TÜV die unendliche Geschichte....

  • Wenn ich jetzt für meinen Golf 17" Räder eingetragen haben möchte, was muss ich dann alles mitnehmen? Gutachten und Fahrzeugschein oder auch Fahrzeugbrief?

  • Zitat

    Original von oliverds
    in dunkeldeutschland darf das auch die dekra ;)


    Wenn du in den neuen Bundesländern, aufgrund derer moderneren Gesetzmäßigkeiten, was eintragen lassen würdest, würdest du deinen sinnlosen "Namen" für ein paar Bundesländer eines Staates nicht mehr verwenden.
    Aber da sieht man mal, dass es einige nicht richtig vertragen oder verkraften wollen.

  • Zitat

    Original von Eldrik
    Wenn ich jetzt für meinen Golf 17" Räder eingetragen haben möchte, was muss ich dann alles mitnehmen? Gutachten und Fahrzeugschein oder auch Fahrzeugbrief?


    Wenn du ein Gutachten für die Felgen hast (also eine §19.3 Abnahme fällig wird) brauchst du nur das Gutachten und den Fzg-Schein!


    Wenn du keine Unterlagen zu den felgen hast (also eine Einzelabnahme § 21 fällig wird) brauchst du auch den Brief, da die Änderung direkt dort vermerkt wird! =)

  • Teil 2...


    also jetzt reichts wirklich mim Tüv! War grad bei nem anderem TÜV und die wollen mir jetzt weiß machen, dass ich eine Einzelabnahme inkl. Testfahrt machen muss, obwohl ich für alles ein Gutachten hab?!?! (Gesamtkosten ca. 150,- € 8o)! Desweiteren eine Woche Wartezeit bis der Prüfer wieder Zeit hat und auf die Frage, was wäre wenn Polizei stopt, sagte Sie mir nur "dann müssen Sie eben die Räder drauf tun, die erlaubt sind.." :rolleyes:!! Also echt unverschämt!

  • Zitat

    Original von Granberg
    Teil 2...


    also jetzt reichts wirklich mim Tüv! War grad bei nem anderem TÜV und die wollen mir jetzt weiß machen, dass ich eine Einzelabnahme inkl. Testfahrt machen muss, obwohl ich für alles ein Gutachten hab?!?! (Gesamtkosten ca. 150,- € 8o)! Desweiteren eine Woche Wartezeit bis der Prüfer wieder Zeit hat und auf die Frage, was wäre wenn Polizei stopt, sagte Sie mir nur "dann müssen Sie eben die Räder drauf tun, die erlaubt sind.." :rolleyes:!! Also echt unverschämt!


    Denen gehts ja gut... 8o
    Würd ich nie wieder hinfahren und sofort zu nem anderen fahren.. =)

  • Ojé - 'Dunkeldeutschland' - dachte Ossis und Wessis gibts nicht mehr, gibt schon paar Gehirnsportler mit solchen Äußerungen ?( - nun gut zum Thema zurück


    Frag doch mal einfach beim Autohaus nach, die Tüver machen doch Hausbesuche und wenn du einen Kundenberater mal drauf ansprichst, ob er dich mit unterkriegt beim TÜV - die TÜV stellen sich weniger quer im Autohaus, als wenn du selber da vor fährst, ansonsten würde ich halt alle TÜV Stationen abfahren.


    Dekra darf in den neuen Bundesländern §21 Abnahmen machen - hatte selbst schon gefragt.

  • Zitat

    Original von Granberg
    dabei wünsche ich dir viel Glück, werde auf jeden Fall morgen zur anderer Prüfstelle fahren und werde dann morgen bescheid geben wie es verlaufen ist! =)


    hey, vielen dank!
    aber ich werde auch net aufgeben...!


    habe mitlerweile die ganzen vergleichsgutachten, etc. die der tüv wollte zusammen gesucht und werde nun wieder dort vorfahren...! :]


    bye
    theisman

    Ich glaub, ich hab einen Tinnitus im Auge..., ich sehe nur Pfeifen!

  • Zitat

    Original von Granberg
    Teil 2...


    also jetzt reichts wirklich mim Tüv! War grad bei nem anderem TÜV und die wollen mir jetzt weiß machen, dass ich eine Einzelabnahme inkl. Testfahrt machen muss, obwohl ich für alles ein Gutachten hab?!?! (Gesamtkosten ca. 150,- € 8o)! Desweiteren eine Woche Wartezeit bis der Prüfer wieder Zeit hat und auf die Frage, was wäre wenn Polizei stopt, sagte Sie mir nur "dann müssen Sie eben die Räder drauf tun, die erlaubt sind.." :rolleyes:!! Also echt unverschämt!


    Wenn im Gutachten der Distanzen nicht explizit die von dir gewünschte Rad/ Reifen Kombi aufgeführt ist (und das sind 17-18 Zoller in den seltensten Fällen bei den Distanzen) ist diese Aussage absolut korrekt.


    Sobald irgendwelche Parameter aus dem Gutachten abweichen sind die Voraussetzungen für eine § 19 Abnahme nicht mehr gegeben, und eine § 21 wird fällig! :evil:

  • Ja, das mit der Einzelabnahme ist klar, aber wieso gleich so teuer??
    Also ich hab schon ein paar Einzelabnehmen durchführen lassen und so teuer war da noch keine... 8o

  • Tja, da gibt es leider keine festgelegten Satz, das liegt im Prinzip im Ermessen des Prüfers und wird nach Aufwand berechnet....


    Ich hatte für meine letzte §21 auch sowas um die 70,- gezahlt, mir ging es in meinem Post auch net um den Preis, sondern darum, dass die Aussage es müsste eine § 21 gemacht werden absolut korrekt ist... :)

    Einmal editiert, zuletzt von RowdyBurns ()

  • Zitat

    Original von RowdyBurns
    ..., sondern darum, dass die Aussage es müsste eine § 21 gemacht werden absolut korrekt ist... :)


    Das ist richtig, da muss ich dir voll und ganz zustimmen =)


    Und mit der Probefahrt nacher, ich glaub der Prüfer will nur mal in nem schicken Auto fahren.... :]

  • Zitat

    Original von Felix_Golf IV


    Das ist richtig, da muss ich dir voll und ganz zustimmen =)


    Und mit der Probefahrt nacher, ich glaub der Prüfer will nur mal in nem schicken Auto fahren.... :]


    Kleiner Tipp am Rande, wenn der TÜVer dann zur Probefahrt aufbricht, halt dir Augen und Ohren zu... ;) ;)

  • Zitat

    Original von RowdyBurns


    Kleiner Tipp am Rande, wenn der TÜVer dann zur Probefahrt aufbricht, halt dir Augen und Ohren zu... ;) ;)




    Das würde ich dir auch raten!!!!! :D =) :]

  • Zitat

    Original von RowdyBurns


    Wenn im Gutachten der Distanzen nicht explizit die von dir gewünschte Rad/ Reifen Kombi aufgeführt ist (und das sind 17-18 Zoller in den seltensten Fällen bei den Distanzen) ist diese Aussage absolut korrekt.


    Sobald irgendwelche Parameter aus dem Gutachten abweichen sind die Voraussetzungen für eine § 19 Abnahme nicht mehr gegeben, und eine § 21 wird fällig! :evil:


    Ja wenn das so wäre, hät ich nix dagegen gesagt, aber im Gutachten steht drin, dass ich diese Distanzen auch mit 8x18 und 225/40 Bereifung fahren darf, auf Bora / Golf Typ 1J! Er meinte nur weil hinten die Räder zu weit rausstehen, gehört eine Einzelabnahme um sicherzustellen dass nichts schleift?!?! Aber die Räder sind hinten noch deutlichst im Radhaus! Ohje... ich glaube ich mache vorne und hinten 175/80 R14 drauf :]

  • OK, wenn deine Kombi drinsteht ist es was anderes! Da müsste aber auch irgendwo eine max. ET stehen. Wenn du dieses nicht unterschreitest ist es natürlich Quatsch eine § 21 machen zu wollen... ;)

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