Beiträge von J.M.G.

    Bei mir stehen die im Serviceheft (Bordmappe von 2005).


    Rechtlich ist das erstmal schwierig, was der Herr da erzählt. Ich würde mich wirklich nur auf die Garantiebedingungen verlassen. Hier würde ich auch auf genaue Formulierungen schauen - kannst sie auch gerne hier nochmal posten, damit man sie interpretieren kann.


    Leider haben die Leute im Autohaus in etwa soviel Ahnung von der Rechtslage, wie ich vom Windsurfen: Nämlich gar keine! Wenn es hart auf hart kommt, und Dir zum Beispiel die Antriebswellen um die Ohren fliegen und ein entsprechender Garantieanspruch entstehen könnte, dann entscheidet das wenn Du Pech hast nicht Dein (unwissendes) Autohaus, sondern VW selbst. Und dort sitzen auch Juristen, die sehr genau wissen, was sie zahlen müssen und was nicht.


    Pauschal ist die Aussage des Herren beim Autohaus meiner Meinung nach schwierig. Ich kann ein KW-Gewindefahrwerk mit TüV kaufen, die Kiste runterschrauben und dann die Antriebswellen innerhalb von 50.000 km killen. Ich glaube nicht, dass dann Ansprüche unproblematisch anerkannt werden. usw.

    Der 1.9 TDI ist hervorrangend für Langstrecke, aber halt nur bei gemäßigtem Tempo, für dauerhaft 140-180 ist er einfach zu schwach motorisiert und auch zu laut, ich würde eher zum 2.0 8V TDI mit 140PS und DPF raten , mit dem ist man definitiv souveräner und Komfortabler unterwegs und braucht auchnichtmehr sprit.


    Ich hoffe, Du ziehst Deine Schlüsse nicht vom Golf VI auf den Golf V. Das funktioniert nämlich nicht. Der Golf VI ist meiner Meinung nach spürbar besser gedämmt. Alleine die Frontscheibe mit ihren Leisten und die zusätzliche Dämmkörper hinter den Kotflügeln machen unglaublich was aus.

    Bitte fahr ihn unbedingt mal auf der Autobahn probe. Ich empfinde den Golf V als schlecht gedämmt und daher recht laut auf der Autobahn. Da bekommst Du eine Fahrzeugklasse darüber deutlich leisere Vertreter. Zum Beispiel der Opel Vectra C war damals Klassenprimus bei den Innengeräuschen und der ist erheblich leiser, gerade wenn es etwas schneller gehen soll.


    Für Stadt und Landstraße ist der Golf hingegen einen Wucht (wenn man den Kofferraum nicht braucht).

    Hallo Steve,
    da hilft nur ein Blick in die Garantiebedingungen. Garantie ist ein Vertrag zwischen Garantienehmer (meist, wenn übertragbar, Fahrzeugeigentümer) und Garantiegeber (bei Neuwagen meist der Fahrzeughersteller). Dieser Vertrag definiert ganz genau, wie solche Fälle gehandhabt werden.


    Bei Mercedes zum Beispiel sind Veränderungen nur dann problematisch, wenn sie kausal für den Ausfall geworden sind. Die Beweislast für die Ursächlichkeit liegt dabei beim Fahrzeughersteller. Anders bei der Anschlussgarantie MB-100 (vertrieben durch Mercedes; Garantiegeber allerdings die CG). Hier erlischt bei einigen Umbauten (z.B. Autogas) die Garantie ohne Ansehen auf deren Auswirkungen.


    Insofern kann nur ein Blick in die Garantiebedingungen (die aktuellen, die wechseln nämlich immer wieder!) weiterhelfen. Bitte bedenke, dass mit steigender Zahl an Umbauten natürlich auch die Chance auf freiwillige Kulanz schwinden kann... Weiterführende Informationen:


    http://auto-tests-service.de/S…waehrleistung_Kulanz.html

    Wir haben einen 2005er Golf V 1.6 FSI vor einem knappen Jahr als Anfängerauto gekauft. Momentan suchen wir einen S4 B6 um den Wagen zu ersetzen.


    Beim B6 fällt zunächst auf, dass die teilweise nicht so schöne technische Lösungen wie der Golf haben. Die Wagen wirken einfach nochmal einen Tacken älter. Richtig fehlen wird uns das Multifunktionslenkrad. Öltemperaturanzeige ist nicht nachrüstbar (ohne weiteres) usw. Einfach älter.


    Auch beim Platzangebot wirst Du mit dem B6 eher weniger bekommen - subjektiv bietet der Golf erheblich mehr Raum für die Fahrgäste. Nur beim Kofferraum...


    Warum suchen wir dann einen B6? Allrad + V8. Solange es noch geht. Ich werde den sparsamen 1.6 FSI jedoch vermissen. Sicherlich, die neuen 1.2 TSI sind nochmal 0,5 l/100km sparsamer (6,0 gegenüber 6,5 bei UNSEREM Fahrprofil), aber: Sobald man die 1.2er Tritt, saufen die einem noch stärker die Haare vom Kopf als die 1.6 FSI. Auch wirken die obenrum noch zugeschürter. Abschließend die Haltbarkeitsproblematik...ich kann den Rat zum 1.2 TSI hier nicht ganz nachvollziehen. Ja, er geht im Alltgasrelevanten Drehzahlbereich von 1500-3000/min besser. Aber er kommt auch unharmonischer, so dass Traktion ein Problem wird und die Mitfahrer mit dem Turbobums durchgeschüttelt werden.


    Was würde ich also kaufen (beim 1.6er)? Ganz klar den Golf, außer Du fährst nur Autobahn. Da wird der Golf dann doch mangels Dämmung laut. Auch hier kann man nachhelfen mit Golf VI Teilen (Frontscheibe + Windabweiser und Dämmstoff hinter den Kotflügeln)


    Zum Audi würde ich nur greifen, wenn ein richtiger Allrad & Motor gesucht wird. In der Leistungsklasse immer wieder Golf. Ein feiner Wagen!

    Wer sagt, dass die Praxis nicht so aussieht?


    Und um die Frage zu beantworten, warum dann im Alltag viele mit US-Standlicht weiterfahren dürfen: Entschließungsermessen! Es ist im Ermessen des Beamten, ob er einschreitet order nicht. Dies beurteilt er im Einzelfall. Da spielt rein, wie stark er die Ablenkung zB durch die individuelle Konfiguration des Fahrzeugs sieht.


    (außerdem sind nicht alle Beamten völlig sattelfest in der StVZO - müssen sie auch nicht sein, denn dafür ist orginär ja auch die Straßenverkehrsbehörde zuständig).

    Benutzen meint das Verwenden einer vorschriftsmäßigen Beleuchtungseinrichtung.


    Bei Beleuchtungseinrichtungen, die manipuliert wurden (zB durch andere Leuchtmittel oder Umcodierung) sind diese aber nicht mehr vorschriftsmäßig. Insofern fällt der Tatbestand raus.


    chrisFSI: Worüber sich die Leute beschweren oder auch nicht steht auf einem völlig anderen Blatt. Deshalb ja auch: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Vielleicht solltest Du lernen etwas differenzierter zu lesen. Gruß vom US-Standlichfahrer.


    Habe ich weiter oben schon beschrieben. Ich tippe für Dich nicht alles nochmal. Abstrakt will ich es aber ein letztes mal darlegen. Viele Abläufe im Straßenverkehr funktionieren über Konditionierung. Wenn vor uns was rotes aufleuchtet, bremsen wir. Deshalb sind zB auch Nebelschlussleuchten außer bei Sichtweiten unter 50m verboten - schlicht weil sie diese Konditionierung durchbrechen. Analog erfolgt die Argumentation bei den Blinkern - gelb ist in Europa abbiegen oder Warnung.


    Zitat

    Es kann auch nicht mehr als Abbiegesignal missverstanden werden als der legal eingestufte Warnblinker.


    Mitnicht. Warnblinker sind wenn falsch eingesetzt gleichermaßen geeignet eine solche Verirrung herbeizuführen.



    Quatsch mit Soße. Die vorgeschrieben Beleuchtungseinrichtung wurde manipuliert. Diese Lfd. Nr. ist NICHT anwendbar. Ich hoffe für Dich, dass Deine Argumentation nie überprüft werden muss. Du redest Dir die Sache schön.


    Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter :D

    Irgendwie verstehst Du mich nicht. Der Reihe nach:


    Die Polizei ist völlig unterbesetzt aufgrund der Sparzwänge der Länder.
    Deshalb hat man in der Regel gar keine Zeit sich um so einen Schei$ zu kümmern.
    Kümmert man sich darum, hat man ein Einschreite ermessen, dh der Beamte vor Ort kann individuell entscheiden, ob er Dich maßnimmt oder nicht.
    Nimmt er Dich maß, so kann es es wie von mir beschrieben machen.


    Allerdings macht man das in der Praxis selten, da das unglaublich viel Zeit kostet. Riesiger Schreibaufwand - da ist eine Besatzung locker eine Stunde gebunden - für so einen Schei$. Kommt einem aber so ein Frechdachs wie Du vor die Flinte, der das vorsätzliche Begehen auch noch einräumt und auf das Fehlverhalten anderer verweist (was die eigene Tat nicht besser macht), da kann man schon schwach werden und eine Stunde Arbeitszeit opfern.


    Aber selbst wenn derjenige sicher wunderbar unauffällig verhält - wenn die Karre so auffällig wird, ist auch Ende im Gelände. Ich zumindest hätte keine Lust eine Oma samt Hollandrad von der A-Säule eines Golf zu kratzen, nur weil der Fahrer meinte er müsse seine US-Standlichter auf 50% schrauben (und die Oma dachte der Golf will abbiegen / will nicht abbiegen). Das bringt nämlich unter dem Strich keinem was.

    OT: Der Polizist, der mir mein Auto wegen falschem Standlicht, die Karre stilllegen würde, den würde ich mit einer Klagewelle überziehen!


    Hat der junge Mann mit seinem Fahrzeug in oben genanntem Beispiel auch versucht. Das Gericht überprüft allerdings ausschließlich OB die Behörde ihr Ermessen ausgeübt hat und nicht WIE sie es ausgeübt hat. Dafür hat nämlich in Deutschland kein Gericht die Kompetenz ;). Insofern stand er auf verlorenem Posten und unterlag in dem Verfahren.


    Zitat

    Wenn es jemandem auffällt: Ich werde in solch einer Situation auch keine Ausrede suchen... Den netten Herren auch einfach sagen, dass es besser aussieht und sie mich beim nächsten mal genauso wieder antreffen werden...


    Cool, Vorsatz! Der Bußgeldkatalog bezieht sich mit seinen Regelbeispielen übrigens auf Fahrlässigkeit. Wenn Du Dich so einlässt, ist der BKat so nicht mehr anwendbar - i.d.R. verdoppelung der Strafe. Trifft man Dich dann der gleiche Beamte nochmal so an - und der hat was gegen Dich - kann man auch gerne mal ne Meldung an die Straßenverkehrsbehörde machen (nun Führerscheinstelle)...die entscheidet über eine MPU.


    Zitat

    Das gleiche Spiel hatte ich bei der Hauptuntersuchung. Bin hingefahren, habe den Herrn noch um 2Min gebeten die Standlichter gerade zu wechseln, und nach der HU direkt wieder rein. Das interessiert die Leute auch nicht... ;)


    Warum sollte die das auch interessieren?


    ---


    An meinen Fahrzeugen ist auch nicht alles legal. Ich will auch keine Panik machen sondern nur die Rechtslage aufzeigen. Wer höflich ist und gerade innerorts anständig fährt, der wird auch kaum Probleme haben. Wenn es Probleme geben sollte, dann droht maximal das von mir oben beschriebene.

    Letztlich hat die Polizei ein Einschreiteermessen. Dieses reduziert sich regelmäßig jedenfalls dann auf null, wenn die Betriebserlaubnis eines KFZ erlischt. In welchen Konstellationen die Betriebserlaubnis erlischt, bestimmt sich nach dem abschließenden und sehr engen Katalog des § 19 Abs. 2 StVZO.


    Zu gut Deutsch: Die Betriebserlaubnis erlischt nur bei gaaaaaaaaaaaaaaaanz wenigen rechtswidrigen Umbauten.


    Fraglich ist dann jedoch, ob dies bei Veränderungen an der Beleuchtungseinrichtung einschlägig ist. Vertraut man dem Hentschel (DEM Kommentar zum Straßenverkehrsrecht) führt jede Änderung an der Beleuchtungseinrichtung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, weil eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich sondern sogar wahrscheinlich ist.


    Kurzum: Die Betriebserlaubnis ist dahin!


    Rechtsfolgen:
    1. Drei Punkte / 50 € / Bearbeitungsgebühr
    2. Weiterfahrt ist zwingend zu untersagen
    3. Sollte der Betroffene die Sachlage bestreiten: Sicherstellung des Fahrzeugs zur Beweissicherung & Zwangsvorführung bei einem Sachverständigen nach Wahl der Behörde (Kosten inkl. Abschleppen gerne jenseits der 1000 €).
    4. Mitteilung an die zuständige Straßenverkehrsbehörde (also Zulassungsstelle). Diese entscheidet dann, ob der Wagen stillgelegt wird.


    Wenn derjenige sonst unauffällig fährt und es zB tagsüber ist, dann bekommt er nur eine Mängelkarte und fertig. Ist es aber Nachts und derjenige frech oder aber laufen die Dinger nicht bei 5% sondern bei 20% und mehr, dann wird der Ermessensspielraum halt immer kleiner bis hin zu gar keinem Ermessen mehr.


    Edit: Die Polizei ist überhaupt nicht zuständig für eine Stilllegung. Die Polizei untersagt regelmäßig nur die Weiterfahrt. Zuständig für die Stilllegung ist die Straßenverkehrsbehörde (regelmäßig das Landratsamt -> Zulassungsstelle). Diese kann die Polizei jedoch bitten für sie tätig zu werden. Und ja, ich habe schon Plaketten wegen US-Standlicht abkratzen lassen (allerdings traten da lasierte Rückleuchten hinzu). Nochmal: Änderungen an der Beleuchtungseinrichtung SIND schwerwiegende Sachen (anders als zB nicht eingetragene Rad/Reifenkombinationen).

    Abblendlicht, Standlicht und Tagfahrlicht hat die Farbe Weiß zu haben. Liegt diese nicht vor, ist was faul. Um das zu erkennen, braucht man nicht mal einen Grundschulabschluss ;). Nur weil es keinen Kontrolldruck gibt, heißt das noch lange nicht, dass es immer gut gehen wird. Ich habe schon Leute nach Hause laufen lassen für die Nummer - wie es in den Wald reinruft, so schallt es zurück, Stichwort Einschreiteermessen. A pro pos: Wie schon gesagt fahre ich selbst 5%.