Beiträge von J.M.G.

    Die Verbrauchsangaben in den USA sind sehr realistisch - aber für amerikanische Verhältnisse. Um diese in den richtigen Kontext zu setzen, vergleicht doch einfach mit dem GTI - den gibt es ja auch in Deutschland. Dann weiß man in etwa, was der 2.5er in D verbrauchen wird.

    Ich gebe zu bedenken, dass der 335i selbst als N54 erheblich kraftvoller als der R32 ist bei gleichzeitig deutlich geringerem Verbrauch. Für mich muss man (als bekennender BMW-Nichtmöger) tatsächlich schwerwiegende Gründe haben, um diesen Rückschritt zu machen. So ist der 3er schlicht eine Fahrzeugklasse oberhalb des Golf - sowohl Innenraumhaptik als auch mögliche Features sind ebenfalls Lichtjahre vor dem Golf. Für mich ist der Wechsel nicht nachvollziehbar.


    Sicherlich, der R32 hat einen ganz eigenen Reiz, aber für mich ist der Thread völlig unglaubwürdig und riecht nach Troll.

    Für den Golf V spricht meiner Meinung nach die höhere Sicherheit dank modernerer Konstruktion und vor allem mehr Airbags. Gegen den Ver ist jedoch der Preis zu nennen. Vor 1/2 Jahr haben wir einen 1.6 FSI in etwa zum selben Kurs gekauft. Dieser hatte jedoch weniger Laufleistung (79 000), Bildschirmnavi (MFD2 CD), Klimaautomatik (Climatronic), die große Multifunktionsanzeige (MFA+), Multifunktionslenkrad (MFL), Bi-Xenon, Regensensor, CD-Wechsler, einen halbvollen Tank :D. Die Inspektion war ferner noch frischer. Unserer hat allerdings nicht die getönten Scheiben hinten.


    Mir scheint abschließend der Schaltknauf verdammt abgegrabbelt in dem 5er. Wie sehen die anderen Innenraumteile aus? Bei uns gibt es "nur" Softlackabplatzungen am Lenkrad und außen am hinteren VW-Zeichen, sonst ist alles noch wie neu (EZ 5/2005).

    Wir haben einen 1.6 FSI 5-Türer Comfortline. Die Kiste hat 15" mit 195igern. Zusätzlich haben wir das eMFA, womit die Tachovoreilung etwas kompensiert werden kann. Die Kiste läuft eigentlich immer 187km/h laut eMFA (=Tacho knapp unter 200). Klar, wenn man mal Schwung nehmen kann (bergab), dann geht es auch darüber, aber in der Ebene ist im 6. Gang bei 187 km/h Schluss.


    Fahrzeug hat 84 000km, Durchschnitt seit Kauf 6,523 l/100km.


    Ich würde also behaupten, dass mit Deinem Golf alles in Ordnung sein kann. Übrigens, die FSI neigen tatsächlich zum Verkoken, dh der braucht ab und an mal auf den Sack. Wir haben festgestellt, dass die Kiste nach nem Monat Stadtverkehr nicht mehr die Wurst vom Teller zieht - dreht man den Wagen dann hoch, ist die Beschleunigung wellenweise - bis 3000 tut sich nix und dann wird er auf einmal Wach - bleibt aber recht knurrig. Nach ein paar Kilometern harter Gangart dreht er auf einmal gleichmäßig hoch und auch die Brummneigung ist etwas reduziert.

    LOL, jaja, es gab in Halle (Saale) auch bis vor Kurzem so einen Prüfer. Jetzt gibt es ihn nimmer, weil einer die Kiste direkt nach dem "frischen TüV" an den Falschen verkauft hat ;). Was ich sagen will: Solche Gefälligkeitsgutachten sollten nicht der Maßstab hier sein.


    PS: Meine letzte HU war ordentlich und trotzdem hat der Held die stark korrodierten Bremsleitungen hinten übersehen...soviel zum Thema "Sachverständige".

    Das Tasten Tauschen kannst du dir sparen denn die sehen nur anders aus, die Funktion ist aber die selbe.


    Nein!


    Die Tasten des MFL von 2004/2005 haben:


    Links:
    Stummschaltung
    Hörer aufnehmen
    Hörer auflegen
    Audioquelle wechseln


    Rechts:
    Nächster Sender / Song der gewählten Audioquelle
    Vorhergehender Sender / Song der gewählten Audioquelle
    Lauter
    Leiser


    Dazu wurde ab Werk ein MFA-Hebel verbaut. Das war so Serie!!

    Nun, man müsste sich mal die Argumentation der Gerichte im Einzelnen anschauen. Gleichwohl bleibt bei Veränderungen der Beleuchtungseinrichtung regelmäßig Folgendes auf der Strecke:


    1. Blendwirkung (Xenon, starke Birnen, Chinakracher)
    2. Sichtbarkeit (Folieren, Lasieren, Strumpfhose, verchromte Blinkerbirnen usw.)
    3. Verwirrende Farben (farbiges Standlicht, Unterbodenbeleuchtung usw)


    Problem bei Blinkern ist neben der Ablenkung: Wenn Du auf 100% gehst, wie Du, wie soll jemand erkennen ob Du blinkst? Nehmen wir an es fährt ein Radfahrer auf einem Radweg der auch entgegen der Fahrtrichtung befahren werden darf entgegen der Fahrtrichtung. Du willst von der Hauptstraße in eine Nebenstraße abbiegen und müsstest ihn gewähren lassen. Du blinkst vorschriftsmäßig, der Radfahrer schaut einen Augenblick zu Deinem Fahrzeug, sieht vorne alles gelb leuchten, schaut wieder weg - er hat gar nicht mitbekommen, dass Du blinkst, weil er nicht lange genug hingeschaut hat. Du übersiehst ihn, biegst ab, er fliegt gegen die A-Säule und Feierabend.


    So kompliziert muss man aber die Szenarien gar nicht stricken. Fakt ist, dass bei verwirrender Beleuchtung die Verkehrsteilnehmer NACHDENKEN müssen, dh nicht mehr intuitiv und automatisch handeln. Da vergeht wertvolle Reaktionszeit und damit Reaktionsweg - Meter, die über Leben und Tod entscheiden können.


    Kurzum: US-Standlicht kann man machen, aber bitte mit etwas Gehirn! Und natürlich erstmal rausreden - aber wenn man merkt der Beamte weiß, was er tut: Kleinlaut werden! Sonst geht die Karre im Zweifel sofort zum TüV - mit Pech aber nicht auf eigener Achse...

    Ich verstehe schon was du meinst, nur wenn jetzt mal um das Thema rote Bremslichter geht... die ganzen Amischleudern müssen auch nicht umrüsten, warum nicht?


    Müssen sie seit 1991. Tun sie es nicht, sind sie rechtswidrig unterwegs es sei denn, sie haben eine Ausnahmegenehmigung von ihrem Landratsamt.


    Zitat

    Aufgrund welcher Begründung? Wobei ich mich sicher nicht "aufführen" würde, außer derjenige wills wirklich genau wissen denn alles braucht man sich ja auch nicht gefallen lassen.


    § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO* iVm § 3 Abs. 1 S. 1 FZV**


    * "Sie" [die Betriebserlaubnis] "erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die"..."2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist"
    ** "Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind."


    Naja jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen... schließlich brauch ich mich jetzt auch nicht als Schwerverbrecher hier abstempeln lassen.


    Das will ich nicht. Zumal gar keine Straftat im Raum steht (außer Betrug im Schadensfall*). Vielmehr will ich aufzeigen, was als Maximalsanktionen droht. Wer jetzt was macht, ist eine individuelle Entscheidung nach der Risikoabwägung. Ich selbst fahre auch US Standlicht.


    Zitat

    Und nein mein 5er ist kein US Import, somit leuchten meine Blinker sowie Standlicht Orange wie es sich gehört, ebenso hinten. Denn wo ist der Unterschied wenn meine Blinker hinten zusätzlich als Bremslicht fungieren? Diese leuchten auch Orange, bei einer Vollbremsung auf der Autobahn geht auch die Notbremsfunktion an wo sich automatisch die Warnblinkanlage zuschaltet.


    Der Unterschied?
    1. Bei Notbremsungen ist erstmal egal was alles leuchtet, da der Hintermann schwer damit beschäftigt ist Dir nicht reinzurauchen.
    2. Bei Normalbremsungen hingegen wird dies zu Verwirrungen sorgen, da niemand mit gelbem Licht hinten rechnet. Das sieht einfach nur kaputt aus und verwirrt unnötig.


    Zitat

    Und wer mir die Kiste stilllegt weil ich mit dauer beleuchteten Blinken vorne und zusätzlichem Bremslicht in den Blinkern hinten fahre kann sich auf nen Prozess gefasst machen, denn ich fahre weder mit nicht eingetragenen Felgen, Fahrwerk, abgeschnittenen Federn oder sonstigem Schnick Schnack der mich für den Straßenverkehr als Gefährlich abstempelt.


    Die Klage verlierst Du. Schau in die aktuelle Rechtsprechung. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist nur bei drei eng auszulegenden Fallgruppen statthaft:
    1. Verschlechterung der Emissionswerte (auch Lärm!).
    2. Veränderung der Fahrzeugart (Coupe zum Cabrio zB, oder Aufmachen eine Mofa).
    3. Wahrscheinliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern.


    Mit anderen Felgen zB passiert Dir nichts (wenn es nicht gerade schleift). Bei jeglicher Änderung an der Beleuchtungseinrichtung ist jedoch der Gefährdungstatbestand nach völlig herrschender Meinung aller Gerichte erfüllt (siehe Hentschel).


    Zitat

    deswegen werde ich sicherlich bei ner Kontrolle nicht heimlaufen, wenn dann ist in diesem Fall eine Mängelkarte erforderlich und nicht mehr.


    Ich habe dafür schon Leute nach Hause laufen sehen (allerdings reden wir da nicht von 10% sonder >>20% Leuchtstärke).


    Zitat

    Das letzte mal als sie mir meine Kiste eingezogen haben (schon ein paar Jahre her) habe ich schluss endlich eine Entschuldigung vom Polizisten bekommen und die gesamten Kosten für die wiedervorführung beim Tüv (weil der nette Beamte mir die Plakette vor Ort runter gekratzt hat) ging auf Staatskosten. Es fahren sicherlich andere Autos rum die seit Jahren keinen Tüv mehr bestehen dürften... darum sollte man sich kümmern und nicht ob jemand jetzt die Blinker als Standlicht nutzt... da werden Gelder verschwendet wegen so nem kinderkram. Oder hat es schon mal den Fall gegeben das jemand zu schaden gekommen ist wegen aktiviertem US Standlicht?? Wäre mir neu... allerdings wegen überhöther Geschwindigkeit, Technischer Mängel etc. zu genüge.


    Hochmut kommt vor dem Fall. Wenn Du in eine Schwerpunktkontrolle kommst, dann ist bei einem derart verbasteltem Fahrzeug Ende im Gelände. Würdest Du Dich dann so aufführen, würde ich Dich keinen Meter mehr fahren lassen.


    Was ich mir halt wünschen würde, wäre etwas anderes: Wenn die (Hobby)Tuner sich mal Gedanken darüber machen würden, was ihre Änderungen bewirken, wäre vielen geholfen.


    Beispiel rote Blinker hinten: Sieht geil aus, keine Frage. Doch was passiert beim Hintermann? Dessen Gehirn kennt sein Leben lang nur gelbes Blinklicht. Es ist darauf konditioniert darauf automatisch zu reagieren. Das tut es nicht bei rotem Blinklicht. Ergo muss er nachdenken, es vergeht halt noch nen Sekündchen - das kann schon zuviel sein!



    *Betrug steht jedenfalls dann im Raum, wenn die Frage nach Vorschäden am Fahrzeug im Schadensfall mit "keine" beantwortet wird. War ein Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht StVZO-konform unterwegs, so gilt dies als Vorschaden. Beantwortet der Versicherungsnehmer nun dem Versicherungsgeber eine solche Frage wahrheitswidrig, so liegt eine Obliegenheitsverletzung vor (Stichtwort Regress). Im Raum steht zudem möglicherweise noch ein Betrug zum Nachteil der Versicherung.

    Hallo,


    wir haben einen Golf V Comfortline aus 3/2005 als Anfängerauto gekauft. Der Wagen hat MFD2 CD, MFA+ und MFL. Die MFA+ wird hier allerdings über den Wischerhebel bedient. Das MFL erlaubt ausschließlich das Annehmen/Beenden von Telefongesprächen (nachgerüstete Kufatec Fiscon Basic), lauter/leiser, vor/zurück bei der Audioquelle und das Blättern durch alle Menüs des MFD2.


    Nun weiß ich, dass der früher von mir gefahrene R32 aus 2006 das MFA+ über das Lenkrad bedienen konnte. Dafür fiel die Bedienung des MFD2 weg.


    Frage: Was muss ich tun, um auf die Funktionalität des 2006er MFL zu kommen? Optik ist erstmal zweitrangig (also die Beschriftung des MFL). Wichtig ist erstmal nur die Funktion...


    PS: VDCS HEX+CAN USB ist vorhanden.

    Hallo Flo,


    das ist Mitnichten irgendwie Auslegungssache. Jedes in Deutschland bewegte Fahrzeug muss im Einklang mit der StVZO stehen, egal ob importiert oder nicht. Auch Dein US-Import muss also der deutschen StVZO genügen. Tut er dies nicht, ist keine Betriebserlaubnis zu erteilen oder selbige so erteilt zu entziehen.


    Sind bauliche Änderungen um StVZO-Konformität herzustellen nicht zumutbar (Stichwort Kosten - sehr hohe Schwelle; Stichwort Orginalität bei Kulturgut (regelmäßig nur Vorkriegsfahrzeuge)) oder technisch unmöglich, so ist eine Abnahme nach StVZO unmöglich. Allerdings hat hier die Verwaltungsbehörde (Straßenverkehrsamt) die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Diese ist Kostenpflichtig und erlaubt eben eine Abweichung von der StVZO. Umkehrschluss: Ein Sachverständiger kann nur eintragen, was StVZO-konform ist. Die Behörde hingegen kann Ausnahmen von der StVZO zulassen. Trägt Dir also einer zB schwarze Scheiben vorne ein, ist die Eintragung das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Hast Du hingegen eine Ausnahmgenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, so ist diese Rechtskräftig und schützt Dich vor der Polizei.


    Vorliegend fährst Du mit leuchtenden Blinkern. Damit entspricht Dein Fahrzeug nicht der StVZO, die eben weißes Licht nach vorne fordert. Mehr noch: Du hast ein bauartgenehmigtes Teil abgeändert. Von dieser Änderung könnte eine Gefährlichkeit für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen. Diese ist sogar wahrscheinlich (Otto-Normalfahrer rechnet schlicht nicht mit sowas hier in Deutschland, ähnlich wie hier keiner auf rote Blinker hinten richtig reagiert - unsere Gehirne sind nicht für soetwas konditioniert). Die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung führt dazu, dass die Betriebserlaubnis erlischt.


    Kommst Du jetzt den Beamten noch so frech, dann bettelst Du ja fast schon darum nach Hause zu laufen :thumbup: