Der wie verhalte ich mich wenn ich mit US Standlicht angehalten werde Thread =)

  • Hallo Freunde,


    bin heute nicht durch den Tüv gekommen wegen dem Us-Standlicht. Jetzt muss ich das wieder rausnehmen. Macht das jeder Freundlicher?
    Oder kann das auch jeder freie Werkstatt machen. Ich hab einen Freund bei einer freien Werkstatt. Muss er dafür irgendwleche codes wissen?



    Mit freundlichen Grüßen
    Jakob

  • Such dir doch einfach nen freundlichen user aus deiner Nähe. Der macht dir es für'n TÜV Taus und auf Wunsch danach auch wieder rein


    Lackierte Rückleuchten ich habe sie^^
    VCDS vorhanden (Fehler auslesen und Codierungen)
    VCP auch vorhanden

  • Such dir doch einfach nen freundlichen user aus deiner Nähe. Der macht dir es für'n TÜV Taus und auf Wunsch danach auch wieder rein


    hehe;) Dein Freundlicher vll;) Meiner würde es wenn nur gegen Geld raus nehmen... Der ist der unfreundlichste Freundliche den es gibt^^


    Aber rein theoretisch müsste jede VW Werkstatt das hinbekommen :thumbup:

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • hehe;) Dein Freundlicher vll;) Meiner würde es wenn nur gegen Geld raus nehmen... Der ist der unfreundlichste Freundliche den es gibt^^


    Aber rein theoretisch müsste jede VW Werkstatt das hinbekommen :thumbup:



    Da hat der SLOI wohl den USER überlesen

  • Dacht ich mir auch gerade ;)


    Lackierte Rückleuchten ich habe sie^^
    VCDS vorhanden (Fehler auslesen und Codierungen)
    VCP auch vorhanden

  • In anderen Ländern ist das gang und gebe, nur hier ist es verboten...sollte einem über Deutschland zu denken geben...



    Olli! Du willst doch wohl nicht etwa unseren Gesetzgeber in frage stellen, oder?


    Schäm Dich! :D

    Gruß André,
    meinGOLF.de Moderator



    "döp döp döp dödödöp döp döp
    dödöp döp döp dödödöp döp döp"

    Scooter, 2003

  • Da hat der SLOI wohl den USER überlesen


    Oh sry :thumbup: Ja die User Liste hier gibt es doch irgendwo die VCDS haben

    Warum behindert die StVZO meinen Geschmack?

  • Ich fahre mit 30% und hatte noch keine Probleme. Fahre aber immer mit Licht (Xenon) da fällt das evtl nicht so auf.



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    R32, langsam aber wenigstens Allrad

  • ok alles erledigt!

  • In anderen Ländern ist das gang und gebe, nur hier ist es verboten...sollte einem über Deutschland zu denken geben...


    In der EU jedenfalls ist es flächendeckend so wie von mir beschrieben.


    Übrigens, das Szenario oben ist nicht übertrieben - ihr glaubt gar nicht, wie lebensmüde einige Verkehrsteilnehmer sind bzw. wie blöd manche Unfälle laufen.

  • vieles in deutschland ist völliger blödsinn -.- manchmal lang ic hmir be isowas echt an den kopf, hatte auch us blinker und nebler tfl, beides mal von der polizei angehalten worden am ende musst ich immer zum tüv ^^

  • Ich finds ja schön dass sich Leute über solche Themen Gedanken machen, anderer Seits ist es total fürn POPO dieses Thema breit zu treten.
    Es wäre genauso wenig hilfreich zu diskutieren wie man sich verhält wenn man mit Unterbodenbeleuchtung angehalten wird.
    Wenn etwas in der StVO ausdrücklich ausgeschlossen / nicht freigegeben wird, dann muss jedem klar sein was passiert "wenn".
    Wer sich "gesetzeswidrig" US Standlichter aktiviert und angehalten wird, der muss damit rechnen abgestraft zu werden. So einfach ist das 8|
    Am besten kommt man IMMER davon, wenn man nett ist und verständnisvoll diskutiert.
    Gesprächsinhalte wie "ich möchte Ihre Dienstnummer", "schreiben Sie mir Ihren Namen auf", "mein Anwalt wird sich melden" bla bla sind einfach in solchen Fällen nicht angebracht. Ob der Polizist "kleinschei**erisch" handelt oder nicht ist echt wayne ... er ist ja im Recht :!:


    ---


    Kurzes OT: Vor Gericht wurde verhandelt "deutlich über Rot gefahren".
    2 Polizisten sagen "das Fahrzeug ist lange nachdem die Ampel rot war über diese gefahren".
    Die 2 Insassen des Fahrzeugs sagten aus "es war nicht rot".
    Wie hat das Gericht wohl entschieden ;)


    ---


    Legt euch nicht mit der Polizei an. Die machen nur ihren Job :rolleyes:
    Wer Ärger vermeiden will, der lässt es einfach bleiben. Auch wenn ich mir damit keine Freunde mache - ich finde dieses US Standlicht affig 8|:thumbdown:
    Baut euch lieber legale Tagfahrleuchten ein :P

    VCDS-Haber-Liste, Genius Touch & Map haber, Steuergeräte Software auslesen und aufspielen möglich.



  • Sicher, die Dummheit des Menschen ist unendlich, wie Einstein schon festgestellt hat. ;)


    Nur, wo liegt nun deiner Meinung nach der Unterschied, ob da nun jemand mit US-Standlicht ankommt oder mit eingeschaltetem Warnblinker (vom legalen mal ganz abgesehen)?


    Beide Varianten zeigen weder die eine noch die andere Richtung an, beide Varianten sind im alltäglichen Straßenverkehr eher ungewöhnlich.
    Der Unterschied ist nur, der Warnblinker kann je nach Situation (z.B. Abschleppen) vorgeschrieben sein.
    Erschwerend kommt hier sogar hinzu, wenn eine Fahrzeugseite zum Beispiel durch vorausfahrende Fahrzeuge verdeckt wird, kann man ihn tatsächlich mit dem Blinker verwechseln, während beim US-Standlicht einfach nur Dauerleuchten gegeben ist, was meiner Meinung nach kaum mit dem Abbiegevorgang in Verbindung gebracht werden kann.


    Die Frage ist daher, wieso hält es der Gesetzgeber offenbar für zumutbar, beim Warnblinker richtig hinzuschauen, während das Gleiche beim US-Standlicht unzumutbar sein soll? ;)


    Man muss das Ganze schon mit einem Maß messen.
    Etwas, was laut StVO in ähnlicher Form sogar Vorschrift ist, kann in anderer Form nicht auf einmal verkehrsgefährdend sein. :rolleyes:


    Daher glaube ich bei sowas nicht an den Verlust der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, da diese laut StVZO nur bei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erlöschen kann.



    PS: Nein, ich fahre nicht mit US-Standlicht, und versuche daher auch nicht meine eigenen Taten schönzureden. ;)
    Prinzipiell kann ich den letzten Beiden Sätzen von 2.0 TDI nur zustimmen. :thumbup:

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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