Kosten für Kostenvoranschlag

  • Hallo zusammen,


    im Dezember hat eine Frau beim einparken meinen Wagen beschädigt - mit anschließender Fahrerflucht, weil sie der Meinung war, dass nichts an meinem Auto wäre. X( Zum Glück gabs Zeugen, die das Kennzeichen notiert haben. =) Kein großer Schaden, aber trotzdem ärgerlich. Habe anschließend einen Kostenvoranschlag machen lassen und alles an die gegnerische Versicherung geschickt - will die Schadensumme ausgezahlt bekommen. Nun zu meiner Frage. Muss die Versicherung nicht auch die Kosten für den Kostenvoranschlag an mich überweisen? Im schreiben steht, ich zitiere: "Die Gebühr für den Kostenvoranschlag wird bei der Durchführung der Reperatur angerechnet."


    Danke für eure Hilfe!

  • Normal muß die Versicherung den Kostenvoranschlag bezahlen!!

  • Was meinst du mit Kosten für den Kostenvoranschlag??!


    Normalerweiße muß dir die Gegnerische Versicherung den Betrag ohne Mehrwertsteuer komplett überweisen... wenn die allerdings Zweifel daran haben sollten, das z.B. der Schaden niedriger ist als der Kostenvoranschlag aus macht, können sie einen Gutachter schicken der das Überprüft und ein Gutachten erstellt... den Gutachter muß dann allerdings auch die Gegnerische Versicherung bezahlen...

    lg
    Luder

  • bei mir war der KVA von VW kostenlos.


    man bekommt das Geld von dem KVA ( -16%), Ausfallentschädigung und bei größeren Unfällen auch evtl. Wertminderung.
    Mein Anwalt hat das alles für mich geregelt und z.B. noch 25€ Telefonpauschale usw rausgeschlagen

    Einmal editiert, zuletzt von Dome ()

  • Wass soll diese Schei*e mit den KVA ???


    Wie hoch ist der Schaden?
    Über 638€ ?? Dann sowieso einen (freien) Gutachter
    Unter 638€ ?? (Bagatellschaden) Dann Entweder einen Verbindlichen KVA, oder auch Gutachter der ein Kurzgutachten zur Beweissicherung erstellt (habe garde wieder zwei in Arbeit).


    Bei KVA ist Grundsätzlich zu Bedenken:
    - Kein Nutzungsausfall (darf die Werkstatt nicht Ausweisen)
    - Das Reparaturrisiko ligt bei der Werkstatt. Die VS wird die Kosten in höhe des
    KVA zustimmen. Bei Reparaturausweitung bleibst du auf den zusätlichen
    Kosten sitzen !!!
    - Keine Wertminderung (die darf nur ein SV berechnen )


    Sollte denoch ein KVA erstellt werden, sio sind die (Belegten) Kosten hierfür als Beweissicherungskosten Erstattungspflichtig.


    Ach ja, vergiss die 25€ Auwandsentschädigung nicht ;) ;)


    Bernhard

  • Bernhard, mal eine Frage an der Stelle: kann die Versicherung bei einem Kaskoschaden eigentlich selbst den Gutachter bestimmen oder kann man in dem Fall auch einen eigenen Gutachter bestimmen?

  • Bei den Schaden ging es nur um einen Lackschaden an der Frontschürze und beschädigten Grill sowie beschädigte SRA (links). Schadensumme 766 Euro ohne Mwst. Die 25 Euro Aufwandsentschädigung habe ich verlangt und wurden ebenfalls dazu addiert. Die Kosten für den KVA nicht!!!
    Hab für den KVA 58 Euro bezahlt, jedoch bekomme ich diese laut der Versicherung erst erstattet, wenn ich den Wagen reparieren lasse. Was kann ich tun, um das Geld welches ich für den KVA ausgegeben haben wiederzubekommen?

  • Zitat

    Original von Streetmachine
    ...Zum Glück gabs Zeugen, die das Kennzeichen notiert haben. =) ...


    ich finds immer wieder einfach nur geil, dass es solche leute gibt.
    ...wo sonst so wenig wert auf ehrlichkeit gelegt wird und man eigentlich kaum noch wem vertrauen kann ^^


    aber mal zum KVA...
    ...ist es nicht so, dass du deine karre einfach reparieren lassen kannst und die werkstatt dass dann über die gegnerische versicherung abrechnet? so hab ich das bisher erlebt...

  • Zitat


    erT! schrieb:
    aber mal zum KVA...
    ist es nicht so, dass du deine karre einfach reparieren lassen kannst und die werkstatt dass dann über die gegnerische versicherung abrechnet? so hab ich das bisher erlebt


    Ja es ist so, aber ich will mit der Versicherung abrechnen, weil ich den Schaden für weniger Geld reparieren lassen kann (nur Lackierkosten). Die Montage aller Teile übernehmen ich schon selbst. Habe diesen Weg gewählt, da dies mein gutes Recht ist und ich selbst entscheiden kann, wer wann und wo meinen Auto wieder instandgesetzt wird.

  • Zitat

    Original von ChuckChillout
    Bernhard, mal eine Frage an der Stelle: kann die Versicherung bei einem Kaskoschaden eigentlich selbst den Gutachter bestimmen oder kann man in dem Fall auch einen eigenen Gutachter bestimmen?


    Leider haben die Brüder da ein Direktionsrecht.
    D.H. die bestimmen die Marschrichtung :(


    Handelt sich ja nicht um einen Schadensfall, sonder um eine Vertragliche Angelegenheit.


    Bernhard


  • Aha, danke für die Antwort =). In meinem Fall mußte ich zur Dekra, ging aber alles zu meiner Zufriedenheit aus 8)

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!