Du hast das nicht richtig gelesen ist aber auch nicht so schlimm
Ich zitiere :
"Nach den verwendeten AKB ist die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Gefahrerhöhung regelmäßig auf höchstens 5.000 € beschränkt."
D.h. maximal 5.000 € ( Regress ).
Gruß
Dirk