Bei mir stehen die im Serviceheft (Bordmappe von 2005).
Rechtlich ist das erstmal schwierig, was der Herr da erzählt. Ich würde mich wirklich nur auf die Garantiebedingungen verlassen. Hier würde ich auch auf genaue Formulierungen schauen - kannst sie auch gerne hier nochmal posten, damit man sie interpretieren kann.
Leider haben die Leute im Autohaus in etwa soviel Ahnung von der Rechtslage, wie ich vom Windsurfen: Nämlich gar keine! Wenn es hart auf hart kommt, und Dir zum Beispiel die Antriebswellen um die Ohren fliegen und ein entsprechender Garantieanspruch entstehen könnte, dann entscheidet das wenn Du Pech hast nicht Dein (unwissendes) Autohaus, sondern VW selbst. Und dort sitzen auch Juristen, die sehr genau wissen, was sie zahlen müssen und was nicht.
Pauschal ist die Aussage des Herren beim Autohaus meiner Meinung nach schwierig. Ich kann ein KW-Gewindefahrwerk mit TüV kaufen, die Kiste runterschrauben und dann die Antriebswellen innerhalb von 50.000 km killen. Ich glaube nicht, dass dann Ansprüche unproblematisch anerkannt werden. usw.