Beiträge von J.M.G.

    Einige Aussagen hier sind recht blauäugig und, mit Verlaub, juristisch nicht haltbar.


    Vorweg möchte ich schicken, dass die Polizei orginär gar nicht für die Überwachung der Beschaffenheit unserer Fahrzeuge zuständig ist. Zwar erlaubt die StVO entsprechende Eingriffe, gleichwohl ist das Thema Technik im Zuständigkeitsgebiet der lokalen Straßenverkehrsbehörde (regelmäßig Euer Landratsamt).


    Des Weiteren ist die Polizei kein amtlich anerkannter Sachverständiger. Es fehlt den Beamten schlicht an Sachkenntnis um technische Sachverhalte so aufzunehmen, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Das führt dazu, dass im Zweifel, also wenn der Betroffene den Verstoß nicht zugibt, das Fahrzeug zwingend zur Beweissicherung sicherzustellen und einem aaS vorzuführen ist.


    Zum konkreten Verstoß. In Rede steht die Änderung der Beleuchtungseinrichtung. Folgt man dem aktuellen Hentschel (Kommentar zur StVZO), § 19 Abs. 2 StVZO, so erlischt unausweichlich die Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeugs bei jeglicher Änderung an der Beleuchtungseinrichtung.


    Rechtsfolgen:


    1. Für Halter und Fahrer 3 Punkte und 50 Euro zzgl Bearbeitungsgebühr. Wenn Probezeit Hinweis an die Führerscheinstelle (Nachschulung?)
    2. Bei unklarer Beweislage Sicherstellung des Fahrzeugs, Zwangsvorführung bei einem aaS
    3. Information der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Stilllegung des KFZ.
    4. Weiterfahrt bei Nacht zwingend zu untersagen. Bei Tag unter der Auflage vor Einbruch der Dunkelheit das Ziel zu erreichen, anschließende Weiterfahrt ist zu untersagen.


    Eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis durch das Straßenverkehrsamt erfolgt erst nach Beseitigung der Manipulation.


    Soweit die harte Tour. Zum Glück für uns haben die Beamten zu 99% nicht die Zeit für so einen Firlefanz (Einschreiteermessen) und zum Teil wohl auch nicht die Kennung. Wer Euch aber das Leben schwer machen will, der kann Euch richtig ans Bein pinkeln. Übrigens - das Vorgehen wird bei uns so in Schulungen rausgegeben und besonders bei lasierten Rückleuchten / Xenonumbauten usw wird eine stringente Null-Toleranzpolitik den Beamten empfohlen.


    PS: Bin auch mit 5% unterwegs :sleeping:


    Schlussfolgerung: Wird man erwischt und dann ist ab einem gewissen Punkt Rausreden der falsche Weg. Vielmehr sollte man versuchen die Strafe so klein wie möglich zu halten. Sicherstellung + Zwangsvorführung + Stilllegung kostet locker vierstellig (hatten wir erst kürzlich bei einem Leuchten-Lackierer).

    Hmmm, zwar haben wir nicht ein "späteres Baujahr" mit 3/2005 gekauft, wohl aber einen 1.6 FSI Comfortline mit MFD2 + CD-Wechsler + MFA+, Bi-Xenon, Regensensor, Tempomat, 5-Türer, 1. Hand, vom VW Händler inkl 1 Jahr Garantie für unter 9 000 €...insofern würde ich etwas suchen, vielleicht findet sich ein adäquater Wagen für 7 500 €...gerade auch in Anbetracht der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung.

    Also als Erstwagen würde ich mir keinen G5 kaufen.... und wenn dann nicht mal den 1.6er. Der Motor ist viel zu schwach für das Fahrzeug (habe ihn selber mal probe gefahren). Ich gebe dir echt nen guten Rat: Kauf dir nen alten Polo für 1000€ (Motor egal) und üb noch einbisschen. Wenn du danach nen G5 willst, keinen Benziner!!! Der Nox-Schalter macht einem zu schaffen... TDI wäre die beste Wahl!



    Wie kommst Du dann mit Deinem schwächen Diesel zurecht? Ich mein, die 1.9er mit 90 und 105PS sind lahmer als der 1.6 FSI, der ja Deiner Meinung nach so lahm sein soll (ist er auch). Wie passt das zusammen? Basis für meine Aussage sind die Messwerte der Fahrzeuge in den Fachzeitschriften. Nachzulesen zB in der AMS 7/2007, AMS 4/2005 uvm. Da nimmt doch der 1.6er dem 1.9 TDI (105PS) schon bis 140 km/h vier Sekunden ab. Darüber wird es noch düsterer. Gleiches gilt übrigens auch beim Fahrverhalten. Der viel leichtere 1.6er macht sich spätestens beim schnellen Ausweichtest bemerkbar, wo er selbst mit Komfortfahrwerk einem 1.9er mit Sportfahrwerk um die Ohren fährt.



    So eindeutig kann ich Deine Kaufempfehlung daher nicht teilen (auch wenn wir darin übereinstimmen: Der 1.6er FSI ist keine Rakete).

    Hallo,


    kurz zu mir bzw unserem Auto. Wir haben für unseren Führerscheinnachwuchsinhaber einen Golf Handschalter gekauft. Ein 2005er 1.6 FSI Comfortline mit BiXenon, MFD 2 und ein paar Spielerein. Um das Punktekonto nicht direkt zu füllen, wurde eine Fiscon Basic (Nr: 36495) gekauft. Das Fahrzeug hat ein MFD 2 CD. Der Strecker passt leider nicht. Zwar kann ich den Fahrzeugstecker in die Fiscon stecken, nicht aber die Fiscon in das MFD 2. Dazu fehlen rechts oben die Aufnahmen für die PINs des MFD 2. Hat jemand Tips / Erfahrung?




    Siehe Bild. Links der Originalstecke, rechts die Fiscon.




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    Vielen Dank!


    Johannes