kommen antworten?
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Zitat
Original von carni^yO
wann kommen antworten?ZitatOriginal von Alex@FFM
Sehr schön, fragt ruhig fleissig weiter, werde die Fragen dann Anfang nächster Woche weiterleiten bzw. gleich hier im Forum beantworten lassen (also quasi als kleines FAQ) -
montag = anfang woche
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Kannst dir wohl denken das der gute Herr ein paar Tage für die Antworten benötigt, oder? :))
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achja, könnte er das dann auch auf einen blatt papier machen wo das tüv zeichen als kopfbogen drauf ist? hier in der gegend will der tüv immer was zu lesen haben bevor er was einträgt und wenn du da mit nem ausdruck aus "irgendeinem" forum ankommst, wird das net viel nützen
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Zitat
Original von carni^yO
achja, könnte er das dann auch auf einen blatt papier machen wo das tüv zeichen als kopfbogen drauf ist? hier in der gegend will der tüv immer was zu lesen haben bevor er was einträgt und wenn du da mit nem ausdruck aus "irgendeinem" forum ankommst, wird das net viel nützenAlso das glaube ich jetzt weniger (vor allen Dingen bei den vielen Fragen), aber schauen wir einfach mal, zumindest kann er uns vielleicht Passagen aus der STVZO raussuchen die bestimmte Sachverhalte genau regeln.
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Zitat
Original von Alex@FFM
...zumindest kann er uns vielleicht Passagen aus der STVZO raussuchen die bestimmte Sachverhalte genau regeln.Genau, die StvZo ist beim TÜV mehr wert, als jedes Mustergutachten. Bei uns schimpfen die TÜV - Beamten immer über die bayrischen Gutachten
O-Ton vom TÜV - Beamten: Schon wieder so ein sch..ss Bazigutachten
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Zitat
Original von Venom
Welche maximalen Rad-Dimensionen sind am 1,6er G4 erlaubt ohne die Radkästen ziehen oder bördeln zu müssen (natürlich bei entsprechendem Fahrwerk)?Hallo? Habe ich mich irgendwie unverständlich ausgedrückt?
ZitatOriginal von Alex@FFM
Welche Fragen hättet Ihr gerne mal richtig kompetent von einem TÜV Prüfer beantwortet?Also jetzt nicht so spezifische Fragen wie: "Darf ich folgende Rad/Reifenkombination auf meinem 1,6l 8V fahren?"...
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Hab noch was zum Tieferlegen nach meinem wissens stand steht in der Stvo eine empfehlung und der TÜV hat auch nur empfehlungs richtlinien wie weiter oben ja schon angesprochen.....
...nur das meines wissen es ja um den licht austritz punkt geht also nicht um die scheinwerfer unterkannte aber wie soll das bitte mir irgend ein polizist beweisen oder sagen wir mal nur so zum beispiel wie bekommt das opel mim tigra hin bei dem die serien scheinwerfer ja schon so niedrig sind.......
und jetzt meine eigentliche frage muss der TÜV bzw DEKRA mir es eintragen wenn ich so tief gehe das zwar der austritts winkel des lichts nicht unter mindest maß geht aber es unter der empfelung vom TÜV liegt? Oder kann der sich dagegen weigern weil wenn er das muss müsste man ja mim TÜV keine Probleme haben und wenn wie oben beschrieben ein Gerichts Urteil vorliegt müsste dies ja auch kein Problem darstellen
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Ich hab jetzt eine vielleicht etwas doofe Frage (theoretisch würde ich mir eh denken, dass es nicht zulässig ist), aber was sagt der TÜV zum Streckgitter in den originalen Lufteinlässen im Stoßfänger? Also zugeschnittene Gitter, die auf den Plastikeinsätzen fixiert sind. Haben ja einige aus dem Forum auch.
Andrea
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