das mit der eintragung is so ne sache..
1. ist es ne verbesserung der bremskraft
2. sieht das in ner polizeikontrolle eh keiner
3. wahrscheinlich auch keiner beim tüv
4. is es nen original teil (keine eintragung?)
ABER
1. nen sachverständigen bei nem unfall, wenn die wirklich nach was suchen, finden die auch sowas..
2. es ist ne veränderung eines sicherheitsrelevanten teils am KFZ.. also müsste es eingetragen werden..
is halt auch die frage, ob man papiere für kriegt oder dann ne einzelabnahme für nen orig. teil löhnen darf/will ...
vw rückt seit anfang des jahres keine freigaben mehr raus.. ich hab da im märz/april mich ne ganze zeit mit abgemüht aber einfach nichts für meinen gti und die .:R bremse bekommen.. also meine is noch uneingetragen, muss jetzt im januar zum tüv.. ich bin gespannt was der zu sagt..
MfG marius