StVZO § 51
Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm über der Fahrbahn liegen
StVZO § 51
Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm über der Fahrbahn liegen
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf.
fahr nach friedrichsdorf, der tüv'er is ok und auch nicht SO weit von dir weg.
der hat nem kumpl auch die felgen neu eingetragen, weil der kerl vorher nen zahlendreher hatte, das wären 12" felgen auf nem clio gewesen o.O"
bei so sachen, immer ne "2te" meinung einholen, das is teilweise von tüv'er zu tüv'er unterschiedlich..
MfG marius
ZitatOriginal von dbpaco
Du warst jetzt aber nicht beim FFM TÜV oder ?
Die sind etwas. . .naja, eigen ! :baby:
ja bei rebstock da, die sind blöd im kopf haste auch schlechte erfahrung dort?
ZitatOriginal von nouky
fahr nach friedrichsdorf, der tüv'er is ok und auch nicht SO weit von dir weg.
der hat nem kumpl auch die felgen neu eingetragen, weil der kerl vorher nen zahlendreher hatte, das wären 12" felgen auf nem clio gewesen o.O"
bei so sachen, immer ne "2te" meinung einholen, das is teilweise von tüv'er zu tüv'er unterschiedlich..
MfG marius
hi marius, hättest du vllt die adresse von friedrichsdorf?
Zu diesem Thema gab es mal einen Artikel in der "Guten Fahrt" wo die geschrieben haben, dass man die orginal s6 Lichter nicht eintragen muss, und dass sie sich das auch vom TÜV bestätigen lassen haben, so lange sie wie vorgeschrieben funktionieren.
ZitatOriginal von rittmeister
StVZO § 51
Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm über der Fahrbahn liegen
Achso, da liegt der Hund begraben
"Begrenzungsleuchten" ist ein anderer Ausdruck für Standlicht, hat mit TFL nichts zu tun !!
Schau mal in der ECE-R 48
da steht: "TFL dürfen auch ohne Begrenzungsleuchten einschaltbar sein..."
heißt nichts anderes, als das sie funktioneren, ohne dass das Licht eingeschaltet ist !
ZitatOriginal von b4zZ!
ja bei rebstock da, die sind blöd im kopf haste auch schlechte erfahrung dort?
Ich nicht, aber viele meiner Freunde !
Seit dem geh ich immer wo anders hin.
Mach das besser auch! =)
hahahahah ja tüv rebstock ist der hammer!!!!! da geh ich nie wieder hin, sowas von unfreundlich, unkompetent und faul. bin dann nach wi gefahren und egnau das gegenteil erlebt =)
ZitatAlles anzeigenOriginal von b4zZ!
Hallo sers,
hoffe das passt hier rein, wenn nicht Thread verschieben!!
wurde ca vor 2 Monaten von den Bullen angehalten wegen mein TFL.
Haben alles betrachtet etc und er hat gemeint sie kriegen von mir ein schreiben. Siehe da es kam einer tatsächlich.
Damals hatte ich auch das standlich zu 30% codieren lassen das ist allerdings nun wieder behoben.
Mein Problem ist jetzt das TFL.
Ich habe ein S6 TFL mit Steuergerät mit folgender Funktion:
Zündung an - TFL leuchtet hell
Standlicht an - TFL leuchtet gedimmt
Abblendlicht an - TFL leuchtet gedimmt
Nun weiss ich nicht mehr wie ich vorgehen soll.
War beim TÜV und der hat gemeint an den TFL muss RL stehen und daran merkt man dann das es 100% TFL sind. Ich meinte daraufhin das es orginale S TFL sind er meinte es können aber auch nachbauten sein.
Er gab mir dann anschließend nen Zettel wo steht das wenn man das Ablendlicht anmacht das die TFL ausgehen müssen. Ich bin langsam total verwirrt.
Was ist denn nun wirklich richtg?
Hier mal 2 Dateien die ich gescannt habe.
Einmal den Brief und Mängelblatt der Polizei und einmal das Info zum TFL vom Tüvler
Hoffe Ihr könnt mir helfen bitte :x
http://aycu02.webshots.com/ima…000298260626636029_rs.jpg
Hallo,
1. US- Blinker sind nicht erlaubt.
2. S6 TFL haben ein E- Prüfzeichen
+ RL Bezeichnung für TFL
+ A Bezeichnung für Begrenzungslicht
hab auch S6 TFL verbaut, war extra bei der Dekra und lt. dem Beleuchtungsexperten der Dekra in Chemnitz ist keine Eintragung erforderlich.
Es müssen natürlich die Masse für die entsprechenden Leuchten eingehalten werden.
3 Mehrspurige Kfz
3.1 Begrenzungsleuchten
(Fundstelle: 76/756/EWG; StVZO § 51)
Vorhandensein: vorgeschrieben
Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)
in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
in der Höhe: 350...1500 mm; bauartbedingt bis 2100 mm
Elektr. Schaltung: auch bei Fern- und Abblendlicht ständige
Funktion
Einschaltkontrolle: zulässig; grüne Kontrolleuchte oder gleichzeitiges
Schalten zur Instrumentenbeleuchtung
Sonstiges: Kraftfahrzeuge wie z.B. einige BMW-Typen
haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger
Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe
als Begrenzungsleuchten. Diese zwei
Leuchtmittel werden als eine Begrenzungsleuchte
angesehen.
Beispiel:
max. 400 mm
min.
350 mm
max. 1500 mm
(bauartbedingt 2100mm)
3.9 Tagfahrleuchten
(Fundstelle: ECE-R48; StVZO § 49a)
Vorhandensein: Zulässig
Anzahl: zwei
Anbaulage: siehe Beispiel
elektr. Schaltung: Tagfahrleuchten müssen automatisch ausschalten,
wenn die Scheinwerfer eingeschaltet
werden;
Tagfahrleuchten dürfen auch ohne
Begrenzungsleuchte einschaltbar sein.
Einschaltkontrolle: zulässig
Sonstiges: Tagfahrleuchten dürfen am Tag bei
Sichtbedingungen, die das Einschalten der
vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung
(Scheinwerfer) nicht erfordern, benutzt werden.
Muster eines
Genehmigungszeichens:
Beispiel:
min. 250 max. 1500
min. 600 max. 400
(400 wenn die Gesamtbreite
des Kfz < 13
Wenn du die Leuchten nur als TFL haben willst, kannst du es über ein Relais schalten.
Hab ich auch so gemacht, da ich nur auf 250mm Bauhöhe komme.
danke für eure hilfen.
ich fahre am besten mal morgen zu nem anderen tüvler in friedrichsodrf ma gucken was er dazu sagen wird
Moin,
...der TÜV-ler in F ist ok, lange überfällig das diesem"WILDWUCHS" bei illegalen Beleuchtungsumbauten konsequent Einhalt geboten wird. Welche Wirkung der Brief der Polizei beim TE hat zeigt ja seine Argumentation, absolut "beratungsresistent". Den TÜV-ler auch noch "geringschätzig" als Penner zu bezeichnen setzt dem Ganzen die Krone auf.
Tschau
Vadder
ZitatAlles anzeigenOriginal von vadder.meier
Moin,
...der TÜV-ler in F ist ok, lange überfällig das diesem"WILDWUCHS" bei illegalen Beleuchtungsumbauten konsequent Einhalt geboten wird. Welche Wirkung der Brief der Polizei beim TE hat zeigt ja seine Argumentation, absolut "beratungsresistent". Den TÜV-ler auch noch "geringschätzig" als Penner zu bezeichnen setzt dem Ganzen die Krone auf.
Tschau
Vadder
lol das ist meine meinung, komisch das viele hier wie ich denken.
Das er ein Penner ist kann ich wieder nur bestätigen.
PS: Keep Cool Cooler
Nochmals wegen des E- Prüfzeichens: das Prüfzeichen legitimiert nicht ein Bauteil an jedes Auto bauen zu können, sondern das Zeichen gilt, genau wie z.B. eine ABE, nur für das geprüfte Teil an den damit geprüften Fahrzeugen. Im Fall des S6 TFL ist es also durchaus berechtigt, wenn ein TÜV Prüfer die Eintragung verweigert bzw die Verwendung bemängelt. Hintergrund ist einfach der: es weiß kein Mensch darüber bescheidt, wie sich das TFL an einem anderen Auto intergriert: angefangen von Abstrahlwinkel des Lichts, Blend- und Irritationsgefahr bis zum Punkt der sicheren Montage. Auch wenn davon vieles im Prinzip kein Problem sein sollte, so nutzt das alles nicht ohne daß es vom TÜV bzw einer gleichwertigen Organisation innerhalb der EU normkonform so bestätigt wurde.
so habe meien entragung bekommen,
gott sei dank meine tuning werkstatt wuf die ich mich verlassen kann.
Danke trotzdem an alle für die Information
ZitatOriginal von ChuckChillout
Nochmals wegen des E- Prüfzeichens: das Prüfzeichen legitimiert nicht ein Bauteil an jedes Auto bauen zu können, sondern das Zeichen gilt, genau wie z.B. eine ABE, nur für das geprüfte Teil an den damit geprüften Fahrzeugen. Im Fall des S6 TFL ist es also durchaus berechtigt, wenn ein TÜV Prüfer die Eintragung verweigert bzw die Verwendung bemängelt. Hintergrund ist einfach der: es weiß kein Mensch darüber bescheidt, wie sich das TFL an einem anderen Auto intergriert: angefangen von Abstrahlwinkel des Lichts, Blend- und Irritationsgefahr bis zum Punkt der sicheren Montage. Auch wenn davon vieles im Prinzip kein Problem sein sollte, so nutzt das alles nicht ohne daß es vom TÜV bzw einer gleichwertigen Organisation innerhalb der EU normkonform so bestätigt wurde.
Dann dürften die TFL Nachrüstleuchten von Hella auch nicht einfach angebaut werden, aber diese sind universell passend und beim Anbau ist auch kein Abstrahlwinkel zu beachten. Das gleiche gilt für Nebelleuchten.
ZitatAlles anzeigenOriginal von b4zZ!
so habe meien entragung bekommen,
gott sei dank meine tuning werkstatt wuf die ich mich verlassen kann.
Danke trotzdem an alle für die Information
Was steht denn jetzt bei dir in bem Bescheid nun genau drin???
Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen
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