Der wie verhalte ich mich wenn ich mit US Standlicht angehalten werde Thread =)

  • Alter den Thread gibs immernoch?


    The same procedure as every year ....


    Jeder weiß das es nicht zulässig ist, trotzdem wird es gemacht.
    Dann gibt es ne Knolle ... und keiner will von "nicht zulässig" nie
    was gehört haben. Sind immer die Polizisten schuld, die nur ihren Job machen.

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Gestern angehalten worden.
    1 Punkt- 90 Euro Strafe.


    Hab da nicht zugestimmt und bekomme Post nach Hause.


    Wie würdet ihr weiter vorgehen?



    Mit freundlichen Grüßen

  • Strafe zahlen und damit leben. Wusstest ja was kommen kann.


    gesendet von meinem Sony Xperia Z1

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween!

  • 90€ -1 Punkt gibt's aber erst wenn eine Verkehrsbehinderungen bzw die Verkehrssicherheit nicht sicher gestellt ist.


    Soweit ich weiß sollte das eine Strafe von 50 Euro sein und keine Punkte bei falscher Benutzung der Scheinwerferanlage.


    Kenne den genauen laut der Paragraphen leider nicht.


    Desweiteren würde mich interessieren was nach dem Widerspruch kommt? Direkt Anwalt? Oder wird ein Vergleich vorgeschlagen bzw. Schlichtung?



    Mit freundlichen grüßen

  • Die Blinker dürfen nicht leuchten. Dafür sind sie nicht vorgesehen. Das heißt falsche Benutzung und dein Auto stellt ein hohes Gefahrenpotenzial dar. Die Strafen dafür können bis zu 90 Euro betragen. §17 StVO.
    Du weißt, das es nicht legal ist und bist jetzt erwischt worden. Pech gehabt. Zahl die Strafe und gut ist. Die Strafe wird jetzt wahrscheinlich sogar noch höher ausfallen. Da jetzt noch Bearbeitungsgebühren hinzu kommen.


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  • 90€ -1 Punkt gibt's aber erst wenn eine Verkehrsbehinderungen bzw die Verkehrssicherheit nicht sicher gestellt ist.


    Gegenfrage:
    Hast du einen Nachweis, dass deine Blinker noch ausreichend wahrgenommen werden können?


    Einen amtlichen Nachweis, versteht sich.
    Nicht den Schwippschwager dritten Grades, der sich dahin stellt, und "Passt" sagt. ;)



    Aber um dir die Antwort zu ersparen, nein, solch einen Nachweis hast du nicht.
    Deswegen wird rechtlich davon ausgegangen, dass der Blinker NICHT mehr ausreichend wahrgenommen werden kann.


    Daraus resultiert dann die eingeschränkte Verkehrssicherheit.



    Dass andere gelegentlich mit geringeren Strafen davon kommen, oder gar überhaupt nicht belangt werden, liegt schlichtweg daran, dass es im Ermessensbereich des kontrollierenden Beamten liegt, was er bemängelt und was nicht.


    Korrekterweise müssten eigentlich alle Beamte Punkte verteilen, du hast also kein "Anrecht" auf eine geringere Strafe, nur weil das woanders auch der Fall war.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Wurdest du in Paderborn angehalten? :thumbdown:

    Golf 5 R32 | Friedrich Motorsport | KW Clubsport | Fa(hr)werk schreibt man ohne H&R

  • Ahja jungs, wie verhalte ich mich wenn ich mit einer Leiche im Kofferraum angehalten werde? ?(


    Kommt darauf an, wurde sie eingetragen? ;)

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  • Hat


    Hat eine ABE :thumbup:


    Die erlischt aber mit der Beendigung des Lebensverhältnisses. ;)

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  • Gut verzurrt passiert da nichts.


    Ist ja jetzt nur noch nen Gegenstand :D

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Recaro l Airlift Performance l 19" BBS CH-R


    Pirelli l DTH Reaper l KW V3 l 18" ProTrack one


    Instagram: Tim_R36

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