TFL abbauen? Brief von der Polizei!!

  • StVZO § 51


    Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm über der Fahrbahn liegen

    Bin quasi nur noch per PN erreichbar
    VCDS ( VAG-COM ) Codierungen im Raum Kaiserslautern - Mainz - Frankfurt ( Main ) ---> PN me!

  • fahr nach friedrichsdorf, der tüv'er is ok und auch nicht SO weit von dir weg.
    der hat nem kumpl auch die felgen neu eingetragen, weil der kerl vorher nen zahlendreher hatte, das wären 12" felgen auf nem clio gewesen o.O"


    bei so sachen, immer ne "2te" meinung einholen, das is teilweise von tüv'er zu tüv'er unterschiedlich..


    MfG marius

  • Zitat

    Original von dbpaco
    Du warst jetzt aber nicht beim FFM TÜV oder ?
    Die sind etwas. . .naja, eigen ! :baby: :D



    ja bei rebstock da, die sind blöd im kopf haste auch schlechte erfahrung dort?





    Zitat

    Original von nouky
    fahr nach friedrichsdorf, der tüv'er is ok und auch nicht SO weit von dir weg.
    der hat nem kumpl auch die felgen neu eingetragen, weil der kerl vorher nen zahlendreher hatte, das wären 12" felgen auf nem clio gewesen o.O"


    bei so sachen, immer ne "2te" meinung einholen, das is teilweise von tüv'er zu tüv'er unterschiedlich..


    MfG marius



    hi marius, hättest du vllt die adresse von friedrichsdorf?

  • Zu diesem Thema gab es mal einen Artikel in der "Guten Fahrt" wo die geschrieben haben, dass man die orginal s6 Lichter nicht eintragen muss, und dass sie sich das auch vom TÜV bestätigen lassen haben, so lange sie wie vorgeschrieben funktionieren.

  • Zitat

    Original von rittmeister
    StVZO § 51


    Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm über der Fahrbahn liegen


    Achso, da liegt der Hund begraben ;)
    "Begrenzungsleuchten" ist ein anderer Ausdruck für Standlicht, hat mit TFL nichts zu tun !!


    Schau mal in der ECE-R 48
    da steht: "TFL dürfen auch ohne Begrenzungsleuchten einschaltbar sein..."
    heißt nichts anderes, als das sie funktioneren, ohne dass das Licht eingeschaltet ist !

  • Zitat

    Original von b4zZ!



    ja bei rebstock da, die sind blöd im kopf haste auch schlechte erfahrung dort?


    Ich nicht, aber viele meiner Freunde !


    Seit dem geh ich immer wo anders hin.


    Mach das besser auch! =)

    Gruß Daniel !

  • hahahahah ja tüv rebstock ist der hammer!!!!! da geh ich nie wieder hin, sowas von unfreundlich, unkompetent und faul. bin dann nach wi gefahren und egnau das gegenteil erlebt =)




  • Hallo,


    1. US- Blinker sind nicht erlaubt.


    2. S6 TFL haben ein E- Prüfzeichen
    + RL Bezeichnung für TFL
    + A Bezeichnung für Begrenzungslicht


    hab auch S6 TFL verbaut, war extra bei der Dekra und lt. dem Beleuchtungsexperten der Dekra in Chemnitz ist keine Eintragung erforderlich.
    Es müssen natürlich die Masse für die entsprechenden Leuchten eingehalten werden.





    3 Mehrspurige Kfz
    3.1 Begrenzungsleuchten
    (Fundstelle: 76/756/EWG; StVZO § 51)
    Vorhandensein: vorgeschrieben
    Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)
    in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
    in der Höhe: 350...1500 mm; bauartbedingt bis 2100 mm
    Elektr. Schaltung: auch bei Fern- und Abblendlicht ständige
    Funktion
    Einschaltkontrolle: zulässig; grüne Kontrolleuchte oder gleichzeitiges
    Schalten zur Instrumentenbeleuchtung
    Sonstiges: Kraftfahrzeuge wie z.B. einige BMW-Typen
    haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger
    Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe
    als Begrenzungsleuchten. Diese zwei
    Leuchtmittel werden als eine Begrenzungsleuchte
    angesehen.
    Beispiel:
    max. 400 mm
    min.
    350 mm
    max. 1500 mm
    (bauartbedingt 2100mm)



    3.9 Tagfahrleuchten
    (Fundstelle: ECE-R48; StVZO § 49a)
    Vorhandensein: Zulässig
    Anzahl: zwei
    Anbaulage: siehe Beispiel
    elektr. Schaltung: Tagfahrleuchten müssen automatisch ausschalten,
    wenn die Scheinwerfer eingeschaltet
    werden;
    Tagfahrleuchten dürfen auch ohne
    Begrenzungsleuchte einschaltbar sein.
    Einschaltkontrolle: zulässig
    Sonstiges: Tagfahrleuchten dürfen am Tag bei
    Sichtbedingungen, die das Einschalten der
    vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung
    (Scheinwerfer) nicht erfordern, benutzt werden.
    Muster eines
    Genehmigungszeichens:
    Beispiel:
    min. 250 max. 1500
    min. 600 max. 400
    (400 wenn die Gesamtbreite
    des Kfz < 13



    Wenn du die Leuchten nur als TFL haben willst, kannst du es über ein Relais schalten.
    Hab ich auch so gemacht, da ich nur auf 250mm Bauhöhe komme.

    2 Mal editiert, zuletzt von egos58 ()

  • danke für eure hilfen.


    ich fahre am besten mal morgen zu nem anderen tüvler in friedrichsodrf ma gucken was er dazu sagen wird

  • Moin,



    ...der TÜV-ler in F ist ok, lange überfällig das diesem"WILDWUCHS" bei illegalen Beleuchtungsumbauten konsequent Einhalt geboten wird. Welche Wirkung der Brief der Polizei beim TE hat zeigt ja seine Argumentation, absolut "beratungsresistent". Den TÜV-ler auch noch "geringschätzig" als Penner zu bezeichnen setzt dem Ganzen die Krone auf.


    Tschau
    Vadder


  • lol das ist meine meinung, komisch das viele hier wie ich denken.


    Das er ein Penner ist kann ich wieder nur bestätigen.


    PS: Keep Cool Cooler

  • Nochmals wegen des E- Prüfzeichens: das Prüfzeichen legitimiert nicht ein Bauteil an jedes Auto bauen zu können, sondern das Zeichen gilt, genau wie z.B. eine ABE, nur für das geprüfte Teil an den damit geprüften Fahrzeugen. Im Fall des S6 TFL ist es also durchaus berechtigt, wenn ein TÜV Prüfer die Eintragung verweigert bzw die Verwendung bemängelt. Hintergrund ist einfach der: es weiß kein Mensch darüber bescheidt, wie sich das TFL an einem anderen Auto intergriert: angefangen von Abstrahlwinkel des Lichts, Blend- und Irritationsgefahr bis zum Punkt der sicheren Montage. Auch wenn davon vieles im Prinzip kein Problem sein sollte, so nutzt das alles nicht ohne daß es vom TÜV bzw einer gleichwertigen Organisation innerhalb der EU normkonform so bestätigt wurde.

  • so habe meien entragung bekommen,


    gott sei dank meine tuning werkstatt wuf die ich mich verlassen kann.



    Danke trotzdem an alle für die Information

  • Zitat

    Original von ChuckChillout
    Nochmals wegen des E- Prüfzeichens: das Prüfzeichen legitimiert nicht ein Bauteil an jedes Auto bauen zu können, sondern das Zeichen gilt, genau wie z.B. eine ABE, nur für das geprüfte Teil an den damit geprüften Fahrzeugen. Im Fall des S6 TFL ist es also durchaus berechtigt, wenn ein TÜV Prüfer die Eintragung verweigert bzw die Verwendung bemängelt. Hintergrund ist einfach der: es weiß kein Mensch darüber bescheidt, wie sich das TFL an einem anderen Auto intergriert: angefangen von Abstrahlwinkel des Lichts, Blend- und Irritationsgefahr bis zum Punkt der sicheren Montage. Auch wenn davon vieles im Prinzip kein Problem sein sollte, so nutzt das alles nicht ohne daß es vom TÜV bzw einer gleichwertigen Organisation innerhalb der EU normkonform so bestätigt wurde.


    Dann dürften die TFL Nachrüstleuchten von Hella auch nicht einfach angebaut werden, aber diese sind universell passend und beim Anbau ist auch kein Abstrahlwinkel zu beachten. Das gleiche gilt für Nebelleuchten.



  • Was steht denn jetzt bei dir in bem Bescheid nun genau drin???

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!