Xenonstandlicht zu gelb -> die Lösung

  • Zitat


    also ich hab gestern diese LED bekommen bzw. bei mir eingebaut und endresultat: könnt ihr in die Tonne kloppen denn mit xenon ist es ok aber man sieht sie fast nicth mehr und bei Standlich siehst nur nen blauen punkt.
    Problem nach dem was auf der Verpackung steht haben die wohl tüv ?(
    den rest könnt ihr euch ja denken bzw der Grund warum die so sxxxxße sind :rolleyes:

  • es gibt KEINE led-standlichter die zugelassen sind ;)

    Xenonlook Superhwite, what else?

  • Nö, kein TÜV steht doch sogar beim Anbieter dabei.


    Das das nur ein kleiner blauer Punkt ist war doch klar mehr brauch man ja auch net. Standlicht ist ja sowieso für die Füss.

  • naja über sinn und unsinn lässt sich sicher öfters streiten - beim standlicht imho jedoch nich

    Xenonlook Superhwite, what else?

  • was müssen denn für normale Led´s für MCD haben?


    Sind 10.000 inordnung oder doch besser mehr? :O

  • nur die mcds alleine nützen dir nix wenn der abstrahlwinkel zu klein ist ;)

    Xenonlook Superhwite, what else?

  • die Frage hab ich mir auch gestellt wer das sein könnte. Sieht echt gut aus. Wobei ich mir niemals vorstellen kann dass das Fernlicht ist. :rolleyes: :] Klar maybe hat er in diesem Moment Lichthupe an aber glaub ich eher weniger =) ;)

  • Macht doch nix, dass die Xenons nicht an sind ;)
    Lichtupe geht immer... und die kannste auch festhalten.

  • ich schätze auch, dass es Fernlicht bzw. Lichthupe ist ... sonst wär das ned so hell ... und alles was an Standlichtern so hell sein könnte, ist sicherlich verboten und demzufolge schrott =)

  • gibt es nun ein standlicht für xenon was nicht so gelb ist und was man nicht bearbeiten muss?? wenn ja welche und wo gibt es die. danke :D

  • Zitat

    Original von TurboG.
    Ist erlaubt- wenn's Xenon den Geist aufgibt, kommt ja wieder Standlicht ;)
    Ich bin fÜr Fragen weiter offen :D *stolz auf seine Idee ist*


    leider irrst du hier.
    ich gebe mal den eindeutigen paragraph in der stvzo zum besten:


    *snip*
    StVZO §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten


    (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
    *snip*


    gruss,
    tom

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