Problem bei EBAY

  • @ThridFace


    Ich muss dem N GT Sport und auch nightmare zustimmen. Der Auktionstext so wie du in verfasst hast, veranlasst einen potenziellen Käufer zuglauben, das die besagte Software mit bestandteil der Auktion ist. Auch die Formatierung deines Auktionstextes lässt hier nicht klar durchblicken das die Software nicht dabei ist. (Zb. hast du die Bindestriche vor und nach dem Text jeweils in den Zeilen eingefügt, wo du schreibst ich Verkaufe Handy bla bla bla und direkt eine Zeile darunter steht wieder mit Bindestrichen versehen TomTomSoftware.)
    Desweiteren bin ich der Meinung hast du dich mit der Aussage das durch Tausch des Handys die Garantie wieder von vorne begint auch nicht gerade vorteilhaft für dich ausgedrückt. Denn die Garantie beginnt nicht von vorne ! Sonst könnte man das Spiel ja ewig treiben. Sollte der Käufer also wirklich rechtliche Mittel gegen dich in Anspruchnehmen, könnte von dieser Seite auch noch entsprechnde Probleme auf dich zukommen.
    Daher würde ich dir Raten, schau entweder zu, dass du die Software bekommst, oder Zahl Ihm das Geld zurück sobald die Ware wieder bei dir ist. Oder wenn man noch mit Ihm reden kann versuch Ihn dazu zu bringen auf die Software zu verzichten und du zahlst Ihm einen entsprechenden Betrag des Kaufpreises zurück.
    Hauptsache ist das er nicht gerichtliche schritte gegen dich einleiten kann, weil das dürfte für dich am ende Teurer sein als die 180,- € die du für das Handy bekommen hast.


    Mfg
    Christian

  • Zitat

    Zeig mir den Teil der Auktion in der das eindeutig steht!



    Verkaufe Smartphone VPA compact II + 2GB MiniSD-Karte-
    Baugleich mit MDA VARIO , XDA MINI S , Qtek 9100 , HTC Wizard
    (2 Jahre Garantie inkl. Rechnung und Orginalverpackung)
    -TOMTOM Navigationssoftware-
    Kein Simlock oder ähnliche Sperren!


    Da steht eindeutig das du nen Händy mit TomTom Navigationssoftware verkaufst.


    Tut mir leid aber du wollst doch ne ehrliche Meinung.

    Gruß nightmare

  • Wozu hast du das mit der Software überhaupt mit irgendeinem Wort in der Auktion erwähnt wenn du die sowieso nicht mit anbieten willst geschweige denn überhaupt in deinem Besitz hast.
    Ganz ehrlich, ich wunder mich nicht darüber das der Käufer die Software haben will. ;(
    Man sollte seine Angebotstexte schon überlegt formulieren.

    MfG Sven
    ------------------

    Einmal editiert, zuletzt von Sven ()

  • Meine Auffassung ist ebenfalls, daß aus der zentrierten Überschrift zu entnehmen ist, daß Tom-Tom Software (auch) verkauft wird. Wäre die Überschrift nicht, wäre es ohne Software. Wenn man bei Anwendungsbeispiele Navigation mit aufführt, wäre es m.E. fair darauf hinzuweisen, daß man die noch dazu braucht.


    Frag mal Deinen Anwalt, ob Du wegen Erklärungirrtum unverzüglich anfechten kannst (aber schnell).

  • Also ich würde es auch so sehen das die Navi Software mit dabei ist da sie ja direkt mit dabei steht! Ich würde dir als Käufer da auch aufs dach steigen und die angegebene Software haben wollen. Das TomTom hättest du einfach weglassen sollen. Dann wär das ganze gar kein Problem. Aber wie gesagt...wenn ich mir die Auktion surchlese bin ich auch der meinung das die Navisoftware dabei ist.

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • Hmm .. tja guten Bekannten der Anwalt ist und zufällig sich damit sehr gut auskennt??? Also denke bist auch leider der ge....... ebay ist in sowas eh bisschen blöd..habe da auch schon mehrmals probleme gehabt..echt ätzend


  • Da steht nochimmer nichts eindeutig! Eindeutig steht da das das Handy Verkauft wird. Deshalb auch "Verkaufe VPA..." und nicht verkaufe Handy inkl. Navisoftware oder Handy+Navisoftware oder Verkaufe Navisoftware!


    Bei den Sachen die dabei sind steht entweder ein Handy+ oder ein inkl.!


    Aber is auch Latte...morgen gehts zum Anwalt und gut is!

    MfG ThirdFace

    Einmal editiert, zuletzt von ThirdFace ()

  • Du willst es einfach nicht wahrhaben, oder ? Egal was alle hier sagen bzw. über den Artikeltext denken, du bist gegen die besten Argumente resistent.

  • Da brauch nicht ink. stehen weil du es Tabelarisch aufgeführt hast wie es in 99% der Auktionen bei ebay gemacht wird .


    Wenn du mit der Nummer vor Gericht durchkommst dann musst mir das Aktenzeichen vom Urteil geben. Wollte schon immer Narrefreiheit bei ebay

    Gruß nightmare

  • Und schon is die Sache gegessen. Der Käufer war angeblich beim Anwalt. Dieser hat ihm von einer Klage abgeraten da die Chancen diese zu gewinnen 50/50 sind, weil der Auktion nicht 100% zu entnehmen ist ob die Software dabei ist. Aber genau so ist der Auktion auch nicht zu entnehmen das die Software nicht dabei ist.
    Er hat mir jetzt das Angebot gemacht mir das Gerät zurück zu schicken und ich schick ihm das Geld wieder...!

    MfG ThirdFace

  • ich denke das das auch die beste lösung ist


    beim nächstenmal würde ich garnicht die software mit reinschreiben ;)

  • Nur mal so als Info: Beim Gerätetausch bei Vodafone gibt es keine Neugeräte, dass sind überarbeitete bzw reparierte Kundengeräte von anderen die mal getauscht haben.

  • *randalier* auch wegen so nem Scheiss kauf ich nicht gern bei eBay ein.


    Hohe Auktionsgewinne zu erzielen ist das eine, aber überleg mal, ob die Beschreibung wirklich fair und gewissenhaft war.
    Nachdem wir festgestellt haben
    a.) Kein Neugerät
    b.) Keine 24 Monate Garantie
    c.) Software nicht dabei, obwohl sie im Auktionstext sogar in der Headline steht und bei den Anwendungsbeispielen


    Der Käufer braucht im Übrigen nicht so genau nach dem Haar in der Suppe zu suchen. Wenn der Auktionstext den Anschein erweckt, dass die Software dabei ist, hat die Software dabei zu sein.
    Genausowenig kannst du ein Notebook ohne Akku und Netzteil verkaufen und dich dann darauf stützen, dass die Sachen nicht im Lieferumfang aufgezählt waren.

  • Zitat

    Original von maltestenzel
    Der Käufer braucht im Übrigen nicht so genau nach dem Haar in der Suppe zu suchen. Wenn der Auktionstext den Anschein erweckt, dass die Software dabei ist, hat die Software dabei zu sein.
    Genausowenig kannst du ein Notebook ohne Akku und Netzteil verkaufen und dich dann darauf stützen, dass die Sachen nicht im Lieferumfang aufgezählt waren.


    So ist es aber eben nun mal gelaufen. Ich denke die Aussage von seinem Anwalt bestätigt das.


    EDIT: Brauchen wir aber auch garnicht weiter drüber zu sprechen! Thema is gegessen und gut is!

    MfG ThirdFace

    Einmal editiert, zuletzt von ThirdFace ()

  • Nun ja ich bleib dabei bin mir sicher das mein Anwalt dir die Hammelbeine lang gezogen hätte. Ausserdem wie doof ist der Typ eigentlich dir zu sagen das sein Anwalt ihn abgeraten hat das durch zu ziehen. ?(. Zumal man wenigstens ne Zahlungsaufforderung hätte schreiben können. Aber nu ist ja jetzt ne Lösung gefunden..

    Gruß nightmare

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!