Einige Aussagen hier sind recht blauäugig und, mit Verlaub, juristisch nicht haltbar.
Vorweg möchte ich schicken, dass die Polizei orginär gar nicht für die Überwachung der Beschaffenheit unserer Fahrzeuge zuständig ist. Zwar erlaubt die StVO entsprechende Eingriffe, gleichwohl ist das Thema Technik im Zuständigkeitsgebiet der lokalen Straßenverkehrsbehörde (regelmäßig Euer Landratsamt).
Des Weiteren ist die Polizei kein amtlich anerkannter Sachverständiger. Es fehlt den Beamten schlicht an Sachkenntnis um technische Sachverhalte so aufzunehmen, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Das führt dazu, dass im Zweifel, also wenn der Betroffene den Verstoß nicht zugibt, das Fahrzeug zwingend zur Beweissicherung sicherzustellen und einem aaS vorzuführen ist.
Zum konkreten Verstoß. In Rede steht die Änderung der Beleuchtungseinrichtung. Folgt man dem aktuellen Hentschel (Kommentar zur StVZO), § 19 Abs. 2 StVZO, so erlischt unausweichlich die Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeugs bei jeglicher Änderung an der Beleuchtungseinrichtung.
Rechtsfolgen:
1. Für Halter und Fahrer 3 Punkte und 50 Euro zzgl Bearbeitungsgebühr. Wenn Probezeit Hinweis an die Führerscheinstelle (Nachschulung?)
2. Bei unklarer Beweislage Sicherstellung des Fahrzeugs, Zwangsvorführung bei einem aaS
3. Information der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Stilllegung des KFZ.
4. Weiterfahrt bei Nacht zwingend zu untersagen. Bei Tag unter der Auflage vor Einbruch der Dunkelheit das Ziel zu erreichen, anschließende Weiterfahrt ist zu untersagen.
Eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis durch das Straßenverkehrsamt erfolgt erst nach Beseitigung der Manipulation.
Soweit die harte Tour. Zum Glück für uns haben die Beamten zu 99% nicht die Zeit für so einen Firlefanz (Einschreiteermessen) und zum Teil wohl auch nicht die Kennung. Wer Euch aber das Leben schwer machen will, der kann Euch richtig ans Bein pinkeln. Übrigens - das Vorgehen wird bei uns so in Schulungen rausgegeben und besonders bei lasierten Rückleuchten / Xenonumbauten usw wird eine stringente Null-Toleranzpolitik den Beamten empfohlen.
PS: Bin auch mit 5% unterwegs
Schlussfolgerung: Wird man erwischt und dann ist ab einem gewissen Punkt Rausreden der falsche Weg. Vielmehr sollte man versuchen die Strafe so klein wie möglich zu halten. Sicherstellung + Zwangsvorführung + Stilllegung kostet locker vierstellig (hatten wir erst kürzlich bei einem Leuchten-Lackierer).