Hallo zusammen,
im Dezember hat eine Frau beim einparken meinen Wagen beschädigt - mit anschließender Fahrerflucht, weil sie der Meinung war, dass nichts an meinem Auto wäre. Zum Glück gabs Zeugen, die das Kennzeichen notiert haben. =) Kein großer Schaden, aber trotzdem ärgerlich. Habe anschließend einen Kostenvoranschlag machen lassen und alles an die gegnerische Versicherung geschickt - will die Schadensumme ausgezahlt bekommen. Nun zu meiner Frage. Muss die Versicherung nicht auch die Kosten für den Kostenvoranschlag an mich überweisen? Im schreiben steht, ich zitiere: "Die Gebühr für den Kostenvoranschlag wird bei der Durchführung der Reperatur angerechnet."
Danke für eure Hilfe!