Für welche Fragen hättet Ihr gerne mal eine kompetente TÜV Antwort?

  • Zitat

    Original von Theisman
    hab auch ne frage
    ich habe mir vor kurzem oz superturismo gt felgen gekauft 215/45/R16 habe aber keine abe wo bekomm ich eine her???
    oder brauche ich keine abe für die eintragung. wie geht das genau vorsich?


    Bei OZ, wo sonst? :D

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    Einmal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • wollt nur mal nachfragen, wie es mit den antworten ausschaut ?(
    Wann ist denn damit zu rechnen?

  • Keine Ahnung, Ich hoffe mal bald, werde sie aber sofort posten wenn Ich Sie bekomme (bzw. Dr.TUEV selbst) :))

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • hab auch noch fragen, falls es nicht zu spät ist, gibt es mindesthöhen für ein nummernschild? vorne? Hinten?


    Was ist die mindesthöhe von scheinwerfern?

  • Würde gerne auf das Eine oder Andere Thema eingehen, doch es würde zu unfangreich werden.


    Zur genauen Beantwortung benötige noch ettliche Infos, doch wenn ich alles abfrage sind die Seiten voll.


    Versuche nur die Themen am Rande zu beantworten ohne es zu splitten.


    Normal stehen solche TÜV Anfragen im anderen Formen getrennt und ich kann auf die Fragen geziehlter eingehen !

  • Viele verliehren Ihre BE ( Betriebserlaubniss ) bei zu tiefem Kennzeichen !


    Es ist ein leichtes für kontrolierenden Organe wie Polizei ec. bei Verstoß der Mindestiefe des Kennzeichen ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen.


    Hier die Maße:


    VA= 20cm
    Ha =30 cm


    gemessen Unterkante Kennzeichen vom Boden. ( tiefer geht nicht ! )


    Hierzu gibt es auch keine Ausnahmereglung


    Sorry..leider ist es so





    Euer Dr.TÜV

  • bitte nicht so schnell


    würde mich freuen wenn es eine Rubrik geben würde wo ich auf die jeweiligen Fragen einzeln antworten könnte.


    So denke ich ist es sehr verwirrend für alle !


    Dr.TÜV


    Bitte beachtet das ich ( nur so neben bei ) auch noch arbeiten muß !


    Wenn meine Zeit es erlaubt werde ich gerne weiter helfen


    Dr.TÜV

  • hätte da auch noch mal ne frage.
    und zwar heißt es doch das die reifenbindung aufgehoben worden ist. aber in meinem gutachten steht
    "R) Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig."


    ist das noch aktuell oder kann ich auch verschiedene drauf machen ?

  • Der §60 der StVZO regelt, wie ein Kennzeichen angebracht werden muss und wie es zu beleuchten ist:
    § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
    (2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen (Anmerkung 1); bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein (Anmerkung 2). Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm ... über der Fahrbahn liegen (Anmerkung 3). Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern (Anmerkung 4). Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein (Anmerkung 5). Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein (Anmerkung 6).


    Anmerkung 1
    Nach Werkstattarbeiten oder während des Umbaus, muss also das Kennzeichen auch fest angebracht sein. Einkleben in die Scheiben, einlegen hinter die Scheiben, ... reicht nicht.


    Anmerkung 2
    Das hintere Kennzeichen darf also etwas schräg angebracht sein.


    Anmerkung 3
    Dieses wichtige Maß auch bei der Tieferlegung beachten!!! Vorderes Kennzeichen mindesten 20 cm vom Boden entfernt, hinteres 30 cm vom Boden entfernt.


    Anmerkung 4
    Das Kennzeichen darf nicht tiefer als die tiefste Stelle des Fahrzeugs angebracht sein und die am Fahrzeug vorhandene Bodenfreiheit nicht weiter einschränken.


    Anmerkung 5
    Das hintere Kennzeichen darf nicht höher als 1.20 Meter angebracht sein, es sei denn, das Fahrzeug biete innerhalb dieser Höhe keine Möglichkeit zu Anbringung. Dies dürfte aber bei PKW nie zur Geltung kommen.


    Anmerkung 6
    Ein wichtiger Punkt! Eine Nummernschildmulde also nicht nur exakt so breit wie das Schild ausschneiden, sondern etwas breiter. Als ausreichende Entfernung würde ich 25 Meter ansehen. Dieses Maß ergibt sich für mich aus §60 (4) StVZO. Bis zu maximal dieser Entfernung muss ein beleuchtetes Schild lesbar sein. Ein unbeleuchtetes sollte damit auch bis zu dieser Entfernung lesbar sein.



    (4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. ... Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
    Die Beleuchtung muss also ausreichend stark sein, das Kennzeichen auf 20, bzw. 25 Meter, komplett zu beleuchten. Dabei darf die Beleuchtung nur auf das Nummerschild (ggf. die Strasse) leuchten, nicht nach hinten. Von hinten darf also nur die beleuchtete Fläche, nicht die Lampe selber, gesehen werden.
    Die Beleuchtung kann, je nach TÜV-Prüfer, auch schnell zu k.o. Kriterium werden. Jede Leuchte hat nach der lichttechnischen Prüfung eine bestimmte Anbaulage, aus der sie einen bestimmten Bereich ausleuchtet. Ggf. möchte der Prüfer das Datenblatt haben um zu überprüfen, ob die verwendete Leuchte überhaupt in diesem Abstand vom Nummernschild angebracht werden darf. Im Extremfall schneidet eine Mulde samt Beleuchtung aus einer alten Stossstange aus und fügt diese komplett in Eure Stossstange ein, dann seid Ihr immer auf der sicheren Seite.



    Hoffe das es ausführlich genug war


    Gruß Dr.TÜV

  • Zitat

    Original von cabriofahrer
    hätte da auch noch mal ne frage.
    und zwar heißt es doch das die reifenbindung aufgehoben worden ist. aber in meinem gutachten steht
    "R) Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig."


    ist das noch aktuell oder kann ich auch verschiedene drauf machen ?




    Verschiedene Hersteller geben nur rundum die gleichen Profile frei ( was aber keine Markenbindung ist )
    Um nähere Auskünfte zu geben müßte ich mehr Daten haben


    Gruß Dr.TÜV

  • welche den hab hier alles liegen.


    und ist diese, nenen wir es mal profilbindung, zulässig ?


    und da fällt mir noch was ein, wie sieht es den mit seitenblinker aus kann ich die so einfach weg machen oder muß ich dan für ersatz sorgen ?

  • Hallo


    Ich habe 18 Zöller von Audi gekauft und würde die gerne auf meinen Golf ziehen leider macht mir mein TÜV da einige schwierigkeiten.Da Ich die Räder schon auf Golf 4 gesehen habe unter anderem auf einem blauen 4 er mit GF kennzeichen und dieser WEb Adresse im Bild dachte Ich mir hier werden Sie geholfen.Also mein Aufruf an alle die nen kompetenten Tüv Prüfer kennen der aus dem Raum Berlin oder Umgebung kommt bitte tragt mir die Räder ein oder sagt mir was Ich anstellen muß um Sie eingetragen zu bekommen.Adapterwelche Radkästen verbreiterungen oder Abe für die Felgen u.s.w.


    Danke Leute man sieht sich in Luckau oder Bautzen

  • Zitat

    Original von cabriofahrer
    welche den hab hier alles liegen.


    und ist diese, nenen wir es mal profilbindung, zulässig ?


    und da fällt mir noch was ein, wie sieht es den mit seitenblinker aus kann ich die so einfach weg machen oder muß ich dan für ersatz sorgen ?



    Zu Seitenblinker.....


    einfach weg ist nicht !


    Seitenblinker sind eine Bauartgenemigung !


    Entweder im Blibker oder die andere Möglichkeit ( wie bei Audi 80 / 90 ) in der Stoßstange seitlich überlaufend zur Seite.


    Wichtig nur bei Fahrzuegen die den Blibker rein zur Front stehen haben z.B Golf 3 oder Golf 4


    Euer dr. TÜV

  • Zitat

    Original von Speedrobby
    Hallo


    Ich habe 18 Zöller von Audi gekauft und würde die gerne auf meinen Golf ziehen leider macht mir mein TÜV da einige schwierigkeiten.Da Ich die Räder schon auf Golf 4 gesehen habe unter anderem auf einem blauen 4 er mit GF kennzeichen und dieser WEb Adresse im Bild dachte Ich mir hier werden Sie geholfen.Also mein Aufruf an alle die nen kompetenten Tüv Prüfer kennen der aus dem Raum Berlin oder Umgebung kommt bitte tragt mir die Räder ein oder sagt mir was Ich anstellen muß um Sie eingetragen zu bekommen.Adapterwelche Radkästen verbreiterungen oder Abe für die Felgen u.s.w.


    Danke Leute man sieht sich in Luckau oder Bautzen



    Bitte mache mal genau Angaben über die ET und Reifengröße der LM Felgen



    Dr. TÜV

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