Tag liebe Rüsselgemeinde=)
Ich hab folgendes Problem:
Am Freitag nacht, Freundin hatte zum ersten mal das Auto, halbe Stunde später kommt der Anruf dass Sie in eine Polizeikontrolle kam, Polizist verweigerte die Weiterfahrt.
ich bin dann also mit nem Kumpel zu der Stelle gefahren, wo die Polizisten noch vorort waren, und er meinte er wird mit dem Auto noch nicht warm.
Ich hab H&R Federn drinne mit 50mm Tieferlegung-und der Polizist meinte es sei zu tief.
legt immer so nen 70mm Hölzle hinters Auto und lies sie zurückfahren, ihm ging dabei einer ab als das Hölzchen dann umgefallen ist, und zwar an dem Plastik vom Unterfahrschutz-da meinte er da sei die Ölwanne, und ich bräuchte mehr Bodenfreiheit, fals ich irgendwo aufsitz. Fahrwerk wurde aber mit Felgen etc. vor 1,5 Jahren Ordnujngsgemäß vom Tüv eingetragen
Wir sind nun so verblieben das ich 2 Wochen Zeit habe mir das ganze nochmals vom Tüv abnehmen zu lassen.
Meine Frage, kann mir einenr mal die Paragraphen sagen wo drinnesteht wieviel Bodenfreiheit man überall ham muss?
Hatte sonst schon jemand so Theater mit den GRünen? bis jetzt hatte ich jede Poliezikontrolle überstanden, und nie wurde etwas beanstandet.
Danke schonmal für Hilfreiche Links, Tips, etc.
MFG
Sash